Neues Faktenblatt zu den Hauptherkunftsländern

Neues Faktenblatt zu den Hauptherkunftsländern

Heute zur Ukraine

NUiF veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

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Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten

Pressemitteilung

Jeder vierte deutsche Betrieb hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine

03. März 2023 Mehr als 25 Prozent der deutschen Unternehmen hatte bereits Kontakt mit Geflüchteten aus der Ukraine. Dies bescheinigt eine repräsentative Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die im Auftrag des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge durchgeführt wurde. Anlass ist die einjährige Geltungsdauer europäischer Regeln vom 4. März 2022, die Ukrainern und Ukrainerinnen vorübergehenden Schutz bieten und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Befragung unter Personalverantwortlichen deutscher Betriebe zeigt: Der persönliche Kontakt der Mitarbeitenden zu betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainern ist der häufigste Weg, um mit Kandidatinnen und Kandidaten aus der Ukraine ins Gespräch zu kommen (47 Prozent). Darüber hinaus sind viele Geflüchtete selbst aktiv geworden und kommen direkt mit einer Beschäftigungsanfrage auf die Unternehmen zu (37 Prozent).

David Etmenan, langjähriges Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und geschäftsführender Gesellschafter und Inhaber der Hotelgruppe NOVUM Hospitality: „Wir hatten sehr schnell und unbürokratisch erste Gespräche geführt und mittlerweile sind 48 Ukrainerinnen und Ukrainer in unseren Hotelbetrieben beschäftigt. Es ist eine großartige Bereicherung für unser Team und hilft uns, offene Stellen mit engagierten und gastfreundlichen Mitarbeitenden zu besetzen. Durch die bestehenden Kontakte und Arbeitsverhältnisse erhalten wir immer wieder neue Anfragen von geflüchteten Ukrainerinnen und freuen uns sehr über die unkomplizierte Zusammenarbeit.“

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagt dazu: „Ich bin den zahlreichen Unternehmen, die diesen Weg so engagiert gehen, sehr dankbar. Viele Geflüchtete aus der Ukraine können sich ein längerfristiges Leben in Deutschland vorstellen – Arbeit ist dafür ein wesentlicher Baustein. Die Bundesregierung hat mit dem „vorübergehenden Schutz“ dafür wichtige Voraussetzungen geschaffen: Ein sicherer Aufenthalt, Zugang zu Sprachkursen und eine schnelle Arbeitserlaubnis erleichtern den Zugang zu Beschäftigung. Und auch für Betriebe deutschlandweit haben wir damit sichergestellt, dass sie Geflüchtete aus der Ukraine rechtssicher und unbürokratisch einstellen können.“

Während ukrainische Geflüchtete und deutsche Unternehmen an vielen Stellen bereits im Gespräch sind, kommt eine Beschäftigung nicht in jedem Fall zustande: Etwa ein Drittel der Unternehmen, die mit Geflüchteten in Kontakt standen, gab an, dass aus den Bewerbungen eine Anstellung entstanden ist. Dabei dominiert der direkte Einstieg in eine Beschäftigung: Bei mehr als drei Vierteln (78 Prozent) der entstandenen Arbeitsverhältnisse handelt es sich um Arbeitsverträge. Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich kleinere Rolle.

Ein Grund dafür, dass die Übernahme in Beschäftigung aktuell noch schwierig ist, sehen die Personalverantwortlichen in erster Linie in der Sprachbarriere: 71 Prozent bewerten deren Abbau als wesentliche Voraussetzung für eine Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter. Den Wunsch nach einer sicheren Rechtslage thematisiert mit 64 Prozent eine Mehrzahl der Befragten. Die stark vereinfachten Bedingungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang, die für ukrainische Geflüchtete im Rahmen des „vorübergehenden Schutzes“ geschaffen wurden, werden offensichtlich von vielen Betrieben als wichtige Voraussetzung für eine Beschäftigung wahrgenommen. Auch die Bleibeabsichten der ukrainischen Geflüchteten selbst schaffen es unter die Top Drei der wichtigsten Voraussetzungen für eine Beschäftigung: 48 Prozent der Betriebe wünschen sich hier Klarheit.

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erklärt: „Es ist wichtig, die Sprachförderangebote flächendeckend auszubauen. 2022 ist es gelungen, in kürzester Zeit eine große Zahl an Integrationskursangeboten zu schaffen. Im laufenden Jahr ist es nun wichtig, dieses Angebot um berufssprachliche Kurse zu ergänzen. Wir brauchen Angebote für unterschiedliche Berufsgruppen und die Kursformen müssen mit der Arbeitszeit vereinbar sein.“

Die Umfrage wurde im Zuge des IW-Personalpanels durchgeführt. Hier werden dreimal jährlich rund 1.000 Personalverantwortliche befragt. Der Erhebungszeitraum war von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2022. Insgesamt haben sich 849 Personen daran beteiligt. Die Ergebnisse sind gewichtet und gelten somit als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.

Alle Ergebnisse der Befragung „Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten“ finden Sie unter: www.nuif.de/Befragung-Ukraine/Auswertung

Weitere Beispiele des Engagements der NETZWERK-Unternehmen finden Sie unter: www.nuif.de/engagement

Weitere Informationen

Der „vorübergehende Schutz“ für ukrainische Geflüchtete

Am 4. März 2022 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Kraft gesetzt und damit einen pauschalen Schutzstatus in allen EU-Staaten etabliert. Diese Richtlinie existiert bereits seit 2001, im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde sie jedoch erstmalig angewandt. In Deutschland wird dieses Recht in Form des „vorübergehenden Schutzes“ (§ 24 Aufenthaltsgesetz) umgesetzt: Ukrainische Staatsangehörige sowie Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben, konnten umgehend eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht das Asylverfahren durchlaufen und erhalten einen Schutz für ein Jahr – er kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Bereits mit dem Antrag auf vorübergehenden Schutz wird in aller Regel eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erteilt. Darüber hinaus garantiert dieser Status Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Sprachkursen und Bildungsangeboten.

Aktuelle Visumsänderungen, Hilfeleistungen und Anlaufstellen

Die Tragödie im Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien hat in der gesamten Welt Erschütterung ausgelöst. Über 40.000 Opfer hat das Erdbeben bislang gefordert, die Zahl wird stetig nach oben korrigiert. 

Auf dieser Seite stellen wir einen Überblick über aktuelle Visumsänderungen, Hilfeleistungen und Anlaufstellen zur Verfügung.

Vereinfachung des Visumsverfahrens

Nach wie vor gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Die Regierung hat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumsverfahren abgestimmt.

Für türkische Staatsangehörige gilt folgendes:

  • Visatermine sollen in der Türkei nun landesweit vergeben werden
  • Der externe Dienstleister iData vergibt ab dem 13.02. Termine für die Visa-Beantragung in den landesweiten Niederlassungen der Visa-Annahmezentren
  • Persönliche Vorsprache der Antragstellenden wird entsprechend der Terminvereinbarung erforderlich sein
  • Das Auswärtige Amt schätzt die aktuelle Bearbeitungszeit auf 5 Tage
  • Das Visum ist für drei Monate gültig

Die vollständige Vorlage aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine Visumserteilung:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften beider Eltern

Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie bei Handbook Germany.

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin nur an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Weitere Informationen für Syrer*innen folgen zeitnah.

Aktuelle Informationen zu Visaregulierungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Humanitäre Hilfslieferungen in die Türkei

Die AHK Türkei informiert umfassend über die Möglichkeiten, für die Erdbebenopfer in der Türkei zu spenden. Sie hat zahlreiche Informationen zusammengetragen, was bei den Spendenaktionen zu beachten ist.

Falls Sie selbst Hilfsspenden organisieren wollen, informiert die DIHK über Versicherungs- und zollrechtliche Formalitäten.

Sechs Transport- und Logistikpartner richteten eine Luftbrücke für Sachspenden ein, an der man sich über Paketscheine beteiligen kann.

Hilfslieferungen nach Syrien

Die politische Lage in Syrien erschwert den Zugang für internationale Hilfe. Dennoch gibt es Organisationen vor Ort, die mit Geld- und Sachspenden unterstützen. Eine Übersicht über anerkannte Einrichtungen finden Sie hier:

Psychologische Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Hier finden Sie eine Übersicht der Psychosozialen Beratungsstellen bundesweit.

In Berlin stehen darüber hinaus Behandlungsangebote zur Verfügung. Die folgenden Institutionen helfen Ihnen, so schnell wie möglich Zugang zur benötigten Behandlung zu bekommen:

Geflüchtete mit Behinderungen können notwendige Hilfsmittel und Therapien beantragen. Die zentrale Anlaufstelle ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V..

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht: Änderung des Zugangs zu den Berufssprach- & Integrationskursen

Öffnung von Sprach- und Integrationskursen

Integrationskurse

Zu den Integrationskursen haben nun grundsätzlich alle Geflüchteten mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis Zugang. Darunter fallen auch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gilt dabei, dass Sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden können.

Personen mit der neuen Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zu Integrationskursen.

Berufsbezogene Deutschsprachkurse

Zu berufsbezogenen Deutschsprachkursen haben nun unabhängig vom Aufenthaltsstatus alle Geflüchteten Zugang.

Mehr Infos

  • Detaillierte Infos zu den Neuerungen finden Sie in unseren FAQs zur Sprache.
  • Alles über das Chancen-Aufenthaltsrecht.
  • Alles über Sprache mit Infos zur richtigen Einschätzung der Sprachkenntnisse, Sprachförderung und zur einfachen Sprache.

Energiespar-Plakate in verschiedenen Sprachen

Energiespar-Plakate in verschiedenen Sprachen

Wir sparen Energie! Tipps zum Mitmachen und Weitergeben.

Gemeinsam „Energie sparen“ – mit Beschäftigten aller Herkunftsländer und Sprachen: Dabei wollen wir Sie unterstützen – mit einem Energiespar-Plakat zum Ausdrucken, Auslegen und Mitnehmen in sechs Sprachen.

Unter dem Motto „Wir sparen Energie“ haben wir in Kooperation mit unserem Partnerprojekt, dem „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK)“ Tipps zum Energie- und Kostensparen im Betrieb und zuhause zusammengestellt.

Um möglichst viele Mitarbeitende und Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, stellen wir Ihnen das Plakat in Deutsch, Ukrainisch, Arabisch, Englisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung. Sie können sich die Plakate im Folgenden als PDF herunterladen und direkt ausdrucken. Wir empfehlen DIN-A3 Format. Zum Aufhängen eignen sich gut sichtbare Orte wie die Werkshalle, Büros oder die Eingangshalle.

Herunterladen der Plakate in den verschiedenen Sprachen:

Weitere Visualisierungshilfe von NUiF finden sie hier.

NEUE REIHE: Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern

NEUE REIHE: Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern

Heute zu Syrien

NUiF stellt eine neue Reihe von Faktenblättern zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter vor. Wir veröffentlichen in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu Ländern mit guter Bleibeperspektive.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

Hier geht’s zum neuen Faktenblatt zu Syrien:

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Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Update bei den Mitwirkungspflichen für eritreische Geflüchtete

Update zu den Mitwirkungspflichten für eritreische Geflüchtete

Reueerklärung ist bei Passbeschaffung unzumutbar

Eritreische Flüchtlinge wurden für u.a. die Passbeschaffung bisher dazu angehalten, sich an die eritreische Auslandsvertretung zu wenden. Dort waren sie verpflichtet eine Erklärung abzugeben, die aussagt, dass sie ihre Flucht aus Eritrea bereuen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abgabe einer solchen Erklärung unzumutbar ist. Mit einer Grundsatzentscheidung vom 11.10.22 urteilte es, dass Geflüchteten die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht abverlangt werden kann, wenn die betroffene Person plausibel darlegt, dass sie die Erklärung nicht abgeben will.

Die deutschen Behörden dürfen dann die Passbeschaffung bei der eritreischen Auslandsvertretung nicht verlangen und müssen selbst einen Reiseausweis ausstellen.

Weitere Informationen gibt es bei ProAsyl.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“

Bundesregierung bringt das erste Migrationspaket auf den Weg

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in einer Pressekonferenz am 6. Juli 2022 den Kabinettsbeschluss zum ersten Teil eines neuen Migrationspakets bekannt gegeben. In dessen Fokus sollen drei große Änderungen stehen: die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Erleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung und beim Zugang zu Integrationsmaßnahmen sowie schnellere Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder*innen und Straftäter*innen.

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht sollen gut integrierte Geduldete, die sich zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive erhalten. Sie erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglichen soll, in dieser Zeit alle Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und die Klärung der Identität. Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen sind Straftäter*innen und Gefährder*innen sowie Menschen, die durch Falschangaben oder Täuschungen über ihre Identität ihre eigene Abschiebung verhindert haben.

Von über 242.000 Menschen, die derzeit mit einer Duldung in Deutschland leben, könnten bis zu 136.000 vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Gut integrierte Geduldete haben nach dem neuen Beschluss außerdem früher Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis: bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen erhalten erwachsene Geduldete (§ 25b AufenthG) sie nun ab 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland – bislang sind 8 Jahre Aufenthalt nötig. Sofern minderjährige Kinder im Haushalt wohnen, sind 4 Jahren ausreichend – statt wie bislang 6 Jahre. Eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) ist nun schon ab 3 Jahren Aufenthalt und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich – bislang gilt: 4 Jahre Aufenthalt, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Alle Asylbewerber*innen sollen schon im laufenden Verfahren Zugang zu Integrationskursen bekommen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.

Die Fachkräftezuwanderung nach Deutschland soll attraktiver gemacht werden. So werden einerseits Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Andererseits entfallen beim Ehegattennachzug ausländischer Fachkräfte die Sprachnachweise.

Neben den neuen Möglichkeiten für gut integrierte Geduldete soll gleichzeitig aber auch eine Rückführungsoffensive auf den Weg gebracht werden. Gefährder*innen und Straftäter*innen sollen schneller abgeschoben werden können. Dafür wird die maximale Länge der Abschiebehaft bei diesen Gruppen von 3 Monaten auf 6 Monate ausgeweitet.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt und geht anschließend in die Lesungen im Bundestag.

Weitere Beschlüsse zum neuen Migrationspaket wurden für den Herbst 2022 und das Frühjahr 2023 angekündigt. Diese Gesetzesentwürfe sollen einen starken Fokus auf die Fachkräftezuwanderung mit erleichterter Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen haben. Daneben sollen auch bereits hier lebende zugewanderte Frauen zusätzliche Unterstützung erhalten, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Neues Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Neu erschienen: Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wurde für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).

In dieser Kurzübersicht erläutern wir: Für wen eignet sich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab?

Hier geht’s zum neuen Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infopapiere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Herzlich Willkommen, Aleppo Olivenöl Seife!

Wir begrüßen unser 3.333stes Mitglied

Herzlich Willkommen, Aleppo-Olivenöl-Seife!

Es gibt Grund zu feiern, denn NUiF begrüßt heute sein 3.333stes Mitgliedsunternehmen! 🎉

Das Unternehmen Die Aleppo-Olivenöl-Seife🧼 produziert und verkauft Aleppo Seife, die schon seit 500 Jahren auf traditionelle Weise in Aleppo hergestellt wird. Mit den Einnahmen werden die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter vor Ort unterstützt.

Der Unternehmer Mahmoud Faour ist selbst 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet. Mit dem Vertrieb der traditionellen Seife möchte Herr Faour ein Stück seiner alten Heimat nach Deutschland bringen und damit die Arbeit und den Lebensunterhalt der Mitarbeitenden vor Ort in Syrien sichern.

Herr Faour gehört damit zu den rund 68.000 Personen mit Fluchthintergrund, die in Deutschland selbstständig tätig sind (FES, 2021).

➡️ Zum Thema Gründungspotenzial von Geflüchteten, welche Hindernisse die Selbstständigkeit erschweren, und was getan werden kann, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken, berichtet eine 2021 veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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