Einstellen: Ausbildung
Bei der Ausbildung von Geflüchteten gibt es eine Reihe an Formalitäten zu beachten, die je nach Aufenthaltsstatus des Geflüchteten variieren können. Zudem gibt es mit der Ausbildungsduldung und der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Betriebe die Möglichkeit, für die Zeit der Ausbildung und weitere zwei Jahre Planungssicherheit zu erhalten.
Lesen Sie hier:
- Welche Formen von Berufsausbildungen kommen in Frage?
- Wie schaut es mit der Entlohnung aus?
- Wie gewinnen Sie als Unternehmen Planungssicherheit?
- Weitere Projekte rund um die Ausbildung
Welche Formen von Berufsausbildungen kommen in Frage?
Für die schulische Ausbildung ist keine Arbeitserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde notwendig, da die Ausbildung nicht als Arbeit gilt. Für die betriebliche Ausbildung ist eine Beschäftigungserlaubnis erforderlich. Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete müssen in der Regel drei Monate warten. Für anerkannte Flüchtlinge gibt es keinerlei Wartefrist.
Außerdem bietet sich im Vorfeld oft eine Einstiegsqualifizierung (EQ) als Brücke zur Ausbildung an. Die EQ dauert vier bis zwölf Monate. Die Besonderheit an diesem Langzeitpraktikum ist, dass die EQ auch den Berufsschulbesuch umfasst. Außerdem ist es für Geflüchtete eine Möglichkeit, das oftmals noch unbekannte deutsche Berufsausbildungssystem kennenzulernen und parallel Kompetenzen für die spätere Ausbildung zu erlangen. Auch Sie als Arbeitgeber*in haben Zeit, sich mit der Ausbildung von Geflüchteten vertraut zu machen. Detaillierte Informationen zur EQ finden Sie in unserer Broschüre zu Fördermöglichkeiten.
Wie werden Auszubildende entlohnt?
Genauso, wie alle anderen Auszubildenden auch.
Wie bekomme ich Planungssicherheit für mein Unternehmen?
Mit der Ausbildungsduldung oder der Ausbildungsaufenthaltserlaubnis erhalten Sie als Betriebe und Geflüchtete für die Gesamtdauer der Ausbildung und im Anschluss für zwei darauffolgende Berufsjahre Planungssicherheit über den Aufenthalt in Deutschland. Weitergehende Informationen dazu finden Sie auf unserer Themenseite zu 3+2.
Wer muss bei welchem Beschäftigungsverhältnis zustimmen?
Wer muss wann zustimmen? Eine Übersicht über die Regularien, Arbeitsmarktzugang und Zuständigkeiten finden Sie hier.
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