Unsere Regionalbotschafterin aus Mecklenburg-Vorpommern im Interview

Unsere Regionalbotschafter*innen im Interview

Heute mit Angelika Bieske von der BARMER

Im Interview mit unseren Vorzeigeunternehmen für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten erzählen die Regionalbotschafter*innen was sie zum Ehrenamt bewegt hat, welche Erfahrung sie in der Arbeit mit Menschen mit Fluchthintergrund gesammelt haben, was bei ihnen zunächst schwer war und geben den Betrieben in ihren Bundesländern Tipps.

Für Mecklenburg-Vorpommern sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Angelika Bieske. Sie setzt sich bei der BARMER als Geschäftsführerin in Rostock für die Integration Geflüchteter ein.

Unsere Regionalbotschafterin aus Hamburg im Interview

Unsere Regionalbotschafter*innen im Interview

Heute mit Mignon Kashani des Reichshof Hotel in Hamburg

Im Interview mit unseren Vorzeigeunternehmen für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten erzählen die Regionalbotschafter*innen was sie zum Ehrenamt bewegt hat, welche Erfahrung sie in der Arbeit mit Menschen mit Fluchthintergrund gesammelt haben, was bei ihnen zunächst schwer war und geben den Betrieben in ihren Bundesländern Tipps.

Für Hamburg sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Mignon Kashani. Beim Hotel Reichshof in Hamburg ist sie Executive Assistant Manager / People & Culture Manager.

Die Integrationsscouts gehen in die vierte Runde

Azubis werden Integrationsscouts – jetzt mitmachen!

Ideen für mehr Vielfalt am Arbeitsplatz von Auszubildenden mit und ohne Fluchthintergrund

In enger Zusammenarbeit mit der IHK Trier realisieren wir im Juni und Juli unser Azubi-Projekt „Integrationsscouts“ zum vierten Mal. Eine Chance für ihre Auszubildenden mit ausländischen und deutschen Wurzeln das Ankommen in Ausbildung und Betriebsalltag zu reflektieren. Dabei entwerfen sie Ideen, wie Integration im eigenen Betrieb erleichtert werden könnte. Wir laden sie zu intensiven Workshoptagen nach Berlin ein und einem Abschlusstag in der Region, der auch Programm für die Ausbilder*innen bereithält.

Das Projekt ist kostenfrei für Betriebe aus Rheinland-Pfalz. Mehr Infos & Anmeldung gibt es hier.

Alle Informationen zu dem Projekt, den Ideen und vergangenen Jahrgängen finden Sie auf der Seite der Integrationsscouts.

Aktuelle Visumsänderungen, Hilfeleistungen und Anlaufstellen

Die Tragödie im Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien hat in der gesamten Welt Erschütterung ausgelöst. Über 40.000 Opfer hat das Erdbeben bislang gefordert, die Zahl wird stetig nach oben korrigiert. 

Auf dieser Seite stellen wir einen Überblick über aktuelle Visumsänderungen, Hilfeleistungen und Anlaufstellen zur Verfügung.

Vereinfachung des Visumsverfahrens

Nach wie vor gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Die Regierung hat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumsverfahren abgestimmt. Auch einzelne Bundesländer wie etwa Berlin und Schleswig-Holstein haben angekündigt, Visaanträge aus der Region prioritär zu bearbeiten.

Für türkische Staatsangehörige gilt folgendes:

  • Visatermine werden in der Türkei in den Niederlassungen der Visa-Annahmezentren landesweit vergeben
  • Persönliche Vorsprache der Antragstellenden ist entsprechend der Terminvereinbarung erforderlich
  • Das Auswärtige Amt schätzt die aktuelle Bearbeitungszeit auf 5 Tage
  • Das Visum ist für drei Monate gültig

Die vollständige Vorlage aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine Visumserteilung:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften beider Eltern

Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie bei Handbook Germany.

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin nur an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden.

Visum zum Zweck der Familienzusammenführung

Das Visum gilt ausschließlich für Ehepartner*innen, Kinder und (im Fall von Minderjährigen) Eltern. Die Anträge für solche Visa werden zurzeit priorisiert. Für syrische Staatsangehörige werden Termine bei den Botschaften in Beirut und Istanbul aufgestockt. Für dieses Visum entfällt außerdem die Notwendigkeit der Sprachkenntnisse. Nach Ablauf des Visums kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Humanitäre Hilfslieferungen in die Türkei

Die AHK Türkei informiert umfassend über die Möglichkeiten, für die Erdbebenopfer in der Türkei zu spenden. Sie hat zahlreiche Informationen zusammengetragen, was bei den Spendenaktionen zu beachten ist.

Falls Sie selbst Hilfsspenden organisieren wollen, informiert die DIHK über Versicherungs- und zollrechtliche Formalitäten.

Sechs Transport- und Logistikpartner richteten eine Luftbrücke für Sachspenden ein, an der man sich über Paketscheine beteiligen kann.

Hilfslieferungen nach Syrien

Die politische Lage in Syrien erschwert den Zugang für internationale Hilfe. Dennoch gibt es Organisationen vor Ort, die mit Geld- und Sachspenden unterstützen. Eine Übersicht über anerkannte Einrichtungen finden Sie hier:

Psychologische Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Hier finden Sie eine Übersicht der Psychosozialen Beratungsstellen bundesweit.

In Berlin stehen darüber hinaus Behandlungsangebote zur Verfügung. Die folgenden Institutionen helfen Ihnen, so schnell wie möglich Zugang zur benötigten Behandlung zu bekommen:

Geflüchtete mit Behinderungen können notwendige Hilfsmittel und Therapien beantragen. Die zentrale Anlaufstelle ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V..

Neues Faktenblatt zu Afghanistan

Neues Faktenblatt zu den Hauptherkunftsländern

Heute zu Afghanistan

NUiF veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

Hier geht’s zum neuen Faktenblatt zur Afghanistan:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Faktenblätter.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht: Änderung des Zugangs zu den Berufssprach- & Integrationskursen

Öffnung von Sprach- und Integrationskursen

Integrationskurse

Zu den Integrationskursen haben nun grundsätzlich alle Geflüchteten mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis Zugang. Darunter fallen auch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gilt dabei, dass Sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden können.

Personen mit der neuen Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zu Integrationskursen.

Berufsbezogene Deutschsprachkurse

Zu berufsbezogenen Deutschsprachkursen haben nun unabhängig vom Aufenthaltsstatus alle Geflüchteten Zugang.

Mehr Infos

  • Detaillierte Infos zu den Neuerungen finden Sie in unseren FAQs zur Sprache.
  • Alles über das Chancen-Aufenthaltsrecht.
  • Alles über Sprache mit Infos zur richtigen Einschätzung der Sprachkenntnisse, Sprachförderung und zur einfachen Sprache.

Kleines Wörterbuch für Mitarbeitende in der Textilindustrie

Neu erschienen: Sprachflyer für Mitarbeitende in der Textilindustrie auf Ukrainisch, Russisch und Türkisch

In der Textilindustrie treffen viele Fachbereiche aufeinander wie beispielsweise der Umgang mit Chemikalien, Mechanik und die vielfältigen Techniken zur Verarbeitung von Stoffen. Nicht­mut­ter­sprach­ler stehen vor der Herausforderung, die zahlreichen deutschen Fachbegriffe zu verstehen und darüber hinaus benutzen zu können.

Um bei den vielen Fachvokabeln den Durchblick zu behalten, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. ein kleines Wörterbuch in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Türkisch erstellt. Dieses ist nach Bereichen und Tätigkeiten in der Textilindustrie unterteilt wie beispielsweise der Weberei und der Vorbehandlung von Stoffen.

Hier geht’s zum Wörterbuch für Mitarbeitende in der Textilindustrie:

Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten

Pressemitteilung

Jeder vierte deutsche Betrieb hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine

03. März 2023 Mehr als 25 Prozent der deutschen Unternehmen hatte bereits Kontakt mit Geflüchteten aus der Ukraine. Dies bescheinigt eine repräsentative Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die im Auftrag des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge durchgeführt wurde. Anlass ist die einjährige Geltungsdauer europäischer Regeln vom 4. März 2022, die Ukrainern und Ukrainerinnen vorübergehenden Schutz bieten und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Befragung unter Personalverantwortlichen deutscher Betriebe zeigt: Der persönliche Kontakt der Mitarbeitenden zu betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainern ist der häufigste Weg, um mit Kandidatinnen und Kandidaten aus der Ukraine ins Gespräch zu kommen (47 Prozent). Darüber hinaus sind viele Geflüchtete selbst aktiv geworden und kommen direkt mit einer Beschäftigungsanfrage auf die Unternehmen zu (37 Prozent).

David Etmenan, langjähriges Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und geschäftsführender Gesellschafter und Inhaber der Hotelgruppe NOVUM Hospitality: „Wir hatten sehr schnell und unbürokratisch erste Gespräche geführt und mittlerweile sind 48 Ukrainerinnen und Ukrainer in unseren Hotelbetrieben beschäftigt. Es ist eine großartige Bereicherung für unser Team und hilft uns, offene Stellen mit engagierten und gastfreundlichen Mitarbeitenden zu besetzen. Durch die bestehenden Kontakte und Arbeitsverhältnisse erhalten wir immer wieder neue Anfragen von geflüchteten Ukrainerinnen und freuen uns sehr über die unkomplizierte Zusammenarbeit.“

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagt dazu: „Ich bin den zahlreichen Unternehmen, die diesen Weg so engagiert gehen, sehr dankbar. Viele Geflüchtete aus der Ukraine können sich ein längerfristiges Leben in Deutschland vorstellen – Arbeit ist dafür ein wesentlicher Baustein. Die Bundesregierung hat mit dem „vorübergehenden Schutz“ dafür wichtige Voraussetzungen geschaffen: Ein sicherer Aufenthalt, Zugang zu Sprachkursen und eine schnelle Arbeitserlaubnis erleichtern den Zugang zu Beschäftigung. Und auch für Betriebe deutschlandweit haben wir damit sichergestellt, dass sie Geflüchtete aus der Ukraine rechtssicher und unbürokratisch einstellen können.“

Während ukrainische Geflüchtete und deutsche Unternehmen an vielen Stellen bereits im Gespräch sind, kommt eine Beschäftigung nicht in jedem Fall zustande: Etwa ein Drittel der Unternehmen, die mit Geflüchteten in Kontakt standen, gab an, dass aus den Bewerbungen eine Anstellung entstanden ist. Dabei dominiert der direkte Einstieg in eine Beschäftigung: Bei mehr als drei Vierteln (78 Prozent) der entstandenen Arbeitsverhältnisse handelt es sich um Arbeitsverträge. Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich kleinere Rolle.

Ein Grund dafür, dass die Übernahme in Beschäftigung aktuell noch schwierig ist, sehen die Personalverantwortlichen in erster Linie in der Sprachbarriere: 71 Prozent bewerten deren Abbau als wesentliche Voraussetzung für eine Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter. Den Wunsch nach einer sicheren Rechtslage thematisiert mit 64 Prozent eine Mehrzahl der Befragten. Die stark vereinfachten Bedingungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang, die für ukrainische Geflüchtete im Rahmen des „vorübergehenden Schutzes“ geschaffen wurden, werden offensichtlich von vielen Betrieben als wichtige Voraussetzung für eine Beschäftigung wahrgenommen. Auch die Bleibeabsichten der ukrainischen Geflüchteten selbst schaffen es unter die Top Drei der wichtigsten Voraussetzungen für eine Beschäftigung: 48 Prozent der Betriebe wünschen sich hier Klarheit.

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erklärt: „Es ist wichtig, die Sprachförderangebote flächendeckend auszubauen. 2022 ist es gelungen, in kürzester Zeit eine große Zahl an Integrationskursangeboten zu schaffen. Im laufenden Jahr ist es nun wichtig, dieses Angebot um berufssprachliche Kurse zu ergänzen. Wir brauchen Angebote für unterschiedliche Berufsgruppen und die Kursformen müssen mit der Arbeitszeit vereinbar sein.“

Die Umfrage wurde im Zuge des IW-Personalpanels durchgeführt. Hier werden dreimal jährlich rund 1.000 Personalverantwortliche befragt. Der Erhebungszeitraum war von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2022. Insgesamt haben sich 849 Personen daran beteiligt. Die Ergebnisse sind gewichtet und gelten somit als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.

Alle Ergebnisse der Befragung „Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten“ finden Sie hier.

Weitere Beispiele des Engagements der NETZWERK-Unternehmen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Der „vorübergehende Schutz“ für ukrainische Geflüchtete

Am 4. März 2022 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Kraft gesetzt und damit einen pauschalen Schutzstatus in allen EU-Staaten etabliert. Diese Richtlinie existiert bereits seit 2001, im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde sie jedoch erstmalig angewandt. In Deutschland wird dieses Recht in Form des „vorübergehenden Schutzes“ (§ 24 Aufenthaltsgesetz) umgesetzt: Ukrainische Staatsangehörige sowie Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben, konnten umgehend eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht das Asylverfahren durchlaufen und erhalten einen Schutz für ein Jahr – er kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Bereits mit dem Antrag auf vorübergehenden Schutz wird in aller Regel eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erteilt. Darüber hinaus garantiert dieser Status Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Sprachkursen und Bildungsangeboten.

Energiespar-Plakate in verschiedenen Sprachen

Energiespar-Plakate in verschiedenen Sprachen

Wir sparen Energie! Tipps zum Mitmachen und Weitergeben.

Gemeinsam „Energie sparen“ – mit Beschäftigten aller Herkunftsländer und Sprachen: Dabei wollen wir Sie unterstützen – mit einem Energiespar-Plakat zum Ausdrucken, Auslegen und Mitnehmen in sechs Sprachen.

Unter dem Motto „Wir sparen Energie“ haben wir in Kooperation mit unserem Partnerprojekt, dem „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK)“ Tipps zum Energie- und Kostensparen im Betrieb und zuhause zusammengestellt.

Um möglichst viele Mitarbeitende und Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, stellen wir Ihnen das Plakat in Deutsch, Ukrainisch, Arabisch, Englisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung. Sie können sich die Plakate im Folgenden als PDF herunterladen und direkt ausdrucken. Wir empfehlen DIN-A3 Format. Zum Aufhängen eignen sich gut sichtbare Orte wie die Werkshalle, Büros oder die Eingangshalle.

Herunterladen der Plakate in den verschiedenen Sprachen:

Weitere Visualisierungshilfe von NUiF finden sie hier.

Update Infopapier Chancen-Aufenthaltsrecht

Update des Infopapiers zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) ist jetzt seit fast drei Monaten in der Praxis, einige Bundesländer haben inzwischen auch Erlasse zur Umsetzung veröffentlicht.

Deshalb gibt es nun eine ausführlichere Neuauflage des Infopapiers mit Informationen zur Wohnsitzauflage und Links zu Antragsmustern.

In dieser Kurzübersicht erläutern wir außerdem: Für wen eignet sich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab?

Hier geht’s zur neuen Auflage des Infopapiers zum Chancen-Aufenthaltsrecht:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infopapiere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

E-Mail

Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.

E-Mail schreiben

Hotline

Über unsere Hotline erhalten Sie am Telefon eine persönliche Beratung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Zur Hotline

FAQ

Häufig gestellte Fragen im Überblick.

FAQ lesen

Kontakt