Die Ausbildungsduldung (3+2)

Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen ausbilden und sicherstellen, dass diese für die Ausbildung und darüber hinaus in Ihrem Unternehmen bleiben?

Dann ist die Ausbildungsduldung ein Weg für Sie und Ihre/n Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und daran angeschlossene zwei Jahre Beschäftigung den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

Hier finden sie unsere Webinare zum Thema Ausbildungsduldung und Übergang in die +2 und weiter unten alle wichtigen Informationen und Anträge zur Ausbildungsduldung und zur anschließenden Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen für das "3"

  • Rechtskräftig abgeschlossenes Asylverfahren
  • Mind. 3 Monate im Besitz einer Duldung ODER Ausbildung noch im laufenden Asylverfahren begonnen
  • Ausbildung in einer staatlich anerkannten qualifizierten Berufsausbildung ODER in einer qualifizierten staatlich anerkannten Assistenz- oder Helferausbildung
  • Keine Versagensgründe

Notwendige Antragsunterlagen

Voraussetzungen für das "+2"

  • Ausreichender Wohnraum: Eine aus eigenen Mitteln finanzierte Wohnung oder ein WG-Zimmer
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsprüfung ausreichend
  • Pass(-Ersatz) beschaffen

Notwendige Antragsunterlagen

  • Formloser Antrag
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung
  • Unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag)