Ein Mann steht an der Theke und bedient einen anderen Mann.
REWE CENTER, HAMBURG-BILLSTEDT

Das ehrenamtliche Engagement Ihrer Beschäftigten unterstützen

In der Unterkunft anpacken, Sprachkurse geben, Behördenwege unterstützen: Ehrenamtliche Hilfe ist überall im Alltag der Geflüchteten gefragt. Einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit haben Beschäftigte dafür in aller Regel nicht. Als Arbeitgeber können Sie aber die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf unterstützen, indem Sie Flexibilität bei Arbeitszeiten und Arbeitsorten ermöglichen. Da Beschäftigte von sich aus oft nicht nach solchen Lösungen fragen, sollten Sie Ihr Angebot intern ausdrücklich kommunizieren. Anschaulich aufbereitete Informationen und Unterstützungsmaterialien rund um die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit finden Sie zum Beispiel auf dem vhs-Ehrenamtsportal.

Eigene Projekte starten oder bestehende Projekte unterstützen

Sie haben auch die Möglichkeit, im Rahmen des Corporate Volunteerings eigene Projekte wie Patenschaften oder Arbeitseinsätze in Aufnahmeeinrichtungen zu starten. Aufwendungen, die dafür anfallen, können Unternehmen in der Regel als Spende oder Sponsoring steuerlich geltend machen. Fällt das Engagement Ihrer Beschäftigten in deren Freizeit, sind diese in der Regel über die entsprechende Organisation unfall- und haftpflichtversichert. Bei einem Einsatz während der Arbeitszeit kann der Versicherungsschutz unklar sein. Wenden Sie sich bei Fragen dazu gern an Ihre lokale IHK.

Immobilien zur Verfügung stellen

Geflüchtete Menschen brauchen Wohnraum. Leerstehende Betriebswohnungen können Ihrer Kommune sehr weiterhelfen. Auch Betriebsgebäude kommen unter Umständen als Wohnraum in Frage. Allerdings müssen sie dafür hohe Standards erfüllen, insbesondere beim Brandschutz.

Wenn Sie Immobilien zur Verfügung stellen wollen, melden Sie sich bitte beim zuständigen Sozialamt. Es übernimmt im Zweifelsfall für die Geflüchteten auch die Miete. Private Initiativen wie „Flüchtlinge willkommen“ helfen ebenfalls bei der Vermittlung.

Tipps zum Spenden für Projekte der Flüchtlingshilfe

Sach- und Zeit- statt Geldspenden

Von Arbeitshandschuhen über Möbel bis zum W-LAN: Neben Geldspenden, können Sie Ihre MitarbeiterInnen zu ehrenamtlichem Engagement oder Sachspenden ermuntern. Wichtig ist, dass Sie sich zum konkreten Bedarf mit der jeweiligen Organisation abstimmen. Ihre Aufwendungen können Sie in aller Regel als Spende oder Sponsoring steuerlich geltend machen.

Lokal denken

Informieren Sie sich, welche Art von Spenden vor Ort gerade am dringendsten benötigt wird. Orientierung bieten konkrete Spendenaufrufe von Stellen an Ihrem eigenen Betriebssitz, z.B. der Stadtverwaltung, von Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und anderen Vereinen und Stiftungen in Ihrer Region.

Was wird wirklich benötigt?

Kleider, Lebensmittel und Spielzeug – Sachspenden sind nur dann sinnvoll, wenn die richtigen Gegenstände zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort landen.

Besteht eine Gemeinnützigkeit?

Prüfen Sie vor einer Spenden, ob die Einrichtung an die Sie spenden wollen steuerbegünstigt (gemeinnützig) anerkannt ist.