Mitgliederbefragung 2023

Neu erschienen:
Auswertung Online-Befragung 2023

Fach- und Hilfskräftemangel:
Hauptantrieb für Integration von Geflüchteten

Bereits das achte Jahr in Folge hat das bundesweite NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) seine Mitgliedsunternehmen zum aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Wie bereits in der Befragung von 2022 spielte auch dieses Jahr die Situation der aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine besondere Rolle und wurde gezielt erfasst.

Von den zum Befragungszeitpunkt rund 3.800 Mitgliedern haben insgesamt 325 Unternehmen teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (72 Prozent) sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

Zur Mitgliederbefragung geht es hier:

Übrigens: Eine Übersicht all unserer Befragungen finden Sie hier.

Neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis tritt am 01. März in Kraft

Neu zum 01.03.2024:
Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen ausbilden und sicherstellen, dass diese für die Ausbildung und darüber hinaus in Ihrem Unternehmen bleiben? Dann sind Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG) ein Weg für Sie und Ihre Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

Seit dem 01.03.2024 ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung. Hinweis: Wir stellen in den nächsten Wochen – um die Regelungen der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis ergänzte –  ausführliche Informationsmaterialien zur Verfügung. Melden Sie sich bei Fragen vorab gerne direkt beim NETZWERK-Team.

Die Voraussetzungen für beide Regelungen sind weitestgehend identisch. Allerdings müssen bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt sein. Konkret heißt das für Sie als Betrieb: Nur, wenn Ihr Azubi den Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt hat, kommt für ihn/sie die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Frage. Gilt dies nicht, bleibt die Ausbildungsduldung bestehen bzw. kann sie beantragt werden. Wenn Ihr Azubi die Möglichkeit hat in eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu wechseln, muss ausdrücklich ein Antrag gestellt werden – automatische Wechsel erfolgen nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis und in unseren FAQs.

#NUiFerklärt 2024: 8 Themen, 8 Expert*innen, 30 Minuten

#NUiFerklärt 2024
8 Themen, 8 Expert*innen, 30 Minuten

Um Sie im neuen Jahr direkt wieder auf dem neuesten Stand rund um die Beschäftigung Geflüchteter zu bringen, haben wir uns entschieden, unsere beliebte Reihe #NUiFerklärt unter dem Motto 8 Themen, 8 ExpertInnen, 30 Minuten neu aufzulegen. Folgende Themen erwarten Sie immer um 10:30-11:00 Uhr:

23. Januar: Wer darf wann arbeiten
30. Januar: Neues zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine 
06. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b
13. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
22. Februar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
27. Februar: Passbeschaffung ausgewählter Länder
05. März: Fiktionsbescheinigung  & -wirkung
12. März: Einbürgerung

Melden Sie sich jetzt an und nehmen Sie an allen Veranstaltungen teil oder suchen sich die spannendsten Themen aus.

Hier finden Sie die Präsentationen und Aufzeichnungen der vergangenen Termine.

NETZWERK-Unternehmen im Austausch mit Staatsministerin Alabali-Radovan im Bundeskanzleramt

C: Victoria Tomaschko

NETZWERK-Unternehmen im Austausch mit Staatsministerin Alabali-Radovan

Die Integrationsbeauftragte des Bundes sprach mit Betrieben über Erfahrungen mit der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten 

Auf Einladung von Staatsministerin Reem Alabali-Radovan kamen am 10. November Vertreter*innen engagierter Mitgliedsbetriebe des NETZWERKs und der Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Bundeskanzleramt zusammen, um über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu sprechen. Ein Jahr nach Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts stand insbesondere dessen praktische Umsetzung im Mittelpunkt der Gespräche. 

Staatsministerin Alabali-Radovan, verantwortlich für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus, unterstrich die Wichtigkeit des Themas:

„Das Chancen-Aufenthaltsrecht hat bereits für etwa 43.000 Menschen den Arbeitsmarktzugang erleichtert, unterstützt durch die Verkürzung des Beschäftigungsverbots auf sechs Monate. Es ist wichtig, dass wir diese Entwicklung fortsetzen, um die Integration von Geflüchteten durch Arbeit weiter zu fördern.“ 

Dr. Achim Dercks, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, thematisierte die Belastung für die Migrations- und Integrationsstruktur und führte weiter aus:

„Unsere Kommunen, Städte und Behörden stehen enorm unter Druck. Es ist entscheidend, dass wir die Integration nicht nur auf Papier, sondern in der Praxis vorantreiben. Dazu gehören digitale Verwaltungsprozesse, die schnelle Arbeitsmarktintegration ermöglichen und gleichzeitig den Spracherwerb unterstützen.“ Er betonte zudem: „In Zeiten hoher Zuwanderungszahlen müssen wir schnelle und pragmatische Lösungen finden, die den Geflüchteten echte Chancen bieten und gleichzeitig die Wirtschaft stärken.“ 

Ulla Kampers von der nordluft Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG zeigte aus einer praktischen Perspektive auf, wie eine flexiblere Handhabung der Wohnsitzauflage den Geflüchteten den Weg in Arbeit oder Ausbildung erheblich erleichtern würde.

„Solche Anpassungen sind entscheidend, um den Menschen zu helfen und zugleich die Wirtschaft zu unterstützen“, erklärte sie. 

Ulrich Temps von der temps – Malereibetriebe GmbH hob die Bedeutung von verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen hervor:

„Zuverlässige und anwendbare rechtliche Regelungen sind das Fundament für unsere Investitionen in die Integration von Geflüchteten. Wir benötigen Gewissheit, dass die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nicht nur existiert, sondern auch effektiv umgesetzt wird.“ 

Die Veranstaltung machte einmal mehr deutlich, wie essenziell der fortlaufende Austausch zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Wirtschaft ist, um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nicht nur zu verbessern, sondern auch zu beschleunigen. 

Kleines Wörterbuch für Mitarbeitende im Erziehungswesen

Neu erschienen: Sprachflyer für Mitarbeitende im Erziehungswesen

In der Kita geht es vor allem darum, den Kindern ein Grundverständnis der Sprache zu vermitteln.

Die Erzieher*innen selbst müssen die Sprache so gut beherrschen, dass sie als Sprachvorbild für die Kinder fungieren können.

Für Mitarbeitende im Erziehungswesen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben wir in Zusammenarbeit mit der AWO Kindertagesstätte ein kleines Wörterbuch in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya erstellt.

Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Poster: Warn- & Hinweisschilder für Logistik & Produktion

Neu erschienen: Poster zu Warn- & Hinweisschilder für Beschäftigte in Logistik & Produktion

Auf Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch Russisch und Türkisch

Seit 1,5 Jahren sind über eine Million Geflüchtete aus der Ukraine wegen des Angriffskrieges nach Deutschland gekommen. Viele davon sind gerade dabei eine Beschäftigung aufzunehmen bzw. in eine Ausbildung einzusteigen. Um für sie die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern und den Berufsalltag auch sicher zu machen, haben wir jetzt unser übersichtliches Poster Basiswissen Arbeitsschutz: Warn- und Hinweisschilder für Beschäftigte in Logistik und Produktion auf Ukrainisch, Russisch und Türkisch entwickelt. Das Poster hat das A1-Format und kann bei uns als Printversion bestellt werden. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Hier geht’s zum Poster Basiswissen Arbeitsschutz: Warn- und Hinweisschilder für Beschäftigte in Logistik und Produktion:

Hier finden Sie die Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.

Bilanz nach 6 Monaten Chancen-Aufenthaltsrecht

Bilanz nach 6 Monaten Chancen-Aufenthaltsrecht

Zehntausende Antragsstellungen für den Chancenaufenthalt

Vor 6 Monaten wurde das neue Gesetz beschlossen – seitdem haben über 49.000 Menschen den neuen Titel beantragt. Davon wurden bisher rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 Anträge abgelehnt, wie eine Umfrage des MEDIENDIENSTES unter den Bundesländern ergab.

Mehr Informationen zur Umfrage und zu den aktuellen Zahlen finden Sie beim Mediendienst Integration.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung finden Sie hier.

Neues Infopapier zum Bleiberecht für „gut Integrierte“

Neues Infopapier zum Bleiberecht für „gut Integrierte“

Die Aufenthaltserlaubnisse nach §25a und §25b AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b ist für Geflüchtete geeignet, die sich derzeit in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht (ggf. auch in einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) befinden.

Wer sich in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht befindet und alle Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt, kann somit in einen sicheren Aufenthaltstitel wechseln.

Welche Voraussetzungen es gibt und was der Unterschied zwischen beiden Titeln ist, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Übrigens: NUiF verschickt alle Infopapiere auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Kleines Wörterbuch für Mitarbeitende in der Post und Zustellung

Neu erschienen: Sprachflyer für Mitarbeitende in der Post und Zustellung

Auf Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch Russisch und Türkisch

Um bei den vielen Fachvokabeln den Durchblick zu behalten, haben wir in Kooperation mit der DHL Group zwei Wörterbücher in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch Russisch und Türkisch erstellt.

Hier geht’s zum Wörterbuch für Mitarbeitende in der Post und Zustellung:

Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Unsere Regionalbotschafterin aus Sachsen-Anhalt

Unsere Regionalbotschafter*innen im Interview

Heute mit Luisa Ruppenthal von der Relaxdays GmbH

Im Interview mit unseren Vorzeigeunternehmen für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten erzählen die Regionalbotschafter*innen was sie zum Ehrenamt bewegt hat, welche Erfahrung sie in der Arbeit mit Menschen mit Fluchthintergrund gesammelt haben, was bei ihnen zunächst schwer war und geben den Betrieben in ihren Bundesländern Tipps.

Für Sachsen-Anhalt sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Luisa Ruppenthal. Im Personalmanagement der Relaxdays GmbH setzt sie sich für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ein.

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