DRK Betreuungsdienste Herzogtum Lauenburg

I. Förderung im Bereich Beschäftigung

Wie kann ich bei der Feststellung beruflicher Kompetenzen unterstützt werden?

Mit der Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) können Unternehmen vorhandene berufsfachliche Kenntnisse eines geflüchteten Menschen feststellen oder solche vermitteln lassen. Das Programm ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt und muss vorab bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter beantragt werden. Anfallende Kosten (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, bewilligte Sprach- oder Fachkurse) können von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen werden.

Welche Unterstützung gibt es, wenn ich einen geflüchteten Menschen beschäftigen will?

Beim Eingliederungszuschuss (EGZ) handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer/innen, der auch für Geflüchtete beantragt werden kann. Förderhöhe und -dauer werden individuell festgelegt. Der EGZ muss vor der Beschäftigungsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

II. Möglichkeiten der Förderung für den Bereich Ausbildung

Hochmotivierte Menschen an die richtige Stelle bringen: Das klappt mit einer Ausbildung von geflüchteten Menschen. Folgende Maßnahmen unterstützen Sie auf dem Weg dorthin:

III. Zugang zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen

Mit unserem Klickpfaden leiten wir Sie, mit nur wenigen Klicks, durch die Zugangsregularien der einzelnen Fördermöglichkeiten für Ihre Auszubildenden oder Angestellten mit Fluchterfahrung:

In unserer Broschüre "Förderangebote richtig nutzen" haben wir verschiedene Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst und geben Ihnen Tipps für die erfolgreiche Beantragung.

Zur neuen Maßnahme AsA Flex haben wir hier den Informationsflyer der Bundesagentur der Arbeit.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in der Ausbildung bietet zudem das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA).

Die Angebote der Bundesagentur für Arbeit sind vielfältig; Neben der Vermittlung von Fach- und Arbeitskräften, können Betriebe auch (finanzielle) Unterstützung bei der Einarbeitung oder Weiterbildung von Menschen mit Fluchterfahrung beantragen. Nutzen Sie dazu gerne den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.