Neues Infopapier zu Freiwilligendiensten

Neues Infopapier zu Freiwilligendiensten

Was ist ein Freiwilligendienst und wer kann ihn leisten?

Ein Freiwilligendienst bietet Unternehmen und Zugewanderten eine gute Möglichkeit zur beruflichen Orientierung und zum gegenseitigen Kennenlernen, zum persönlichen Wachstum, bürgerschaftlichen Engagement und zur Verbesserung von Sprachkenntnissen.

Gesetzlich geregelt sind der altersoffene Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ). Freiwillige leisten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen unterstützende Tätigkeiten, die an Lernzielen orientiert sind. Sie werden durch eine Fachkraft angeleitet und besuchen Bildungsseminare.

Welche Voraussetzungen es hierfür gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Bilanz nach 6 Monaten Chancen-Aufenthaltsrecht

Bilanz nach 6 Monaten Chancen-Aufenthaltsrecht

Zehntausende Antragsstellungen für den Chancenaufenthalt

Vor 6 Monaten wurde das neue Gesetz beschlossen – seitdem haben über 49.000 Menschen den neuen Titel beantragt. Davon wurden bisher rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 Anträge abgelehnt, wie eine Umfrage des MEDIENDIENSTES unter den Bundesländern ergab.

Mehr Informationen zur Umfrage und zu den aktuellen Zahlen finden Sie beim Mediendienst Integration.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung finden Sie hier.

Neues Infopapier zum Bleiberecht für „gut Integrierte“

Neues Infopapier zum Bleiberecht für „gut Integrierte“

Die Aufenthaltserlaubnisse nach §25a und §25b AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b ist für Geflüchtete geeignet, die sich derzeit in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht (ggf. auch in einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) befinden.

Wer sich in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht befindet und alle Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt, kann somit in einen sicheren Aufenthaltstitel wechseln.

Welche Voraussetzungen es gibt und was der Unterschied zwischen beiden Titeln ist, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Übrigens: NUiF verschickt alle Infopapiere auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Update Infopapier Chancen-Aufenthaltsrecht

Update des Infopapiers zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) ist jetzt seit fast drei Monaten in der Praxis, einige Bundesländer haben inzwischen auch Erlasse zur Umsetzung veröffentlicht.

Deshalb gibt es nun eine ausführlichere Neuauflage des Infopapiers mit Informationen zur Wohnsitzauflage und Links zu Antragsmustern.

In dieser Kurzübersicht erläutern wir außerdem: Für wen eignet sich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab?

Hier geht’s zur neuen Auflage des Infopapiers zum Chancen-Aufenthaltsrecht:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infopapiere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Neues #NUiFerklärt-Video veröffentlicht

Neues #NUiFerklärt – Video zum
Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Erklärvideo-Reihe #NUiFerklärt bietet unseren Unternehmen einen einfachen Einstieg in verschiedene rechtliche Thematiken, um Geflüchtete auszubilden oder zu beschäftigen.

Worum geht es im neuen #NUiFerklärt-Video?

Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Chancen-Aufenthaltsrecht verabschiedet. Für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, hat die Bundesregierung nun eine neue Möglichkeit für einen langfristigen, gesicherten Aufenthalt eingeführt: das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte Kettenduldungen zu beenden und gut integrierten Betroffenen eine langfristige Bleibeperspektive zu bieten. Welche Voraussetzungen Antragsstellende erfüllen müssen und wer es in Anspruch nehmen kann, erfahren Sie in diesem Video.

Hier geht es zu unserem neuen #NUiFerklärt-Video:

Die wichtigsten Infos rund um das neue Aufenthaltsrecht gibt es auch kompakt und verständlich zusammengefasst hier.

Weitere Videos unserer #NUiFerklärt-Reihe gibt es hier sowie auf unserem YouTube-Kanal.

Immer mal reinschauen lohnt sich! Auf unserer Website laden wir in regelmäßigen Abständen neue Videos hoch, in denen das NETZWERK-Team rechtliche Regelungen sowie Tipps und Tricks kompakt erklärt.

Kurz & kompakt: Unsere Infopapiere

Unsere Infopapiere in der Übersicht

BESCHÄFTIGUNGS
DULDUNG

Ablauf der
Beantragung

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AUSBILDUNGS
DULDUNG

3+2
Regelung

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AUFENTHALTS
ERLAUBNIS

Übergang
in die +2

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REISE
REGELUNGEN

Reisen & Arbeiten
im Ausland

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CHANCEN
AUFENTHALTSRECHT

Zielgruppe
& Voraussetzungen

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WOHNEN
& UMZIEHEN

Residenzpflicht
& Wohnsitzauflage

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TEILZEIT
AUSBILDUNG

Zielgruppe
& Berufe

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AUFENTHALTS
PAPIERE

Arbeits-
erlaubnisse

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DULDUNGS
FORMEN

Kurzübersicht
aller Formen

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IDENTITÄTS
KLÄRUNG

Passerfüllung
& Mitwirkungspflichten

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HÄRTEFALL
VERFAHREN

Ablauf
& Voraussetzungen

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FAMILIEN
NACHZUG

Zielgruppe
& Angehörige

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ARBEITSMARKT
ZUGANG

Bei vorübergehendem
Schutz

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BLEIBERECHT FÜR „GUT INTEGRIERTE“

Aufenthaltserlaubnis §25a & §25b AufenthG

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FIKTIONSBESCHEINI-GUNG

Fiktionsbescheinigung und Fiktionswirkung

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FREIWILLIGENDIENSTE

Infos, Zielgruppe & Kosten

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EINBÜRGERUNG

Infos, Zielgruppe & Voraussetzungen

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Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bieten, im Land zu bleiben. Sie erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglichen soll, in dieser Zeit alle Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.

Ziel ist es, die sogenannte Kettenduldung zu beenden und eine langfristige Bleibeperspektive zu gewährleisten.

Für wen soll das Chancen-Aufenthaltsrecht gelten?

Menschen mit einer Duldung, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach §104c erhalten. Von über 242.000 Menschen, die zum 31. Dezember 2021 mit einer Duldung in Deutschland lebten, könnten bis zu 136.000 vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Die Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährigen, ledigen Kinder, die mit einem/einer Begünstigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sollen auch dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn diese sich am 31. Oktober 2022 noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Das Gleiche gilt für das volljährige ledige Kind, wenn es bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war.

Ausgeschlossen sind Personen, die wegen Straftaten zu über 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) verurteilt wurden oder die ihre Abschiebung wiederholt vorsätzlich durch Falschangaben oder Täuschung verhindert haben.

Kann man die 18-monatige (Chancen-) Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Eine Möglichkeit der Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach den eineinhalb Jahren Chancenaufenthalt soll nur der Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG entfalten. Fiktionswirkung meint die Rechtsfolge, dass bei der rechtzeitigen Beantragung auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitel das vorläufige Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiterhin besteht.

Ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel ist aber möglich. In diesem Fall würde man für die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag in eine Duldung fallen.

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