Neues Erklärvideo veröffentlicht

Neues #NUiFerklärt-Video zum Onboarding

Die Erklärvideo-Reihe #NUiFerklärt bietet unseren Unternehmen einen einfachen Einstieg in verschiedene rechtliche Thematiken, um Geflüchtete auszubilden oder zu beschäftigen.

Worum geht es im neuen #NUiFerklärt-Video?

In den ersten Tagen eines neuen Jobs wird oft entschieden, ob man bleibt oder geht. Besonders für Mitarbeiter mit Zuwanderungs- und Fluchterfahrung können das neue Arbeitsumfeld und sprachliche Barrieren eine Herausforderung darstellen. Eine durchdachte und strukturierte Einarbeitungsphase ist entscheidend, um Teammitglieder schnell zu integrieren und eine nachhaltige Zusammenarbeit zu gewährleisten.

In diesem Video teilen wir bewährte Strategien und praktische Tipps für ein vielfaltsbewusstes Onboarding, um von Anfang an eine inklusive Arbeitsumgebung für alle zu schaffen.

Hier geht es zu unserem neuen #NUiFerklärt-Video:

Die wichtigsten Infos rund um das Onboarding von Mitarbeitenden von Zuwanderungsgeschichte gibt es auch kompakt und verständlich zusammengefasst hier.

Weitere Videos unserer #NUiFerklärt-Reihe gibt es hier sowie auf unserem YouTube-Kanal.

Immer mal reinschauen lohnt sich! Auf unserer Website laden wir in regelmäßigen Abständen neue Videos hoch, in denen das NETZWERK-Team rechtliche Regelungen sowie Tipps und Tricks kompakt erklärt.

Auftakttreffen der neuen Regionalbotschafter*innen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

Einblicke in die Praxis: Herausforderungen und gute Beispiele der Arbeitsmarkintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte

Am 20. September kamen die Regionalbotschafter*innen des NETZWERKs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu einem gemeinsamen Auftakttreffen zusammen. Auf der Veranstaltung hatten unsere Vorzeigeunternehmen die Möglichkeit, gute Beispiele zur Arbeitsmarkintegration von Geflüchteten zu teilen, sich über gemeinsame Herausforderungen auszutauschen, sowie Themen und Aktivitäten für das kommende Jahr zu besprechen.  

Im Austausch mit Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK, und Dr. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DIHK, stellten die Betriebe Wege und Ansätze vor, wie die Integration in ihren Unternehmen gelingt und wo noch Herausforderungen liegen in der Zusammenarbeit und Kommunikation mit den für die Arbeitsmarktintegration relevanten Behörden.  

Die 16 Regionalbotschafter*innen des 5. Jahrganges können Sie hier kennenlernen: www.nuif.de/netzwerk/regionalbotschafter

Neues Erklärvideo veröffentlicht

Neues #NUiFerklärt-Video zur Teilzeitausbildung

Die Erklärvideo-Reihe #NUiFerklärt bietet unseren Unternehmen einen einfachen Einstieg in verschiedene rechtliche Thematiken, um Geflüchtete auszubilden oder zu beschäftigen.

Worum geht es im neuen #NUiFerklärt-Video?

Mit Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 wurde die Teilzeitberufsausbildung (TZA) für einen größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver gestaltet. War sie bislang nur für Personen mit „berechtigtem Interesse“ (z. B. Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger) zugänglich, steht sie nun allen Auszubildenden offen.

In diesem Video gehen wir mit Ihnen die häufigsten Fragen zur TZA durch.

Hier geht es zu unserem neuen #NUiFerklärt-Video:

Die wichtigsten Infos rund um die Teilzeitausbildung (TZA) gibt es auch kompakt und verständlich zusammengefasst hier.

Weitere Videos unserer #NUiFerklärt-Reihe gibt es hier sowie auf unserem YouTube-Kanal.

Immer mal reinschauen lohnt sich! Auf unserer Website laden wir in regelmäßigen Abständen neue Videos hoch, in denen das NETZWERK-Team rechtliche Regelungen sowie Tipps und Tricks kompakt erklärt.

Neues Erklärvideo veröffentlicht

Neues Infopapier und NUiFerklärt-Video zum Thema Fiktionsbescheinigung

Fiktionsbescheinigung und Fiktionswirkung

Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die Ausstellung eines (neuen) Aufenthaltstitels beantragt haben, über den die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat.

Gerade in solchen Fällen wissen viele Unternehmen nicht weiter: Kann man eine Person mit einer Fiktionsbescheinigung (weiterhin) beschäftigen? Was passiert, wenn die Fiktionsbescheinigung abläuft? Welche Rolle spielt gerade hier die sog. Fiktionswirkung?

Zu diesen Fragen verschaffen wir mit unserem neuen Infopapier und Erklärvideo einen kompakten Überblick:

Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen bietet unser neues #NUiFerklärt-Video:

Möchten Sie sich etwas tiefer in die Thematik einlesen, dann können Sie hier das Infopapier herunterladen.

Alle weitere Infopapiere bzw. Erklärvideos können sie hier nachlesen bzw. nachschauen


Neues Erklärvideo veröffentlicht

Neues #NUiFerklärt-Video zum Familiennachzug

Die Erklärvideo-Reihe #NUiFerklärt bietet unseren Unternehmen einen einfachen Einstieg in verschiedene rechtliche Thematiken, um Geflüchtete auszubilden oder zu beschäftigen.

Worum geht es im neuen #NUiFerklärt-Video?

Die Frage, ob und wen Geflüchtete nach Deutschland holen können, hängt stark davon ab, welchen Aufenthaltsstatus eine Person hat und für wen der Familiennachzug beantragt werden soll.

In diesem Erklärvideo geben wir Ihnen einen dazu einen kurzen Überblick.

Hier geht es zu unserem neuen #NUiFerklärt-Video:

Die wichtigsten Infos rund um den Familiennachzug gibt es auch kompakt und verständlich zusammengefasst hier.

Weitere Videos unserer #NUiFerklärt-Reihe gibt es hier sowie auf unserem YouTube-Kanal.

Immer mal reinschauen lohnt sich! Auf unserer Website laden wir in regelmäßigen Abständen neue Videos hoch, in denen das NETZWERK-Team rechtliche Regelungen sowie Tipps und Tricks kompakt erklärt.

Neue Studienergebnisse – Bleibeabsichten Geflüchteter aus der Ukraine sind hoch

Neue Studienergebnisse: Bleibeabsichten Geflüchteter aus der Ukraine sind hoch

Erwerbstätigkeit noch gering, Erwerbsabsichten hingegen hoch

Die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB-FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“ präsentierte am 12. Juli 2023 ihre Ergebnisse der zweiten Befragungswelle. Spannend für Sie als Betriebe ist dabei vor allem:

  • Bleibeabsichten: Fast die Hälfte (44%) der Teilnehmenden beabsichtigen mittlerweile längerfristig in Deutschland zu bleiben, Tendenz steigend. („Längerfristig“ bedeutet dabei eine Bleibeperspektive von mindestens einigen Jahren bis permanent.)
  • Sprache: Zu Beginn des Jahres 2023 haben drei von vier der Teilnehmenden einen Sprach- oder Integrationskurs besucht oder bereits abgeschlossen.
  • Erwerbstätigkeit:
    • Aufgrund der hohen Beteiligung an Sprach- und Integrationskursen ist die Erwerbstätigkeitsquote im Vergleich zum Spätsommer 2022 nur leicht (+1%) gestiegen. 
    • Die Erwerbsabsicht ist hoch: Mehr als zwei Drittel der Befragten möchten noch dieses Jahr eine Beschäftigung aufnehmen.

Zur Studie: Die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine“ ist ein gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozioökonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Weitere Infos zur Studie gibt es unter folgendem Link: BiB – Pressemitteilungen – Geflüchtete aus der Ukraine: Knapp die Hälfte beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben (bund.de)

Die Zielgruppe der Befragung sind die mittlerweile mehr als eine Millionen Geflüchteten aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 nach Deutschland geflüchtet sind. Fast 7.000 Personen haben an der zweiten Befragungswelle – die Anfang 2023 stattgefunden hat – teilgenommen. 

Welche Auswirkungen hat das FEG?

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Durch das kürzlich verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Zugang für Fachkräfte mit Berufsausbildung sowie Personen mit berufspraktischen Fähigkeiten erleichtert, um nach Deutschland zu kommen.

Das neue Gesetz setzt nicht nur bestehende Regelungen für Hochschulabsolventen wie die Blaue Karte EU fort, sondern erweitert sie teilweise. Zudem wird eine neue Chancenkarte eingeführt, die es ermöglicht, nach einer Arbeitsstelle zu suchen.

Für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund werden insbesondere die Themen Spurwechsel und Ausbildungserlaubnis im Fokus sein.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht aus verschiedenen Teilen, deren Regelungen schrittweise ab November 2023 in Kraft treten werden. Mehr Informationen und eine erste Übersicht über die geplanten Neuerungen finden Sie hier bei Make It in Germany

Herzlich Willkommen, Böhm Güterverkehrs GmbH!

Fragen an das 3500. NUiF-Mitglied

Die Böhm Güterverkehrs GmbH ist 3500. Mitglied im NETZWERK

Das NETZWERK wächst weiter! Wir freuen uns, die Böhm Güterverkehrs GmbH als unser 3.500stes Unternehmen im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge begrüßen zu dürfen! Wir sprachen mit Ines Basse. Sie ist Ausbildungsreferentin bei der Böhm Güterverkehrs GmbH. Der Betrieb engagiert sich seit 2015 für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und beschäftigt aktuell Geflüchtete aus Syrien, Irak und der Ukraine. Wir sprachen mit ihr über ihre Erfahrungen und Wünsche:

[©privat]

1. Frau Basse, seit wann engagiert sich die Böhm Güterverkehrs GmbH für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten?

Die Böhm Güterverkehrs GmbH ist bereits seit 2015 in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aktiv. Intensiv engagieren wir uns in den letzten 3 Jahren. Bereits 2020 haben wir zwei geflüchteten jungen Menschen, einem aus dem Irak und einen aus Syrien, die Möglichkeit gegeben, eine Ausbildung in unserem Unternehmen zu beginnen.  Beide werden diesem Sommer ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer beenden. Ein weiterer junger Mann, geflüchtet aus der Ukraine, absolviert derzeit eine Einstiegsqualifikation bei uns, um dann zum 01.08.23 seine Berufsausbildung zu starten.

2. Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Zusammenarbeit mit Geflüchteten gemacht?

Grundsätzlich haben wir die Erfahrung, dass alle, die bei uns arbeiten, engagiert und willensstark sind. Allerdings muss man auch klar sagen, dass es oft erhebliche Herausforderungen bezüglich der Sprache gibt – hauptsächlich bei der berufsspezifischen Sprache. Das ist immer wieder ein forderndes Thema für alle Beteiligten.

3. Welche beruflichen Perspektiven und Unterstützungsangebote bieten Sie Menschen mit Fluchthintergrund in Ihrem Unternehmen?

Wir freuen uns über Bewerbungen, und wie bereits erwähnt, startet zum 01.08. bereits ein junger Mann aus der Ukraine. Wir stehen mit allen Unterstützungsangeboten zur Seite. Es hört nicht beim Sprachunterricht auf. Wir stehen ebenso für alltägliche Fragen, Behördengänge u. ä. zur Seite. Genauso haben unsere Auszubildenden, bei Interesse, die Möglichkeit einen Mentor*in an die Seite zu bekommen.

Wir haben immer ein offenes Ohr für alle Belange. Das gilt natürlich nicht nur für unsere Auszubildenden, gleichermaßen natürlich auch für unser Fahrpersonal.   

4. Gibt es etwas, dass Sie anderen Betrieben mit auf den Weg geben würden?

Offen sein, kulturellen Austausch, Vorurteile hinterfragen bzw. ablegen, sich darauf einlassen. Netzwerke aufbauen, gute Vernetzung ist wichtig, um weiterhelfen und unterstützen zu können. Ebenso Rat einholen.

5. Was wünschen Sie sich für Ihre Mitgliedschaft im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge?

Unterstützung, um einfach schneller an aktuelle Informationen zu kommen, Entwicklungen voranbringen, politisches Engagement, Berufszugänge erleichtern, speziell in unserem Berufsstand, sind die Voraussetzungen, um hier in Deutschland LKW zu fahren, zu hoch. Das müsste schneller und einheitlicher umgesetzt werden.


Weitere Informationen und Links

Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?

Ja. Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit ab.

Für den Antrag auf Anerkennung sind bestimmte Dokumente wie das Abschlusszeugnis notwendig. Wenn diese Dokumente fehlen, können beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachgewiesen werden. Hier sind je nach Beruf zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse, ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung möglich.

Wer benötigt eine berufliche Anerkennung?

Das hängt von der Reglementierung des Berufs und dem Herkunftsland der Person ab, die Sie einstellen wollen. Ob ein Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

-Reglementierte Berufe erfordern eine Anerkennung

In reglementierten Berufen darf man in Deutschland nur arbeiten, wenn eine ganz bestimmte Qualifikation vorliegt. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, zum Beispiel aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Wenn Geflüchtete in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen sie unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer – die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel bei der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.

-Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt.  Geflüchtete brauchen keine Anerkennung, um in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten. Um beispielsweise als Betriebswirtin, Informatiker oder Bäckerin arbeiten zu dürfen, braucht man keine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation. Es ist aber sinnvoll auch für nicht reglementierte Berufe eine Anerkennung anzustreben. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen. Mehr Informationen finden Sie hier: www.unternehmen-berufsanerkennung.de/

Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Zudem kann die Anerkennung hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen sein. In dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Unternehmen die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von Europäischer Union (EU), Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.

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