Neues Infopapier und NUiFerklärt-Video zum Thema Fiktionsbescheinigung
Fiktionsbescheinigung und Fiktionswirkung
Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die Ausstellung eines (neuen) Aufenthaltstitels beantragt haben, über den die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat.
Gerade in solchen Fällen wissen viele Unternehmen nicht weiter: Kann man eine Person mit einer Fiktionsbescheinigung (weiterhin) beschäftigen? Was passiert, wenn die Fiktionsbescheinigung abläuft? Welche Rolle spielt gerade hier die sog. Fiktionswirkung?
Zu diesen Fragen verschaffen wir mit unserem neuen Infopapier und Erklärvideo einen kompakten Überblick:
Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen bietet unser neues #NUiFerklärt-Video:
Möchten Sie sich etwas tiefer in die Thematik einlesen, dann können Sie hier das Infopapier herunterladen.
Alle weitere Infopapiere bzw. Erklärvideos können sie hier nachlesen bzw. nachschauen.