Die Beschäftigungsduldung
Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen und sicherstellen, dass sie auch dauerhaft bleiben können? Oder Sie suchen nach einer Möglichkeit, einen in Ihrem Unternehmen bereits beschäftigten Geflüchteten, der einen negativen Asylbescheid bekommen hat, weiter zu beschäftigen?
Dann finden Sie auf dieser Seite und in unserer Grafik, im Infopapier und im Erklärvideo schnell und übersichtlich alle Infos zur Zielgruppe, den Voraussetzungen, der Antragsstellung und den rechtlichen Grundlagen. Hinweis:
Ab dem 1. März 2024 gab es hier eine Gesetzesänderung. Beachten Sie die neuen Stichzahlen.
Voraussetzungen
- Einreise vor 1. Dezember 2022
- Geklärte Identität
- 12 Monate Duldung
- 12 Monate gesicherter Lebensunterhalt
- 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Deutschniveau A2
- Keine Vorstrafen
Notwendige Antragsunterlagen
- Antrag auf Beschäftigungsduldung (Download als Word-Vorlage des Thüringer IvAF-Netzwerk BLEIBdran)
- Nachweis über aktuelle Beschäftigung
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Ggf. Nachweis über Schulbesuch
- Ggf. Nachweis über Teilnahme an Integrationskurs