Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Geflüchtete
Wenn Sie einen geflüchteten Menschen in Ihrem Betrieb beschäftigen oder ausbilden möchten, können Sie finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Hier die Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung im Überblick:


I. Förderung im Bereich Beschäftigung
Wie kann ich bei der Feststellung beruflicher Kompetenzen unterstützt werden?
Mit der Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) können Unternehmen vorhandene berufsfachliche Kenntnisse eines geflüchteten Menschen feststellen oder solche vermitteln lassen. Das Programm ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt und muss vorab bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter beantragt werden. Anfallende Kosten (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, bewilligte Sprach- oder Fachkurse) können von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen werden.
Welche Unterstützung gibt es, wenn ich einen geflüchteten Menschen beschäftigen will?
Beim Eingliederungszuschuss (EGZ) handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer/innen, der auch für Geflüchtete beantragt werden kann. Förderhöhe und -dauer werden individuell festgelegt. Der EGZ muss vor der Beschäftigungsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.
II. Möglichkeiten der Förderung für den Bereich Ausbildung
Hochmotivierte Menschen an die richtige Stelle bringen: Das klappt mit einer Ausbildung von geflüchteten Menschen. Folgende Maßnahmen unterstützen Sie auf dem Weg dorthin:

Mit unserem Klickpfad leiten wir Sie, mit nur wenigen Klicks, durch die Zugangsregularien der einzelnen Fördermöglichkeiten für Ihre Auszubildenden mit Fluchthintergrund.
In unserer Broschüre "Förderangebote richtig nutzen" haben wir verschiedene Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst und geben Ihnen Tipps für die erfolgreiche Beantragung.
Einen guten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in der Ausbildung bietet zudem das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) oder direkt als Download hier.