Cavendish & Harvey Convectionery GmbH

Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten

Der Umgang mit Behörden kann vor allem für Geflüchtete eine sehr große Herausforderung darstellen. Gerade wenn es um Dinge wie die kurzfristige Beantragung einer Arbeitserlaubnis geht, bietet es sich an, die Geflüchteten bei der Kommunikation mit der Behörde oder beim Ausfüllen von Anträgen zu unterstützen. Auch die Begleitung zu einem Behördentermin durch Sie oder jemanden aus Ihrer Belegschaft kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden, mitunter Ängste zu nehmen, eine gelungene Kommunikation zu gewährleisten und den Prozess zu beschleunigen.

Asylsuchende sind zunächst grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland besteht Anspruch auf Leistungen entsprechend der Sozialhilfe, was die reguläre gesetzliche Krankenversicherung einschließt. Bei Aufnahme einer Beschäftigung werden Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus sozialversichert. Sie sind dann Mitglied in der Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und erhalten eine Sozialversicherungsnummer.

Einen Wegweiser durch das deutsche Gesundheitssystem in 14 verschiedenen Sprachen hat der Ethno-Medizinische Zentrum e.V. gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellt. Kostenlos herunterladen und bestellen können Sie die 40-seitige Broschüre hier.
Ein Führerschein aus Nicht-EU-Staaten darf nur für eine Dauer von sechs Monaten ab dem Ersteinreisedatum in Deutschland genutzt werden. Dazu müssen die Dokumente übersetzt und bei der Führerscheinstelle in einen vorläufigen Führerschein umgetauscht werden. Die Übersetzung übernimmt z.B. der ADAC.

Nach sechs Monaten muss ein deutscher Führerschein erworben werden. In der Regel müssen Geflüchtete dann eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Länderabhängige Ausnahmen führt der ADAC in seiner Staatenliste auf. Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben. Die theoretische Prüfung kann unter anderem in Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und auf Arabisch absolviert werden.

Unterstützung im Alltag

Doch nicht nur beim Kontakt mit Behörden können Geflüchtete Hilfe gebrauchen. Bei Angelegenheiten wie der Wohnungssuche, der Kontoeröffnung oder Schulanmeldung können Sie zum Teil schon mit einfachen Tipps helfen, da viele der Geflüchteten mit den hiesigen Eigenheiten bestimmter Bereiche nicht vertraut sind. Gerade wenn die neuen Kolleginnen und Kollegen noch nicht so gut Deutsch sprechen, können Sie in solchen Fällen auch die Kommunikation übernehmen.

Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen in eine eigene Wohnung ziehen.

Geduldete und Asylbewerber sind hingegen grundsätzlich verpflichtet, in Sammelunterkünften zu leben – hier gibt es jedoch abweichende Regelungen in den Bundesländern. Geduldete und Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und deshalb nicht mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, können jedoch bei der Ausländerbehörde beantragen, in eine Privatwohnung ziehen zu dürfen. Ggf. müssen noch weitere Behörden miteinbezogen werden. Die Erlaubnis liegt im Ermessensspielraum der Ausländerbehörde.

Um Geflüchtete bei der Wohnungssuche zu unterstützen, bietet sich der Kontakt zu einer Flüchtlingsinitiative vor Ort an. Kontakte in Ihrer Region finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung sowie der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Häufig gibt es Wohnungsbörsen von Städten und Gemeinden. Die Initiative Flüchtlinge Willkommen vermittelt zudem deutschlandweit WG-Zimmer an Geflüchtete.

Immer wieder kommt es vor, dass Flüchtlinge Schwierigkeiten haben, ein eigenes Konto zu eröffnen – insbesondere dann, wenn keine Meldebescheinigung vorliegt. Seit der Einführung des „Zahlungskontengesetzes“ am 19. Juni 2016 hat jedoch jede Person in Deutschland das Recht darauf, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Das gilt auch für Asylsuchende und Geduldete. Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto: Es muss Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen ermöglichen.


Außerdem haben sich bei unseren Mitgliedsunternehmen bewährt:

  • Unterstützung für die Familie z.B. bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder Schulen
  • Einbinden von Flüchtlingen in Freizeitaktivitäten wie Sport und Verein
  • Stabilität und Sicherheit geben: einen festen Ansprechpartner im Unternehmen vermitteln
  • Bei Fragen fragen: Institutionen wie Caritas oder AWO haben meistens die Antworten

Mentoringprogramm

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fluchthintergrund sind oftmals von den vielen neuen Eindrücken zunächst ein wenig überwältigt. Auch die hohen Anforderungen der Ausbildung können zu Beginn ebenso herausfordernd sein wie die unbekannte und für sie neue Arbeitskultur. Erfahrungen von Unternehmen zeigen, dass hier Paten- und Mentoringprogramme helfen können. Dadurch erhalten die Menschene einen festen Ansprechpartner, an den oder die sie sich jederzeit bei Fragen oder Problemen wenden können. Bei Azubis sind dies nicht selten Auszubildende aus den höheren Lehrjahren, die so auch das erste Mal eine kleine Personalverantwortung übernehmen können. Tipp: Um Hürden und Ängste vor Fragen abzubauen, empfiehlt es sich, wenn der Mentor oder Pate nicht der Vorgesetzte oder Chef ist. 

Psychologische Unterstützung

Flucht-Traumata und ihre Folgen können sich auch am Arbeitsplatz niederschlagen. Vorgesetzte und unmittelbare Kolleginnen und Kollegen sollten dafür sensibilisiert werden. Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge unterstützen Sie dabei. Auf den Seiten der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF), finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Region.

Flüchtlingsberatungsstellen

Flüchtlingsberatungsstellen bieten kostenlos Rat und Hilfe im Umgang mit Ämtern, zum Asylverfahren, aber auch bei Fragen des Alltags. Sie stellen zudem den Kontakt zu Fachanwältinnen und -anwälten für Ausländer- und Asylrecht her.