NUiF wünscht allen Muslimen ein gesegnetes Zuckerfest!
Heute wird weltweit das Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefeiert! 🌙🎊
Für die nächsten drei Tage wird das Fest des Fastenbrechens, Eid al-Fitr, mit Familie und Freund*innen gefeiert. Da dabei meist eine Menge Süßigkeiten im Spiel sind, wird das Fest auch „Zuckerfest“ genannt. 🍬🍭
Das NETZWERK-Team wünscht allen Musliminnen und Muslimen fröhliche Festtage! ✨
DIHK für Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft
27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund
Die DIHK setzt ein Zeichen gegen rechtsextreme Tendenzen – auch NUiF bekommt deshalb vorübergehend ein neues Logo. So soll sichtbar werden, dass mehr als ein Viertel der Beschäftigten in deutschen Betrieben eine Einwanderungsgeschichte haben.
„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir“ lautet der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben.
„27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. „Sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Belegschaften. Wir wollen und können in den Betrieben auf sie nicht verzichten.“
Oft bietet sich im Vorfeld zur Ausbildung eine Einstiegsqualifizierung (EQ) als Brücke zur Ausbildung an.
Die Besonderheit an diesem Langzeitpraktikum ist, dass die EQ auch den Berufsschulbesuch umfasst. Außerdem ist es für Geflüchtete eine Möglichkeit, das oftmals noch unbekannte deutsche Berufsausbildungssystem kennenzulernen und parallel Kompetenzen für die spätere Ausbildung zu erlangen. Auch Sie als Arbeitgeber*in haben Zeit, sich mit der Ausbildung von Geflüchteten vertraut zu machen.
Die EQ dauerte bisher sechs bis zwölf Monate. Nun kann sie auch in vier bis zwölf Monaten absolviert werden.
Wie beeinflusst die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht die Einbürgerungsvoraussetzungen?
Ende 2022 lebten ca. 72 Millionen Menschen mit deutscher und rund 12,3 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Von ihnen wurden 2022 nur 3,1% eingebürgert. Um den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und beschleunigen, wurde das Staatsangehörigkeitsrecht Anfang 2024 modernisiert.
Welche Neuerungen und Voraussetzungen es für die Einbürgerung nun gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:
NUiF wünscht allen Muslimen einen gesegneten Ramadan!
Wir wünschen allen Muslimen einen gesegneten Ramadan!
Heute beginnt der Fastenmonat. In Deutschland fasten etwa 5 Millionen Muslime. Das Fasten gehört zu den fünf Säulen des Islams. Dabei geht es darum, Körper und Geist zu reinigen sowie durch den Verzicht die Empathie zu Bedürftigen zu stärken.
Mehr Informationen zum Ramadan mit Praxistipps für den Berufsalltag gibt es in unserer Religionsbroschüre.
Fach- und Hilfskräftemangel: Hauptantrieb für Integration von Geflüchteten
12.02.2024: Bereits das achte Jahr in Folge hat das bundesweite NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) seine Mitgliedsunternehmen zum aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Wie bereits in der Befragung von 2022 spielte auch dieses Jahr die Situation der aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine besondere Rolle und wurde gezielt erfasst.
Von den zum Befragungszeitpunkt rund 3.800 Mitgliedern haben insgesamt 325 Unternehmen teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (72 Prozent) sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.
1. Das Hauptmotiv für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist der Fach- und Hilfskräftemangel (84 Prozent), dicht gefolgt von der Übernahme sozialer Verantwortung (76 Prozent).
Der demografische Wandel ist zunehmend eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die geburtenstarken Babyboomer scheiden aus dem aktiven Berufsleben aus und müssen durch gut ausgebildete Fachkräfte – auch aus dem Ausland – ersetzt werden. Dieser Entwicklung trägt auch die Mitgliederbefragung 2023 Rechnung. Zum ersten Mal überhaupt ist der Fach- und Hilfskräftemangel mit 84 Prozent die Hauptmotivation, Geflüchtete im Betrieb aufzunehmen. Im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um sieben Prozentpunkte (2022: 77 %).
Die soziale Verantwortung bleibt mit 76 Prozent eine weiterhin sehr wichtige Motivation für die Beschäftigung Geflüchteter in den NETZWERK-Betrieben – auch wenn die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte gesunken ist. 2022 war diesbezüglich aber sicherlich ein spezielles Jahr. Unmittelbar nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine wollten damals besonders viele Unternehmen ihre Solidarität mit Menschen aus der Ukraine demonstrieren und engagierten sich für eine (berufliche) Perspektive der Geflüchteten hierzulande.
2. Als größte Herausforderung bewerten Unternehmen die komplizierten Verfahren und Vorschriften bei der Beschäftigung von Geflüchteten. Die Unterstützung bei der Wohnungssuche ist dabei auf einen Rekordwert gestiegen (63 Prozent).
In der Mitgliederbefragung 2023 berichten die NETZWERK-Betriebe, dass 42 Prozent von ihnen die komplexen Verfahren bei der Einstellung von Geflüchteten als eine große Herausforderung ansehen. Das ist kaum mehr als im Vorjahr, als es 41 Prozent waren. Auch wenn die wahrgenommenen Schwierigkeiten mit bürokratischen Anforderungen in den letzten Jahren mal mehr, mal weniger ausgeprägt waren, bleiben sie dennoch ein stetiger Punkt auf der Tagesordnung der Unternehmen. Die Ursachen scheinen unverändert: Es sind vor allem die teilweise unterschiedlichen zeitlichen und die teilweise bürokratischen Abläufe und Umsetzungen in den einzelnen Bundesländern, die in der Praxis immer wieder für Herausforderungen sorgen. Dass nun 66 Prozent der Unternehmen ihren geflüchteten Mitarbeitenden bei Behördengängen zur Seite stehen, was einem Anstieg von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht, zeigt, dass die Firmen aktiv nach Lösungen suchen und Unterstützung anbieten, wo es möglich ist.
Diese Unterstützungsbereitschaft zeigt sich auch bei der Wohnungssuche, die ebenfalls auf einen Rekordwert gestiegen ist: von 53 Prozent im Vorjahr auf nun 63 Prozent.
3. Die Sprachbarriere bleibt eine bedeutende Hürde in der Zusammenarbeit mit Geflüchteten. Im Vergleich zur vorangegangenen Mitgliederbefragung ist der Wert jedoch gesunken und rund 70 Prozent der NETZWERK-Betriebe halten die Sprachprobleme für überwindbar.
Eine ausreichende Sprachkompetenz ist auch in diesem Jahr wieder eine zentrale Voraussetzung für die Beschäftigung Geflüchteter in einem Unternehmen. Bezogen auf geflüchtete Menschen aus der Ukraine nennen 75 Prozent der NETZWERK-Betriebe den Abbau von Sprachbarrieren als entscheidendes Beschäftigungskriterium. Und auch bei der Bewertung der großen Herausforderungen bei der Integration belegen die Sprachprobleme mit 27 Prozent den zweiten Platz. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies jedoch ein Rückgang um zwei Prozentpunkte. Insgesamt halten jetzt 70 Prozent der befragten NETZWERK-Betriebe Sprachprobleme für „generell überwindbar.“ Mögliche Gründe für diesen positiven Trend gibt es mehrere. Zum einen schließen immer mehr Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, ihre Sprachkurse erfolgreich ab, zum anderen bieten 59 Prozent der NETZWERK-Betriebe Geflüchteten Unterstützung in Form zusätzlicher Sprachkurse an.
4. So viele NETZWERK-Betriebe wie noch nie hatten 2023 Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine (60 Prozent). Dabei hat sich der Weg der Kontaktanbahnung verändert. Mehr als die Hälfte der Kontakte (56 Prozent) wurden von den ukrainischen Geflüchteten selbst initiiert.
Nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 wurde in der diesjährigen Mitgliederbefragung erneut die spezielle Situation der Menschen aus der Ukraine in Deutschland abgefragt. Demnach hatten 2023 60 Prozent der NETZWERK-Unternehmen Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine. Mit 12 Prozentpunkten mehr im Vergleich zum Vorjahr ist das eine deutliche Steigerung.
Interessanterweise hat sich dabei der Weg der Kontaktanbahnung geändert. Waren es 2022 vorwiegend noch die persönlichen Kontakte der Mitarbeitenden, die ukrainische Geflüchtete in die Unternehmen gebracht haben, ist 2023 das aktive Zugehen der Ukrainerinnen und Ukrainer auf die Unternehmen der häufigste Weg. 56 Prozent der ukrainischen Geflüchteten wählten diese Option. 17 Prozentpunkte mehr als 2022.
5. Zum ersten Mal wurden die NETZWERK-Betriebe zu ihren Erfahrungen mit dem im März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) befragt. Bereits 36 Prozent der Mitgliedsunternehmen beschäftigen Mitarbeitende aus Drittstaaten. Insgesamt können sich rund 75 Prozent eine Beschäftigung von Personen aus Drittstaaten vorstellen.
Im Rahmen der Mitgliederbefragung 2023 wurden erstmalig die Erfahrungen der NETZWERK-Unternehmen mit der Beschäftigung von Menschen aus Drittstaaten abgefragt. Stand heute beschäftigen schon 36 Prozent der befragten NETZWERK-Betriebe Fachkräfte oder Auszubildende, die im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland gekommen sind. Ein Grund dafür könnte sein, dass gerade die im NETZWERK engagierten Unternehmen und Betriebe eine besondere Offenheit in Fragen ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen. Und einen großen Erfahrungsschatz obendrein. Schon seit 2016 arbeiten viele NETZWERK-Betriebe an der Integration, Ausbildung und Beschäftigung geflüchteter Menschen. Sie entwickeln Ideen und Lösungen, teilen sie im NETZWERK und sind im Umgang mit Behörden gut vertraut.
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge wurde 2016 als gemeinsame Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gegründet. Mit aktuell fast 4.000 Mitgliedern ist es deutschlandweit der größte Zusammenschluss von Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Geflüchteten engagieren. Die Angebote des NETZWERKs wie Informationsmaterialien, Webinare, Workshops und Veranstaltungen sind wie die Mitgliedschaft kostenlos.
Fach- und Hilfskräftemangel: Hauptantrieb für Integration von Geflüchteten
Bereits das achte Jahr in Folge hat das bundesweite NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) seine Mitgliedsunternehmen zum aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Wie bereits in der Befragung von 2022 spielte auch dieses Jahr die Situation der aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine besondere Rolle und wurde gezielt erfasst.
Von den zum Befragungszeitpunkt rund 3.800 Mitgliedern haben insgesamt 325 Unternehmen teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (72 Prozent) sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.
Neu zum 01.03.2024: Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis
Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen ausbilden und sicherstellen, dass diese für die Ausbildung und darüber hinaus in Ihrem Unternehmen bleiben? Dann sind Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG) ein Weg für Sie und Ihre Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
Seit dem 01.03.2024 ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung. Hinweis: Wir stellen in den nächsten Wochen – um die Regelungen der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis ergänzte – ausführliche Informationsmaterialien zur Verfügung. Melden Sie sich bei Fragen vorab gerne direkt beim NETZWERK-Team.
Die Voraussetzungen für beide Regelungen sind weitestgehend identisch. Allerdings müssen bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt sein. Konkret heißt das für Sie als Betrieb: Nur, wenn Ihr Azubi den Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt hat, kommt für ihn/sie die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Frage. Gilt dies nicht, bleibt die Ausbildungsduldung bestehen bzw. kann sie beantragt werden. Wenn Ihr Azubi die Möglichkeit hat in eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu wechseln, muss ausdrücklich ein Antrag gestellt werden – automatische Wechsel erfolgen nicht.
Um Sie im neuen Jahr direkt wieder auf dem neuesten Stand rund um die Beschäftigung Geflüchteter zu bringen, haben wir uns entschieden, unsere beliebte Reihe #NUiFerklärt unter dem Motto 8 Themen, 8 ExpertInnen, 30 Minuten neu aufzulegen. Folgende Themen erwarten Sie immer um 10:30-11:00 Uhr:
23. Januar: Wer darf wann arbeiten 30. Januar: Neues zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine 06. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b 13. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht 22. Februar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung 27. Februar: Passbeschaffung ausgewählter Länder 05. März: Fiktionsbescheinigung & -wirkung 12. März: Einbürgerung
Melden Sie sich jetzt an und nehmen Sie an allen Veranstaltungen teil oder suchen sich die spannendsten Themen aus.
NETZWERK-Unternehmen im Austausch mit Staatsministerin Alabali-Radovan
Die Integrationsbeauftragte des Bundes sprach mit Betrieben über Erfahrungen mit der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Auf Einladung von Staatsministerin Reem Alabali-Radovan kamen am 10. November Vertreter*innen engagierter Mitgliedsbetriebe des NETZWERKs und der Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Bundeskanzleramt zusammen, um über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu sprechen. Ein Jahr nach Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts stand insbesondere dessen praktische Umsetzung im Mittelpunkt der Gespräche.
Staatsministerin Alabali-Radovan, verantwortlich für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus, unterstrich die Wichtigkeit des Themas:
„Das Chancen-Aufenthaltsrecht hat bereits für etwa 43.000 Menschen den Arbeitsmarktzugang erleichtert, unterstützt durch die Verkürzung des Beschäftigungsverbots auf sechs Monate. Es ist wichtig, dass wir diese Entwicklung fortsetzen, um die Integration von Geflüchteten durch Arbeit weiter zu fördern.“
Dr. Achim Dercks, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, thematisierte die Belastung für die Migrations- und Integrationsstruktur und führte weiter aus:
„Unsere Kommunen, Städte und Behörden stehen enorm unter Druck. Es ist entscheidend, dass wir die Integration nicht nur auf Papier, sondern in der Praxis vorantreiben. Dazu gehören digitale Verwaltungsprozesse, die schnelle Arbeitsmarktintegration ermöglichen und gleichzeitig den Spracherwerb unterstützen.“ Er betonte zudem: „In Zeiten hoher Zuwanderungszahlen müssen wir schnelle und pragmatische Lösungen finden, die den Geflüchteten echte Chancen bieten und gleichzeitig die Wirtschaft stärken.“
Ulla Kampers von der nordluft Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG zeigte aus einer praktischen Perspektive auf, wie eine flexiblere Handhabung der Wohnsitzauflage den Geflüchteten den Weg in Arbeit oder Ausbildung erheblich erleichtern würde.
„Solche Anpassungen sind entscheidend, um den Menschen zu helfen und zugleich die Wirtschaft zu unterstützen“, erklärte sie.
Ulrich Temps von der temps – Malereibetriebe GmbH hob die Bedeutung von verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen hervor:
„Zuverlässige und anwendbare rechtliche Regelungen sind das Fundament für unsere Investitionen in die Integration von Geflüchteten. Wir benötigen Gewissheit, dass die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nicht nur existiert, sondern auch effektiv umgesetzt wird.“
Die Veranstaltung machte einmal mehr deutlich, wie essenziell der fortlaufende Austausch zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Wirtschaft ist, um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nicht nur zu verbessern, sondern auch zu beschleunigen.
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