Ukrainische Geflüchtete: BMI-Verordnung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Bundesrat stimmt Ukraine-
Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Über 1 Million Flüchtlinge aus der Ukraine sind nach dem Kriegsbeginn nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz erstmal bis zum 04.03.2024 erhalten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 27. Oktober 2023 eine Rechtsverordnung in den Bundesrat eingebracht. Die Verordnung sieht vor, dass Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall fortgelten sollten. Der Bundesrat hat der Verordnung am 24. November zugestimmt.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für andere Aufenthaltstitel zum Daueraufenthalt in Deutschland ist es zu jeder Zeit möglich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

Weitere Informationen

  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.

Ukrainische Geflüchtete: EU-Vereinbarung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Über 4 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine wohnen derzeit in der EU. Mehr als 1 Million davon sind seit Beginn des Krieges nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz bis zum 04.03.2024 erhalten.

Am 28. September hat der Europäische Rat vereinbart, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

„Die EU wird die ukrainische Bevölkerung so lange wie nötig unterstützen. Die Verlängerung des Schutzstatus bedeutet Gewissheit für die mehr als 4 Millionen Flüchtlinge, die in der EU einen sicheren Zufluchtsort gefunden haben“, sagte Fernando Grande-Marlaska Gómez, amtierender spanischer Minister des Innern.

Als nächster Schritt muss der Rat den Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes förmlich annehmen. Dann erfolgt die entsprechende Verordnung vom Bundesministerium des Innern (BMI), welche die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse bundesweit ermöglicht.

Für Berlin ist es aber schon möglich, einen Online-Antrag auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Weitere Informationen
  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.

Neue Studienergebnisse – Bleibeabsichten Geflüchteter aus der Ukraine sind hoch

Neue Studienergebnisse: Bleibeabsichten Geflüchteter aus der Ukraine sind hoch

Erwerbstätigkeit noch gering, Erwerbsabsichten hingegen hoch

Die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB-FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“ präsentierte am 12. Juli 2023 ihre Ergebnisse der zweiten Befragungswelle. Spannend für Sie als Betriebe ist dabei vor allem:

  • Bleibeabsichten: Fast die Hälfte (44%) der Teilnehmenden beabsichtigen mittlerweile längerfristig in Deutschland zu bleiben, Tendenz steigend. („Längerfristig“ bedeutet dabei eine Bleibeperspektive von mindestens einigen Jahren bis permanent.)
  • Sprache: Zu Beginn des Jahres 2023 haben drei von vier der Teilnehmenden einen Sprach- oder Integrationskurs besucht oder bereits abgeschlossen.
  • Erwerbstätigkeit:
    • Aufgrund der hohen Beteiligung an Sprach- und Integrationskursen ist die Erwerbstätigkeitsquote im Vergleich zum Spätsommer 2022 nur leicht (+1%) gestiegen. 
    • Die Erwerbsabsicht ist hoch: Mehr als zwei Drittel der Befragten möchten noch dieses Jahr eine Beschäftigung aufnehmen.

Zur Studie: Die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine“ ist ein gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozioökonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Weitere Infos zur Studie gibt es unter folgendem Link: BiB – Pressemitteilungen – Geflüchtete aus der Ukraine: Knapp die Hälfte beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben (bund.de)

Die Zielgruppe der Befragung sind die mittlerweile mehr als eine Millionen Geflüchteten aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 nach Deutschland geflüchtet sind. Fast 7.000 Personen haben an der zweiten Befragungswelle – die Anfang 2023 stattgefunden hat – teilgenommen. 

Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten

Pressemitteilung

Jeder vierte deutsche Betrieb hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine

03. März 2023 Mehr als 25 Prozent der deutschen Unternehmen hatte bereits Kontakt mit Geflüchteten aus der Ukraine. Dies bescheinigt eine repräsentative Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die im Auftrag des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge durchgeführt wurde. Anlass ist die einjährige Geltungsdauer europäischer Regeln vom 4. März 2022, die Ukrainern und Ukrainerinnen vorübergehenden Schutz bieten und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Befragung unter Personalverantwortlichen deutscher Betriebe zeigt: Der persönliche Kontakt der Mitarbeitenden zu betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainern ist der häufigste Weg, um mit Kandidatinnen und Kandidaten aus der Ukraine ins Gespräch zu kommen (47 Prozent). Darüber hinaus sind viele Geflüchtete selbst aktiv geworden und kommen direkt mit einer Beschäftigungsanfrage auf die Unternehmen zu (37 Prozent).

David Etmenan, langjähriges Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und geschäftsführender Gesellschafter und Inhaber der Hotelgruppe NOVUM Hospitality: „Wir hatten sehr schnell und unbürokratisch erste Gespräche geführt und mittlerweile sind 48 Ukrainerinnen und Ukrainer in unseren Hotelbetrieben beschäftigt. Es ist eine großartige Bereicherung für unser Team und hilft uns, offene Stellen mit engagierten und gastfreundlichen Mitarbeitenden zu besetzen. Durch die bestehenden Kontakte und Arbeitsverhältnisse erhalten wir immer wieder neue Anfragen von geflüchteten Ukrainerinnen und freuen uns sehr über die unkomplizierte Zusammenarbeit.“

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagt dazu: „Ich bin den zahlreichen Unternehmen, die diesen Weg so engagiert gehen, sehr dankbar. Viele Geflüchtete aus der Ukraine können sich ein längerfristiges Leben in Deutschland vorstellen – Arbeit ist dafür ein wesentlicher Baustein. Die Bundesregierung hat mit dem „vorübergehenden Schutz“ dafür wichtige Voraussetzungen geschaffen: Ein sicherer Aufenthalt, Zugang zu Sprachkursen und eine schnelle Arbeitserlaubnis erleichtern den Zugang zu Beschäftigung. Und auch für Betriebe deutschlandweit haben wir damit sichergestellt, dass sie Geflüchtete aus der Ukraine rechtssicher und unbürokratisch einstellen können.“

Während ukrainische Geflüchtete und deutsche Unternehmen an vielen Stellen bereits im Gespräch sind, kommt eine Beschäftigung nicht in jedem Fall zustande: Etwa ein Drittel der Unternehmen, die mit Geflüchteten in Kontakt standen, gab an, dass aus den Bewerbungen eine Anstellung entstanden ist. Dabei dominiert der direkte Einstieg in eine Beschäftigung: Bei mehr als drei Vierteln (78 Prozent) der entstandenen Arbeitsverhältnisse handelt es sich um Arbeitsverträge. Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich kleinere Rolle.

Ein Grund dafür, dass die Übernahme in Beschäftigung aktuell noch schwierig ist, sehen die Personalverantwortlichen in erster Linie in der Sprachbarriere: 71 Prozent bewerten deren Abbau als wesentliche Voraussetzung für eine Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter. Den Wunsch nach einer sicheren Rechtslage thematisiert mit 64 Prozent eine Mehrzahl der Befragten. Die stark vereinfachten Bedingungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang, die für ukrainische Geflüchtete im Rahmen des „vorübergehenden Schutzes“ geschaffen wurden, werden offensichtlich von vielen Betrieben als wichtige Voraussetzung für eine Beschäftigung wahrgenommen. Auch die Bleibeabsichten der ukrainischen Geflüchteten selbst schaffen es unter die Top Drei der wichtigsten Voraussetzungen für eine Beschäftigung: 48 Prozent der Betriebe wünschen sich hier Klarheit.

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erklärt: „Es ist wichtig, die Sprachförderangebote flächendeckend auszubauen. 2022 ist es gelungen, in kürzester Zeit eine große Zahl an Integrationskursangeboten zu schaffen. Im laufenden Jahr ist es nun wichtig, dieses Angebot um berufssprachliche Kurse zu ergänzen. Wir brauchen Angebote für unterschiedliche Berufsgruppen und die Kursformen müssen mit der Arbeitszeit vereinbar sein.“

Die Umfrage wurde im Zuge des IW-Personalpanels durchgeführt. Hier werden dreimal jährlich rund 1.000 Personalverantwortliche befragt. Der Erhebungszeitraum war von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2022. Insgesamt haben sich 849 Personen daran beteiligt. Die Ergebnisse sind gewichtet und gelten somit als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.

Alle Ergebnisse der Befragung „Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten“ finden Sie hier.

Weitere Beispiele des Engagements der NETZWERK-Unternehmen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Der „vorübergehende Schutz“ für ukrainische Geflüchtete

Am 4. März 2022 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Kraft gesetzt und damit einen pauschalen Schutzstatus in allen EU-Staaten etabliert. Diese Richtlinie existiert bereits seit 2001, im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde sie jedoch erstmalig angewandt. In Deutschland wird dieses Recht in Form des „vorübergehenden Schutzes“ (§ 24 Aufenthaltsgesetz) umgesetzt: Ukrainische Staatsangehörige sowie Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben, konnten umgehend eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht das Asylverfahren durchlaufen und erhalten einen Schutz für ein Jahr – er kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Bereits mit dem Antrag auf vorübergehenden Schutz wird in aller Regel eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erteilt. Darüber hinaus garantiert dieser Status Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Sprachkursen und Bildungsangeboten.

Neue Checkliste + Update Handbuch

Neu erschienen: „Checkliste für Ehrenamtliche – für Geflüchtete aus der Ukraine“ und Update „Handbuch für Ehrenamtliche“

Was sind die wichtigsten Schritte zur Begleitung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine?

2022 flüchteten über eine Millionen Menschen durch den russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland. Hier engagieren sich viele Helfer*innen ehrenamtlich und die neue Checkliste dient der Hilfestellung für Ehrenamtliche bei der Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten. So finden sich in der Checkliste beispielsweise Informationen zur Wohnungssuche, Eröffnung eines Bankkontos, oder zur Krankenversicherung und der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen wurden auch auf Ukrainisch übersetzt.

Die neu erschienene Checkliste finden Sie hier:

Die neue Checkliste ist eine Ergänzung zum Handbuch für Ehrenamtliche. Das Handbuch wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge erarbeitet, um in erster Linie den Ehrenamtlichen Wissen zu vermitteln, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen dem Ehrenamt, der Wirtschaft und der Verwaltung zu erleichtern. Um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, gab es ein Update im Handbuch.

Das aktualisierte Handbuch finden Sie hier:

Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ haben wir in unseren FAQs zusammengefasst.

Neues Faktenblatt zur Ukraine

Neues Faktenblatt zu den Hauptherkunftsländern

Heute zur Ukraine

NUiF veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

Hier geht’s zum neuen Faktenblatt zur Ukraine:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Faktenblätter.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Update für Geflüchtete aus der Ukraine

Gut zu wissen: Was ändert sich für Geflüchtete
aus der Ukraine ab 01. Juni?

Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter

Ab 1. Juni 2022 erhalten erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), sondern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und werden künftig durch die Jobcenter betreut. (Erwerbsunfähige Personen sowie AltersrentnerInnen (65+) werden weiterhin von den Sozialämtern betreut und erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).) Dazu sollte aber bereits jetzt ein Antrag online oder per Post an das zuständige Jobcenter gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Stichtag 31. Mai 2022 eine Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Aufenthaltsrecht) oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) besitzen. Auf der Webseite Merkblätter und Formulare der Bundesagentur für Arbeit stehen Antragsvordrucke, Informationsflyer sowie Ausfüllhilfen für die Antragstellung auf Ukrainisch zur Verfügung und werden bei Bedarf aktualisiert und erweitert.

Gibt es eine Übergangsregelung?

Für Personen, die zwischen 24.02. und 31.05.2022 nach Deutschland gekommen sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2022: Bis ihnen Leistungen nach SGB II/XII gewährt werden, können sie weiterhin Leistungen nach AsylbLG beziehen. Leistungen nach SGB können während der Übergangsphase rückwirkend nachgezahlt werden. Für Geflüchtete aus der Ukraine, die erst nach dem 01.06. erstmalig Anträge auf Aufenthaltserlaubnis und Leistungen stellen, gilt: Sie erhalten Leistungen nach dem AsylbLG nur bis zum Ende des Monats, in dem für sie die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt ist und eine Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Ab dem Folgemonat erhalten sie Leistungen nach dem SGB II.

Erkennungsdienstliche Behandlung wird ab dem 01.06. erforderlich

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung wird ab dem 01.06. eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) zwingend erforderlich. Die Daten müssen zudem ins Ausländerzentralregister eingetragen werden. In manchen Bundesländern ist diese ED-Behandlung bereits im Zuge der Anträge erfolgt – andernorts war sie bislang nicht Teil des Antragsprozederes. Geflüchtete, die ihren Antrag bereits ohne ED-Behandlung gestellt haben und auch z.T. schon Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen die ED-Behandlung nun nachholen. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2022. Die Rechte, die mit Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltserlaubnis verbunden sind – dazu gehört auch die Beschäftigungserlaubnis – bleiben also in diesen Fällen bestehen.

Wichtig ist aber: Niemand ist rechtlich ohne Leistungsanspruch. Es besteht immer zumindest Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG.

Was bietet das Jobcenter an?

Bei Bedarf werden die Geflüchteten aus der Ukraine vom Jobcenter finanziell unterstützt. D.h. es werden die Kosten für die Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, sowie auch eine monatliche Grundsicherung ausgezahlt. Die finanzielle Unterstützung liegt über dem Satz nach AsylbLG. Außerdem ist die Gesundheitsversorgung über die Krankenkassen umfangreicher als die medizinische Notfallbehandlung im Rahmen des AsylbLG. Die Betroffenen erhalten zudem eine umfangreiche Beratung zum Arbeitsmarktzugang und die Information zu zahlreichen Hilfsangeboten. Das können Sprachkurse, Integrationskurse oder Weiterbildungen sein. Außerdem hilft das Jobcenter den Geflüchteten bei der Anerkennung von vorhandenen Berufsabschlüssen. Es arbeitet dafür eng mit anderen Behörden zusammen.

Weitere Informationen zum Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ haben wir in unseren FAQs zusammengefasst.

Hier finden Sie eine Checkliste zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz.

Sie wollen Menschen mit Fluchthintergrund in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Die Willkommenslotsen und Willkommenslotsinnen helfen Ihnen beim Finden geeigneter Kandidat*innen.

Informationen zum Erstberatungs-Check ukrainischer Berufsqualifikationen durch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern finden Sie hier.

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Ergebnisse der Umfrage zur Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten unter Personalverantwortlichen

Auswertung Online-Befragung 2022

Mehr als 25 Prozent der deutschen Betriebe hatten bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine  

Im Auftrag des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge befragte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Personalverantwortliche zum aktuellen Stand bei der Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten. Thema der Befragung war der Kontakt deutscher Betriebe mit ukrainischen Geflüchteten sowie die Frage, welche Beschäftigung daraus bereits entstanden ist. Die Umfrage fand im Zuge des IW-Personalpanels statt. Der Erhebungszeitraum war von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2022. Die Ergebnisse sind gewichtet und gelten somit als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.

Zentrale Erkenntnisse

1. Mehr als 25 Prozent der deutschen Betriebe hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine.

  • Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe hatten häufiger Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine als jene aus dem verarbeitenden Gewerbe.
  • Bei Unternehmen, die ausbilden oder ausgebildet haben, war ebenfalls häufiger ein Kontakt zu den ukrainischen Geflüchteten vorhanden als in Unternehmen ohne eigene Ausbildungsaktivitäten.
  • Je dringender Fachkräfte in einem Unternehmen gesucht werden, desto häufiger haben diese Unternehmen bereits Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten aufgenommen.

2. Für Unternehmen kam der Kontakt zu den Geflüchteten aus der Ukraine am häufigsten über die persönlichen Kontakte der Mitarbeitenden zustande.

  • Darauf folgen die Anfragen von ukrainischen Geflüchteten selbst und die Vermittlung von Ehrenamtlichen oder religiöse Gemeinschaften.
  • Die meisten Unternehmen sind nur über maximal zwei unterschiedliche Wege in Kontakt mit den ukrainischen Geflüchteten gekommen.

3. Etwa ein Drittel der Unternehmen gab an, dass aus ihren Kontaktpunkten eine Anstellung entstanden ist.

4. Die daraus entstandenen Arbeitsverhältnisse mit den ukrainischen Geflüchteten waren zum größten Teil Arbeitsverträge (78 Prozent). Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich geringere Rolle.

5. Der Abbau von Sprachbarrieren wird als wichtigste Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.

  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird von den Personalverantwortlichen hingegen nicht als wesentliche Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.

6. Unternehmen mit Standorten im Osten Deutschlands schätzen den Abbau von Sprachbarrieren als einen weniger relevanten Faktor für die Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine ein als der Rest Deutschlands. Auch viele weitere Aspekte werden von Unternehmen, die ihren Standort in den ostdeutschen Bundesländern haben, seltener als Problem identifiziert.

Zusätzliche Informationen zu ausgewählten zentralen Erkenntnissen

1. Mehr als 25 Prozent der deutschen Betriebe hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine.

  • Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe hatten häufiger Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine als jene aus dem verarbeitenden Gewerbe.
  • Bei Unternehmen, die ausbilden oder ausgebildet haben, war ebenfalls häufiger ein Kontakt zu den ukrainischen Geflüchteten vorhanden als in Unternehmen ohne eigene Ausbildungsaktivitäten.
  • Je dringender Fachkräfte in einem Unternehmen gesucht werden, desto häufiger haben diese Unternehmen bereits Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten aufgenommen.
Abb. 1: Kontakt zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und deutschen Unternehmen 
Abb. 2: Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten 

2. Für Unternehmen kam der Kontakt zu den Geflüchteten aus der Ukraine am häufigsten über die persönlichen Kontakte der Mitarbeitenden zustande.

  • Darauf folgen die Anfragen von ukrainischen Geflüchteten selbst und die Vermittlung von Ehrenamtlichen oder religiösen Gemeinschaften.
  • Die meisten Unternehmen sind nur über maximal zwei unterschiedliche Wege in Kontakt mit den ukrainischen Geflüchteten gekommen.
Abb. 3: Kontaktpunkte zu ukrainischen Geflüchteten
Abb. 4: Anzahl Kontaktpunkte zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und deutschen Unternehmen 

3. Etwa ein Drittel der Unternehmen gab an, dass aus ihren Kontaktpunkten eine Anstellung entstanden ist.

4. Bei einem Großteil der entstandenen Arbeitsverhältnisse handelt es sich um reguläre Arbeitsverträge (78 Prozent). Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich geringere Rolle.

Abb. 5: Art und Anteil der Beschäftigungsverhältnisse

5. Der Abbau von Sprachbarrieren wird als wichtigste Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.

  • Den Wunsch nach einer sicheren Rechtslage äußern 64 Prozent der Befragten.

Dieser Fakt ist besonders interessant im Lichte des „vorübergehenden Schutzes“, der für Geflüchtete aus der Ukraine erstmal in Kraft gesetzt wurde. Damit wurde die Richtlinie zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, deren Anwendung die EU am 4. März 2022 beschlossen hat, in deutsches Recht überführt. Mit diesem Schutzstatus gehen im Vergleich zum Asylsystem stark vereinfachten Bedingungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang einher. Sichere und transparente Rechtsgrundlagen haben eine hohe Relevanz für die Unternehmen bei der Einstellung von Geflüchteten.

  • 48 Prozent der Betriebe wünschen sich Klarheit über die Bleibeabsichten der ukrainischen Geflüchteten.

Neben den rechtlichen Voraussetzungen für die Bleibeperspektive in Deutschland spielt für die Personalverantwortlichen auch die Frage eine wesentliche Rolle, ob sich die ukrainischen Geflüchteten, mit denen sie in Kontakt kommen, selbst eine längerfristige Zukunft in Deutschland vorstellen können. Diese Frage dürfte gerade auch im Vergleich mit Geflüchteten aus anderen Herkunftsstaaten relevant sein: Während für letztere eine Rückkehr in ihr Herkunftsland in aller Regel nicht das Ziel ist, sind mit Blick auf den unklaren weiteren Kriegsverlauf und die geographische Nähe die persönlichen Motive rund um den Verbleib in Deutschland für fast die Hälfte der Betriebe ein wichtiges Thema.

  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird von den Personalverantwortlichen hingegen nicht als wesentliche Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.

Die überwiegende Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine sind Frauen, fast die Hälfte von ihnen ist mit minderjährigen Kindern nach Deutschland gekommen. Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass nur knapp 15 Prozent der Betriebe Unterstützung bei der Kinderbetreuung thematisieren. Damit nimmt diese Voraussetzung in der Einschätzung der Personalverantwortlichen den vorletzten Platz ein. Weniger Bedeutung wird lediglich der Einigkeit innerhalb der Belegschaft zur Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine eingeräumt.

Abb. 6: Voraussetzungen für Beschäftigung 

6. Unternehmen mit Standorten im Osten Deutschlands schätzen den Abbau von Sprachbarrieren als einen weniger relevanten Faktor für die Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine ein als der Rest Deutschlands. Auch viele weitere Aspekte werden von Unternehmen, die ihren Standort in den ostdeutschen Bundesländern haben, seltener als Problem identifiziert.

Unternehmen im Osten Deutschlands schätzen nicht nur die Sprachbarrieren als geringere Herausforderung ein – auch die meisten anderen Voraussetzungen (sechs der acht zur Auswahl gestellten Aspekte) werden in diesem Teil des Landes seltener als Problem identifiziert. Den ersten Platz nimmt hier – leicht abweichend zum deutschen Mittelwert – das Thema Bleibeabsichten ein.

Hintergrundinformationen zur Umfrage

Download der Ergebnisse als PDF

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) befragt im IW-Personalpanel bereits seit 2010 dreimal jährlich bis zu 1.000 Personalverantwortliche pro Umfrage zu aktuellen und strategischen Themen aus dem Personalbereich. Neben den spezifischen Fachfragen der Auftragsgeber wird im Personalpanel auch immer ein Set von wichtigen Strukturvariablen erhoben bzw. aktualisiert. Dazu gehören neben den „klassischen“ Strukturvariablen Größe, Branche und Region auch Ausbildungsaktivitäten, Intensität des Fachkräftemangels, Digitalisierungsgrad, Einstufung als Familienunternehmen oder Handwerksbetrieb sowie der Anteil höherqualifizierter Beschäftigter. Die Umfrage startete Mitte Oktober 2022 und endete Ende Dezember 2022. An der Umfrage haben 849 Personen aus dem Personalbereich teilgenommen. Für die Hochrechnung wurde das Verfahren der GREG-Gewichtung angewendet. Die Ergebnisse sind somit repräsentativ.

Weitere Informationen zum NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge wurde 2016 als gemeinsame Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gegründet. Mit aktuell über 3.400 Mitgliedern ist es deutschlandweit der größte Zusammenschluss von Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Geflüchteten engagieren. Die Angebote des NETZWERKs wie Informationsmaterialien, Webinare, Workshops und Veranstaltungen sind wie die Mitgliedschaft kostenlos.

Weitere Information unter www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

Pressekontakt

Caroline Strobel
NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
E-Mail: strobel.caroline@dihk.de
Tel.: +49 30 20 308 – 6551

19.05.2022: Bildung und Berufsbildung in der Ukraine

Bei der Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt stehen Unternehmen sowie BeraterInnen oft vor der Herausforderung, die ausländischen Qualifikationen in den Lebensläufen richtig einzuordnen.

Wie hier der neue Erstberatungs-Check für Berufsqualifikationen helfen kann, den IHKs und Handwerkskammern Geflüchteten aus der Ukraine anbieten, stellte Rieke Albrecht vom Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ vor.

Daran anknüpfend beantworteten wir zusammen mit unseren Expertinnen Frau Schmetzer und Frau Garb vom BQ-Portal, dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen, folgende Fragen: Welche Bildungsabschlüsse bringen Geflüchtete aus der Ukraine mit? Wie ist das Bildungssystem in der Ukraine? Was sind die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Bildungssystem?

Unser Schwerpunkt lag dabei auf der beruflichen Bildung.

Einen ganz herzlichen Dank an unsere Referentinnen für die vielen Infos!

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Weitere Informationen:

Weitere Antworten in unserem FAQ.

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