Neue Infografik Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neue Infografik zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis

Am 1. März 2024 ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland.

Doch wo liegen die Unterschiede? Unsere neue Infografik nimmt beide Aufenthaltsstatus in den Fokus und zeigt auf einen Blick, welche Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen müssen, welche Unterschiede es gibt, welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bietet und wie es nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss weiter gehen kann! Hier geht es zum Download:

BIB-Studie zu ukrainischen Geflüchteten

Herausforderungen und Chancen für geflüchtete Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt

Fortschritte sichtbar, aber große Potenziale bleiben ungenutzt

Die Arbeitsmarktintegration der aus der Ukraine geflohenen Menschen zeigt eine positive Entwicklung. Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat sich die Erwerbstätigenquote innerhalb der ersten zwei Jahre kontinuierlich auf rund 30 Prozent gesteigert. Diese Zahlen liegen über den prognostizierten Szenarien und spiegeln den Erfolg der bisherigen Integrationsmaßnahmen wider. Insbesondere das höhere Bildungsniveau, die guten Aufenthaltsbedingungen sowie der schnelle Erwerb von Deutschkenntnissen durch Integrations- und Sprachkurse wirken sich positiv aus.

Studie bereits in der vierten Befragungsrunde

Diese Ergebnisse stammen aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, der vertieft zentrale Befunde aus der gemeinsamen Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“ vorstellt. Das Projekt läuft seit 2022 und berichtet zum vierten Mal von den Herausforderungen und Plänen der aus der Ukraine geflüchteten Menschen.

Hürden bei der Arbeitsmarktintegration

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin signifikante Herausforderungen. Zu den größten Hürden zählen Betreuungsprobleme für Mütter mit minderjährigen Kindern, gesundheitliche Einschränkungen bei älteren Schutzsuchenden sowie langwierige Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Besonders betroffen sind Ukrainerinnen und Ukrainer, die in ihrer Heimat Berufe ausgeübt haben, die in Deutschland zu den Engpassberufen zählen – etwa im medizinischen Bereich oder in der Pflege.

Die Studie zeigt, dass die vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen aus Engpassberufen noch nicht vollständig genutzt werden. Ein Grund dafür sind komplexe Anerkennungsverfahren sowie fehlende Sprachkenntnisse. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Potenziale der Schutzsuchenden für den deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. In Branchen wie der Gastronomie oder im Lebensmittelhandel sind erste Fortschritte zu beobachten, doch in anderen Sektoren wie dem Gesundheitswesen bleibt noch viel zu tun.

Potentiale müssen besser genutzt werden

Um die Potenziale besser auszuschöpfen, bedarf es größerer Flexibilität der Arbeitgeber sowie gezielter Anstrengungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Gerade Menschen mit hohen Qualifikationen könnte man durch vereinfachte Verfahren einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Darüber hinaus bleiben der Spracherwerb und der Ausbau von Betreuungsinfrastrukturen zentrale Faktoren, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Arbeitsmarktintegration der Schutzsuchenden nicht nur Stabilität für die Betroffenen bietet, sondern auch den Fachkräftemangel in Deutschland lindern kann. Trotz der Wirtschaftslage ist es essenziell, die Teilnahme der ukrainischen Schutzsuchenden am Arbeitsmarkt weiter zu steigern. Die Unterstützung durch Qualifizierung und gezielte Maßnahmen, etwa durch Sprachkurse oder berufliche Anpassungsqualifizierungen, bleibt der wichtigste Schlüssel, um diese Menschen zu integrieren und dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen.

Ausführliche Informationen zur Studie finden Sie im BiB.Aktuell:

Link zur Studie


Neue Checkliste Azubis aus Drittstaaten

Neue Checkliste zu Azubis aus Drittstaaten

Hinweispflichten für Betriebe

Auszubildende aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu sichern. Ist die Rekrutierung aus dem Ausland geglückt und die neuen Azubis starten in Ihrem Unternehmen, gilt es für Betriebe einiges zu beachten:

Was passiert nach Ablauf des Einreisevisums? Wen muss ich informieren, wenn mein Azubi in einen anderen Ausbildungsberuf innerhalb meines Betriebs wechseln möchte oder die Ausbildung vorzeitig abbricht? Und wie ist eine Weiterbeschäftigung nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss möglich?

Unsere neue Checkliste stellt die wichtigsten Punkte zusammen, die Unternehmen vor und während der Ausbildung, bei einem Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss beachten müssen.

Infopapier Minijob für geflüchtete Menschen

Neu veröffentlichtes Infopapier

Minijobs als Einstiegschance für geflüchtete Menschen

Ein Minijob stellt für geflüchtete Menschen eine Möglichkeit dar, in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten. Neben der Verbesserung von Sprachkenntnissen und dem Erwerb wertvoller Berufserfahrung, kann ein Minijob auch ein Weg in Richtung finanzielle Unabhängigkeit vom staatlichen Leistungsbezug sein.

Unser neu veröffentlichtes Infopapier „Minijobs für geflüchtete Menschen“ bietet eine umfassende Orientierung für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

Das Infopapier erklärt alle wichtigen Rahmenbedingungen, die für die Beschäftigung geflüchteter Menschen relevant sind. Es erläutert die verschiedenen Formen von Minijobs, beschreibt, wer welche Abgaben zu leisten hat und wie sich das Gehalt bei Bezug von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusammensetzt. Zudem enthält es nützliche Hinweise für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach § 16a oder § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nachweisen müssen.

Das Infopapier richtet sich an Arbeitgeber*innen, die geflüchtete Menschen beschäftigen möchten, und an Geflüchtete, die mehr über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten erfahren wollen. Unter folgenden Link können Sie das Infopapier downloaden:

>>> Infopapier Minijob <<<

Weiterhin empfehlen wir unsere anderen Infopapiere, die auch für das Thema Minijob relevant sind:

Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen

Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen mit vorübergehendem Schutz

Infopapier Teilzeitausbildung

Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Seit 1. März gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt. Jetzt existieren aber Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung als parallele Regelung nebeneinander. Unser neues Infopapier nimmt beide Aufenthaltsstatus unter die Lupe und erklärt, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und was die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind.

Neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis tritt am 01. März in Kraft

Neu zum 01.03.2024:
Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen ausbilden und sicherstellen, dass diese für die Ausbildung und darüber hinaus in Ihrem Unternehmen bleiben? Dann sind Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG) ein Weg für Sie und Ihre Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

Seit dem 01.03.2024 ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung. Hinweis: Wir stellen in den nächsten Wochen – um die Regelungen der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis ergänzte –  ausführliche Informationsmaterialien zur Verfügung. Melden Sie sich bei Fragen vorab gerne direkt beim NETZWERK-Team.

Die Voraussetzungen für beide Regelungen sind weitestgehend identisch. Allerdings müssen bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt sein. Konkret heißt das für Sie als Betrieb: Nur, wenn Ihr Azubi den Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht erfüllt hat, kommt für ihn/sie die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Frage. Gilt dies nicht, bleibt die Ausbildungsduldung bestehen bzw. kann sie beantragt werden. Wenn Ihr Azubi die Möglichkeit hat in eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu wechseln, muss ausdrücklich ein Antrag gestellt werden – automatische Wechsel erfolgen nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis und in unseren FAQs.

28.02.2024: Neuerungen bei der Beschäftigungsduldung und die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Wir beleuchten die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen bei der Beschäftigungsduldung und bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis und analysieren Chancen für Sie und Ihre Beschäftigten mit Fluchthintergrund. Dabei gehen wir auf den neuen § 16g AufenthG – Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer ein, beleuchten die kleinen Verbesserungen bei der entfristeten Beschäftigungsduldung und gehen gemeinsam die wichtigsten Themen in den Anwendungshinweisen durch.

Die Präsentationsfolien hier herunterladen.

Hier finden Sie die…

Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr. 217, S. 1 bzw. BGBl. I 2023, Nr. 233, S. 1)

Unsere FAQs zur Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Eine gute und detaillierte Übersicht über Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung finden Sie hier.

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