Das Chancen-Aufenthaltsrecht
Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wurde für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).
Sie finden auf dieser Seite, im Infopapier und im Erklärvideo schnell und übersichtlich alle Infos zur Zielgruppe, den Voraussetzungen, der Antragsstellung und den rechtlichen Grundlagen.
Voraussetzungen
- Am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder im Aufenthaltstitel
- Bei Antragstellung im Besitz einer Duldung
- Keine Vorstrafen
- Keine wiederholte Verhinderung der Abschiebung
Notwendige Antragsunterlagen
- Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht (Download als Word-Vorlage des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.)
- Bekenntnis zur Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (PDF-Vorlage des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.)