Neue Infografik Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neue Infografik zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis

Am 1. März 2024 ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland.

Doch wo liegen die Unterschiede? Unsere neue Infografik nimmt beide Aufenthaltsstatus in den Fokus und zeigt auf einen Blick, welche Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen müssen, welche Unterschiede es gibt, welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bietet und wie es nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss weiter gehen kann! Hier geht es zum Download:

BIB-Studie zu ukrainischen Geflüchteten

Herausforderungen und Chancen für geflüchtete Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt

Fortschritte sichtbar, aber große Potenziale bleiben ungenutzt

Die Arbeitsmarktintegration der aus der Ukraine geflohenen Menschen zeigt eine positive Entwicklung. Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat sich die Erwerbstätigenquote innerhalb der ersten zwei Jahre kontinuierlich auf rund 30 Prozent gesteigert. Diese Zahlen liegen über den prognostizierten Szenarien und spiegeln den Erfolg der bisherigen Integrationsmaßnahmen wider. Insbesondere das höhere Bildungsniveau, die guten Aufenthaltsbedingungen sowie der schnelle Erwerb von Deutschkenntnissen durch Integrations- und Sprachkurse wirken sich positiv aus.

Studie bereits in der vierten Befragungsrunde

Diese Ergebnisse stammen aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, der vertieft zentrale Befunde aus der gemeinsamen Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“ vorstellt. Das Projekt läuft seit 2022 und berichtet zum vierten Mal von den Herausforderungen und Plänen der aus der Ukraine geflüchteten Menschen.

Hürden bei der Arbeitsmarktintegration

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin signifikante Herausforderungen. Zu den größten Hürden zählen Betreuungsprobleme für Mütter mit minderjährigen Kindern, gesundheitliche Einschränkungen bei älteren Schutzsuchenden sowie langwierige Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Besonders betroffen sind Ukrainerinnen und Ukrainer, die in ihrer Heimat Berufe ausgeübt haben, die in Deutschland zu den Engpassberufen zählen – etwa im medizinischen Bereich oder in der Pflege.

Die Studie zeigt, dass die vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen aus Engpassberufen noch nicht vollständig genutzt werden. Ein Grund dafür sind komplexe Anerkennungsverfahren sowie fehlende Sprachkenntnisse. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Potenziale der Schutzsuchenden für den deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. In Branchen wie der Gastronomie oder im Lebensmittelhandel sind erste Fortschritte zu beobachten, doch in anderen Sektoren wie dem Gesundheitswesen bleibt noch viel zu tun.

Potentiale müssen besser genutzt werden

Um die Potenziale besser auszuschöpfen, bedarf es größerer Flexibilität der Arbeitgeber sowie gezielter Anstrengungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Gerade Menschen mit hohen Qualifikationen könnte man durch vereinfachte Verfahren einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Darüber hinaus bleiben der Spracherwerb und der Ausbau von Betreuungsinfrastrukturen zentrale Faktoren, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Arbeitsmarktintegration der Schutzsuchenden nicht nur Stabilität für die Betroffenen bietet, sondern auch den Fachkräftemangel in Deutschland lindern kann. Trotz der Wirtschaftslage ist es essenziell, die Teilnahme der ukrainischen Schutzsuchenden am Arbeitsmarkt weiter zu steigern. Die Unterstützung durch Qualifizierung und gezielte Maßnahmen, etwa durch Sprachkurse oder berufliche Anpassungsqualifizierungen, bleibt der wichtigste Schlüssel, um diese Menschen zu integrieren und dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen.

Ausführliche Informationen zur Studie finden Sie im BiB.Aktuell:

Link zur Studie


Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

Neues Erklärvideo zur Einstiegsqualifizierung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete

Die Einstiegsqualifizierung bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, potenzielle Azubis mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund kennenzulernen und ihre Eignung für eine Ausbildung zu prüfen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wie die EQ funktioniert, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Vorteile sie sowohl für Unternehmen als auch für die Teilnehmenden bietet.

Wir stellen konkrete Praxisbeispiele vor und erklären die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit erhalten.

Neue Checkliste Azubis aus Drittstaaten

Neue Checkliste zu Azubis aus Drittstaaten

Hinweispflichten für Betriebe

Auszubildende aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu sichern. Ist die Rekrutierung aus dem Ausland geglückt und die neuen Azubis starten in Ihrem Unternehmen, gilt es für Betriebe einiges zu beachten:

Was passiert nach Ablauf des Einreisevisums? Wen muss ich informieren, wenn mein Azubi in einen anderen Ausbildungsberuf innerhalb meines Betriebs wechseln möchte oder die Ausbildung vorzeitig abbricht? Und wie ist eine Weiterbeschäftigung nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss möglich?

Unsere neue Checkliste stellt die wichtigsten Punkte zusammen, die Unternehmen vor und während der Ausbildung, bei einem Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss beachten müssen.

Infopapier Minijob für geflüchtete Menschen

Neu veröffentlichtes Infopapier

Minijobs als Einstiegschance für geflüchtete Menschen

Ein Minijob stellt für geflüchtete Menschen eine Möglichkeit dar, in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten. Neben der Verbesserung von Sprachkenntnissen und dem Erwerb wertvoller Berufserfahrung, kann ein Minijob auch ein Weg in Richtung finanzielle Unabhängigkeit vom staatlichen Leistungsbezug sein.

Unser neu veröffentlichtes Infopapier „Minijobs für geflüchtete Menschen“ bietet eine umfassende Orientierung für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

Das Infopapier erklärt alle wichtigen Rahmenbedingungen, die für die Beschäftigung geflüchteter Menschen relevant sind. Es erläutert die verschiedenen Formen von Minijobs, beschreibt, wer welche Abgaben zu leisten hat und wie sich das Gehalt bei Bezug von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusammensetzt. Zudem enthält es nützliche Hinweise für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach § 16a oder § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nachweisen müssen.

Das Infopapier richtet sich an Arbeitgeber*innen, die geflüchtete Menschen beschäftigen möchten, und an Geflüchtete, die mehr über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten erfahren wollen. Unter folgenden Link können Sie das Infopapier downloaden:

>>> Infopapier Minijob <<<

Weiterhin empfehlen wir unsere anderen Infopapiere, die auch für das Thema Minijob relevant sind:

Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen

Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen mit vorübergehendem Schutz

Infopapier Teilzeitausbildung

Neues Infopapier zur Einbürgerung

Neues Infopapier zur Einbürgerung

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft

Heute tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen die Einbürgerung ermöglichen soll.

Ende 2023 lebten in Deutschland etwa 72 Millionen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 13 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet aufhielten. Von ihnen wurden 2022 nur 3,1% eingebürgert. Um den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und beschleunigen, wurde nun das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert.

Welche Neuerungen und Voraussetzungen es für die Einbürgerung nun gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

EU-Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine sollen verlängert werden

EU-Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine sollen verlängert werden

Die EU-Staaten beschlossen am 13.06., dass die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer*innen in der EU verlängert werden. Schutzsuchende aus der Ukraine könnten so bis mindestens März 2026 in Deutschland bleiben. Der Beschluss muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Wir informieren Sie hier, wenn dies erfolgt ist. Aktuell gilt der „vorübergehende Schutz“ bis zum 03. März 2025. Mehr Infos finden Sie hier.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für andere Aufenthaltstitel zum Daueraufenthalt in Deutschland ist es zu jeder Zeit möglich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

Weitere Informationen

  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.

Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Seit 1. März gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt. Jetzt existieren aber Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung als parallele Regelung nebeneinander. Unser neues Infopapier nimmt beide Aufenthaltsstatus unter die Lupe und erklärt, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und was die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind.

NUiFinar und Praxissprechstunde zum Chancen-Aufenthaltsrecht

NUiFinar und (NEU!) #NUiFberät zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Neue digitale Praxissprechstunde für individuelle Beratung

Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das Ende 2022 in Kraft trat, eröffnet vielen Geduldeten eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt. Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis sollten sie die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erfüllen.

Wie sieht die Situation heute aus? Wie viele Geduldete konnten bisher vom Chancen-Aufenthalt profitieren? Inwieweit können Arbeitgeber*innen aktiv zur Unterstützung eines reibungslosen Übergangs in die Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration beitragen? Und welche unterstützenden Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle?
Antworten auf diese und weitere Fragen bieten wir Ihnen in unserem bevorstehenden NUiFinar: Aufenthaltsrechtliche Übergänge bei Geflüchteten – Wie geht es nach dem Chancen-Aufenthalt weiter?

Dazu passend starten wir unser neues Format: die Praxissprechstunde #NUiFerklärt. Sind noch Fragen nach dem Webinar offen geblieben? Oder wünschen Sie sich umfassendere Beratung zu konkreten Fallfragen? Buchen Sie einen persönlichen Termin in unserer neuen digitalen Praxissprechstunde #NUiFberät am 30./31. Mai 2024! 

Neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis tritt am 01. März in Kraft

Neu zum 01.03.2024:
Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen ausbilden und sicherstellen, dass diese für die Ausbildung und darüber hinaus in Ihrem Unternehmen bleiben? Dann sind Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG) ein Weg für Sie und Ihre Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

Seit dem 01.03.2024 ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung. Hinweis: Wir stellen in den nächsten Wochen – um die Regelungen der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis ergänzte –  ausführliche Informationsmaterialien zur Verfügung. Melden Sie sich bei Fragen vorab gerne direkt beim NETZWERK-Team.

Die Voraussetzungen für beide Regelungen sind weitestgehend identisch. Allerdings müssen bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt sein. Konkret heißt das für Sie als Betrieb: Nur, wenn Ihr Azubi den Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt hat, kommt für ihn/sie die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Frage. Gilt dies nicht, bleibt die Ausbildungsduldung bestehen bzw. kann sie beantragt werden. Wenn Ihr Azubi die Möglichkeit hat in eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu wechseln, muss ausdrücklich ein Antrag gestellt werden – automatische Wechsel erfolgen nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis und in unseren FAQs.

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