Herzlich Willkommen, Böhm Güterverkehrs GmbH!

Fragen an das 3500. NUiF-Mitglied

Die Böhm Güterverkehrs GmbH ist 3500. Mitglied im NETZWERK

Das NETZWREK wächst weiter! Wir freuen uns, die Böhm Güterverkehrs GmbH als unser 3.500stes Unternehmen im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge begrüßen zu dürfen! Wir sprachen mit Ines Basse. Sie ist Ausbildungsreferentin bei der Böhm Güterverkehrs GmbH. Der Betrieb engagiert sich seit 2015 für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und beschäftigt aktuell Geflüchtete aus Syrien, Irak und der Ukraine. Wir sprachen mit ihr über ihre Erfahrungen und Wünsche:

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1. Frau Basse, seit wann engagiert sich die Böhm Güterverkehrs GmbH für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten?

Die Böhm Güterverkehrs GmbH ist bereits seit 2015 in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aktiv. Intensiv engagieren wir uns in den letzten 3 Jahren. Bereits 2020 haben wir zwei geflüchteten jungen Menschen, einem aus dem Irak und einen aus Syrien, die Möglichkeit gegeben, eine Ausbildung in unserem Unternehmen zu beginnen.  Beide werden diesem Sommer ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer beenden. Ein weiterer junger Mann, geflüchtet aus der Ukraine, absolviert derzeit eine Einstiegsqualifikation bei uns, um dann zum 01.08.23 seine Berufsausbildung zu starten.

2. Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Zusammenarbeit mit Geflüchteten gemacht?

Grundsätzlich haben wir die Erfahrung, dass alle, die bei uns arbeiten, engagiert und willensstark sind. Allerdings muss man auch klar sagen, dass es oft erhebliche Herausforderungen bezüglich der Sprache gibt – hauptsächlich bei der berufsspezifischen Sprache. Das ist immer wieder ein forderndes Thema für alle Beteiligten.

3. Welche beruflichen Perspektiven und Unterstützungsangebote bieten Sie Menschen mit Fluchthintergrund in Ihrem Unternehmen?

Wir freuen uns über Bewerbungen, und wie bereits erwähnt, startet zum 01.08. bereits ein junger Mann aus der Ukraine. Wir stehen mit allen Unterstützungsangeboten zur Seite. Es hört nicht beim Sprachunterricht auf. Wir stehen ebenso für alltägliche Fragen, Behördengänge u. ä. zur Seite. Genauso haben unsere Auszubildenden, bei Interesse, die Möglichkeit einen Mentor*in an die Seite zu bekommen.

Wir haben immer ein offenes Ohr für alle Belange. Das gilt natürlich nicht nur für unsere Auszubildenden, gleichermaßen natürlich auch für unser Fahrpersonal.   

4. Gibt es etwas, dass Sie anderen Betrieben mit auf den Weg geben würden?

Offen sein, kulturellen Austausch, Vorurteile hinterfragen bzw. ablegen, sich darauf einlassen. Netzwerke aufbauen, gute Vernetzung ist wichtig, um weiterhelfen und unterstützen zu können. Ebenso Rat einholen.

5. Was wünschen Sie sich für Ihre Mitgliedschaft im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge?

Unterstützung, um einfach schneller an aktuelle Informationen zu kommen, Entwicklungen voranbringen, politisches Engagement, Berufszugänge erleichtern, speziell in unserem Berufsstand, sind die Voraussetzungen, um hier in Deutschland LKW zu fahren, zu hoch. Das müsste schneller und einheitlicher umgesetzt werden.


Weitere Informationen und Links

Neuer Sprachflyer zum Herunterladen

Sprachflyer für Mitarbeiter*innen im Friseurhandwerk – nun auch in Ukrainisch, Russisch und Türkisch

Damit nicht aus „Nur die Spitzen schneiden bitte“ ein Strähnchen wird.

Sich als Friseur*in die Wünsche der Kund*innen im Friseursalon klipp und klar vorzustellen, dürfte selbst ohne Sprachbarrieren nicht so leicht sein. Um Mitarbeiter*innen im Friseurhandwerk die Kommunikation mit den Kund*innen etwas zu erleichtern, hilft unser kleines Wörterbuch. Es beinhaltet viele branchentypische Begriffe, die geflüchtete Menschen im Sprachkurs meist nicht lernen.

Damit der Berufseinstieg in der Branche schnell gelingt, haben wir gemeinsam mit dem deutschen Verbund intercoiffure mondial und dem Friseursalon HAARE MARKUS HERRMANN für Ihre neuen MitarbeiterInnen ein kleines Wörterbuch erstellt. In dieser zweiten Auflage werden wichtige deutsche Begriffe nun auch in die Sprachen Englisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch übersetzt. Im Wörterbuch sind die fünf Sprachen übersichtlich in einer Tabelle nebeneinander aufgeführt. Zudem gliedert es sich in Rubriken wie Am Arbeitsplatz, Utensilien, Haare/Friseure und Haarfarben.

Hier geht’s zur zweiten Auflage des kleinen Wörterbuches für Mitarbeiter*innen im Friseurhandwerk.

Hier geht es zur Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster für die Branchen Pflege, Logistik, Handel, Gastronomie und weitere.

Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?

Ja. Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit ab.

Für den Antrag auf Anerkennung sind jedoch bestimmte Dokumente notwendig, z.B. das Abschlusszeugnis. Wenn diese Dokumente fehlen, können beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachgewiesen werden.

Wer benötigt eine berufliche Anerkennung?

Das hängt von der Reglementierung des Berufs und dem Herkunftsland der Person ab, die Sie einstellen wollen. Ob ein Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

-Reglementierte Berufe erfordern eine Anerkennung

In reglementierten Berufen darf man in Deutschland nur arbeiten, wenn eine ganz bestimmte Qualifikation vorliegt. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Wenn Geflüchtete in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer – die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens über die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.

-Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt.  Geflüchtete brauchen keine Anerkennung, um in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten. Um beispielsweise als Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker arbeiten zu dürfen, braucht man keine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation. Es ist aber sinnvoll auch für nicht reglementierte Berufe eine Anerkennung anzustreben. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen. Mehr Informationen finden Sie hier: www.unternehmen-berufsanerkennung.de/

Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Zudem kann die Anerkennung hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen sein. Denn in dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Unternehmen die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz.

Gibt es finanzielle Förderungen für die berufliche Anerkennung?

Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Welche Fördermöglichkeiten im Einzelfall genutzt werden können, dazu berät Sie Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort sowie die Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“. Über weitere Fördermöglichkeiten informiert z.B. auch die IHK FOSA.

Wo kann ich mich zur beruflichen Anerkennung beraten lassen?

Bei Fragen zum Thema Berufsanerkennung unterstützt und berät Sie Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Ihre Handwerkskammer (HWK) vor Ort.

Zudem gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie über die Beratungssuche auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“. Dort finden Sie auch eine Übersicht über alle Beratungsangebote. Als Arbeitgeber*in können Sie Bewerber*innen oder Mitarbeitende in diesem Prozess unterstützen.

Neue Checkliste + Update Handbuch

Neu erschienen: „Checkliste für Ehrenamtliche – für Geflüchtete aus der Ukraine“ und Update „Handbuch für Ehrenamtliche“

Was sind die wichtigsten Schritte zur Begleitung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine?

2022 flüchteten über eine Millionen Menschen durch den russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland. Hier engagieren sich viele Helfer*innen ehrenamtlich und die neue Checkliste dient der Hilfestellung für Ehrenamtliche bei der Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten. So finden sich in der Checkliste beispielsweise Informationen zur Wohnungssuche, Eröffnung eines Bankkontos, oder zur Krankenversicherung und der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen wurden auch auf Ukrainisch übersetzt.

Die neu erschienene Checkliste finden Sie hier:

Die neue Checkliste ist eine Ergänzung zum Handbuch für Ehrenamtliche. Das Handbuch wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge erarbeitet, um in erster Linie den Ehrenamtlichen Wissen zu vermitteln, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen dem Ehrenamt, der Wirtschaft und der Verwaltung zu erleichtern. Um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, gab es ein Update im Handbuch.

Das aktualisierte Handbuch finden Sie hier:

Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ haben wir in unseren FAQs zusammengefasst.

Kleines Wörterbuch für Mitarbeitende in der Textilindustrie

Neu erschienen: Sprachflyer für Mitarbeitende in der Textilindustrie auf Arabisch, Farsi und Tigrinya

In der Textilindustrie treffen viele Fachbereiche aufeinander wie beispielsweise der Umgang mit Chemikalien, Mechanik und die vielfältigen Techniken zur Verarbeitung von Stoffen. Nicht­mut­ter­sprach­ler stehen vor der Herausforderung, die zahlreichen deutschen Fachbegriffe zu verstehen und darüber hinaus benutzen zu können.

Um bei den vielen Fachvokabeln den Durchblick zu behalten, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. ein kleines Wörterbuch in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya erstellt. Dieses ist nach Bereichen und Tätigkeiten in der Textilindustrie unterteilt wie beispielsweise der Weberei und der Vorbehandlung von Stoffen.

Hier geht’s zum Wörterbuch für Mitarbeitende in der Textilindustrie:

Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Neues #NUiFerklärt-Video veröffentlicht

Neues #NUiFerklärt – Video zum
Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Erklärvideo-Reihe #NUiFerklärt bietet unseren Unternehmen einen einfachen Einstieg in verschiedene rechtliche Thematiken, um Geflüchtete auszubilden oder zu beschäftigen.

Worum geht es im neuen #NUiFerklärt-Video?

Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Chancen-Aufenthaltsrecht verabschiedet. Für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, hat die Bundesregierung nun eine neue Möglichkeit für einen langfristigen, gesicherten Aufenthalt eingeführt: das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte Kettenduldungen zu beenden und gut integrierten Betroffenen eine langfristige Bleibeperspektive zu bieten. Welche Voraussetzungen Antragsstellende erfüllen müssen und wer es in Anspruch nehmen kann, erfahren Sie in diesem Video.

Hier geht es zu unserem neuen #NUiFerklärt-Video:

Die wichtigsten Infos rund um das neue Aufenthaltsrecht gibt es auch kompakt und verständlich zusammengefasst hier.

Weitere Videos unserer #NUiFerklärt-Reihe gibt es hier sowie auf unserem YouTube-Kanal.

Immer mal reinschauen lohnt sich! Auf unserer Website laden wir in regelmäßigen Abständen neue Videos hoch, in denen das NETZWERK-Team rechtliche Regelungen sowie Tipps und Tricks kompakt erklärt.

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