BZI der Remscheider Metall- und Elektroindustrie GmbH

Welche Stelle ist für die Anerkennung zuständig?

Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Je nach Abschluss und Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig.

Im „Anerkennungs-Finder“ der Bundesregierung kann Schritt für Schritt ermittelt werden, welche Stelle in der jeweiligen Situation zuständig ist.

Darüber hinaus bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ von BAMF und Arbeitsagentur eine Erstberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutsch und Englisch.

  • Sie ist unter der Telefonnummer zu erreichen: +49 30-1815-1111 (übliche Kosten ins dt. Festnetz).
  • Darüber hinaus ist das Beratungsangebot per Chat und Mail zu erreichen.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

Den Antrag auf Anerkennung muss der oder die Geflüchtete selbst stellen. Das Unternehmen kann das Verfahren jedoch unterstützen. Den Ablauf des Anerkennungsverfahrens zeigt unsere Infografik auf:

In der Regel soll das Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der kompletten Antragsunterlagen abgeschlossen sein. Diese Frist läuft erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Sie kann in schwierigen Fällen einmalig verlängert werden.

Was kostet das Verfahren?

Die Anerkennungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Gebührenregelungen der zuständigen Stelle und hängt vom individuellen Aufwand für das jeweilige Verfahren ab. Nähere Informationen zu den Kosten und auch zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des BQ-Portals.