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Deutschkenntnisse von Geflüchteten richtig einschätzen

Um die Deutschkenntnisse von Geflüchteten einzuschätzen, können Sie sich am „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ orientieren. Dieser unterteilt die Sprachkompetenz in drei Level: A.) „Elementare Sprachanwendung“ B.)  „Selbstständige Sprachanwendung“ und C.) „Kompetente Sprachanwendung“.

Möglichkeiten der Sprachförderung für Geflüchtete

Welche öffentlich geförderten Sprachkurse Geflüchtete besuchen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Alter, Bildung, sprachlichen Vorkenntnissen und Aufenthaltsstatus.

Neben den Kursen von öffentlichen und privaten Trägern, deren Konditionen und Umfänge variieren, existieren bundesweit auch viele ehrenamtliche Initiativen, die Geflüchtete unabhängig von den genannten Faktoren beim Spracherwerb unterstützen. Zudem gibt es eine Vielzahl an Online-Angeboten und Sprach-Apps.

Hier geht es zur Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster zu unter anderem Pflege, Handel, Logistik und Gastronomie.

Angebote der Sprachförderung

a) Grundlegende Sprachförderung (BAMF-Integrationskurse)

Die BAMF-Integrationskurse richten sich unter anderem an Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis sowie an Asylbewerber*innen, sofern es freie Plätze in den Kursen gibt. Auch Menschen in einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung können grundsätzlich teilnehmen. Die Teilnehmenden werden mit der deutschen Sprache und den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut gemacht. Die Kurse umfassen in der Regel 660 Unterrichtseinheiten (600 Stunden Sprachkurs und 60 Stunden Orientierungskurs) und sind zu einem gewissen Teil zuzahlungspflichtig für die Teilnehmer.

Mehr zu den BAMF-Integrationskursen

b) Berufssprachkurse des BAMF (gem. §45a AufenthG)

Was sind Berufssprachkurse?

Aufbauend auf die Integrationskurse sind die Berufssprachkurse ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse können in ganz Deutschland auch berufsbegleitend und in Teilzeit besucht werden.

Basiskurse enden mit einer Zertifikatsprüfung und haben eine Laufzeit von vier Monaten bis ca. 1 Jahr (je 400 - 500 Unterrichtseinheiten): Allgemeine berufsbezogene Module von B1 nach B2, B2 nach C1.

Spezialkurse unter B1 (400 Unterrichtseinheiten) sind eine besondere Kursart für Personen, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben.

Spezialkurse für das Anerkennungsverfahren sind für Personen gedacht, die zum Abschluss ihres Anerkennungsverfahrens noch eine Sprachprüfung benötigen.

  • Gesundheitsfachberufe (400-600 Unterrichtseinheiten)
  • Akademische Heilberufe (400-600 Unterrichtseinheiten)

Fachspezifische Spezialkurse müssen nicht zwangsläufig mit einer Sprachprüfung enden und können bereits ab einer Teilnehmerzahl von 7 Personen angeboten werden.

  • Einzelhandel (300 Unterrichtseinheiten)
  • Gewerbe / Technik (300 Unterrichtseinheiten)

Die Teilnehmenden können unter den vom BAMF zertifizierten Kursträgern frei wählen. Für die Teilnahme wird eine Berechtigung benötigt, die entweder das BAMF, Jobcenter oder Agentur für Arbeit ausstellen.


Was kostet die Teilnahme?

Für Auszubildende ist die Teilnahme kostenfrei.

Auch Beschäftigte können kostenbefreit teilnehmen, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000€ lag (bzw. 40.000€ bei gemeinsam veranlagten).

Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20.000€ (bzw. 40.000€ bei gemeinsam veranlagten) haben einen Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit (2,07€) zu leisten.

Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch Sie als Arbeitgeber erfolgen.


Wer kann teilnehmen?

Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Geflüchtete (anerkannte Geflüchtete, Menschen in Aufenthaltsgestattung sowie in Duldung), Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die:

  • beschäftigt sind.
  • in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III befinden.
  • ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen.
  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen.
  • SGB-II-LeistungsbezieherInnen sind.

Sie finden diese Informationen auch als Flyer

Was können Sie als Betrieb noch tun?

Das BAMF kann auch Sprachkurse fördern, die angepasst sind an die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Region. Für einen Kurs benötigen Sie rund 7 Teilnehmende. Oft bietet sich daher eine Kooperation mit anderen engagierten Unternehmen an. Um die Möglichkeiten eines Sprachkurses abzustecken, sprechen Sie direkt das BAMF an. Hier finden Sie direkte Ansprechpartner für interessierte Betriebe

Weitere ausgewählte Sprachangebote als Kurse und Apps: Länder, Kommunen, Volkshochschulen, Universitäten, zivilgesellschaftliche Initiativen

Neben den offiziellen Angeboten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gibt es auch eine Vielzahl an weiteren Kursen, die sich an Geflüchtete richten. Bundesländer und Kommunen bieten teilweise eigene Programme an. Universitäten und viele ehrenamtlichen Initiativen sind ebenfalls in der Sprachvermittlung aktiv. Neben tatsächlichen Kursen gibt es auch eine Vielzahl an Online-Angeboten und Sprach-Apps, auf die Sie Ihre neuen Mitarbeiter hinweisen können.

Einfache Sprache unterstützt den Einstieg im Betrieb

Der Einsatz von einfacher Sprache kann den Start von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Fluchthintergrund ins Unternehmen erleichtern. Bereits kleine Tricks und Kniffe ermöglichen eine bessere Kommunikation für den Einstieg.

Marion Freddy Krämer ist seit acht Jahren die Personalverantwortliche in dem 5-Sterne-Superior Hotel. Im Interview gibt sie Tipps, wie einfache Sprache beim Einstieg in den Beruf unterstützen kann und welche Angebote bei ihren Auszubildenden mit Fluchthintergrund noch geholfen haben: