Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wurde für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).

Sie finden auf dieser Seite, im Infopapier und im Erklärvideo schnell und übersichtlich alle Infos zur Zielgruppe, den Voraussetzungen, der Antragsstellung und den rechtlichen Grundlagen.

Voraussetzungen

  • Am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder im Aufenthaltstitel
  • Bei Antragstellung im Besitz einer Duldung
  • Keine Vorstrafen
  • Keine wiederholte Verhinderung der Abschiebung