Neues Infopapier zu Freiwilligendiensten

Neues Infopapier zu Freiwilligendiensten

Was ist ein Freiwilligendienst und wer kann ihn leisten?

Ein Freiwilligendienst bietet Unternehmen und Zugewanderten eine gute Möglichkeit zur beruflichen Orientierung und zum gegenseitigen Kennenlernen, zum persönlichen Wachstum, bürgerschaftlichen Engagement und zur Verbesserung von Sprachkenntnissen.

Gesetzlich geregelt sind der altersoffene Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ). Freiwillige leisten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen unterstützende Tätigkeiten, die an Lernzielen orientiert sind. Sie werden durch eine Fachkraft angeleitet und besuchen Bildungsseminare.

Welche Voraussetzungen es hierfür gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Neues Infopapier zum Bleiberecht für „gut Integrierte“

Neues Infopapier zum Bleiberecht für „gut Integrierte“

Die Aufenthaltserlaubnisse nach §25a und §25b AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b ist für Geflüchtete geeignet, die sich derzeit in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht (ggf. auch in einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) befinden.

Wer sich in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht befindet und alle Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt, kann somit in einen sicheren Aufenthaltstitel wechseln.

Welche Voraussetzungen es gibt und was der Unterschied zwischen beiden Titeln ist, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Übrigens: NUiF verschickt alle Infopapiere auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“

Bundesregierung bringt das erste Migrationspaket auf den Weg

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in einer Pressekonferenz am 6. Juli 2022 den Kabinettsbeschluss zum ersten Teil eines neuen Migrationspakets bekannt gegeben. In dessen Fokus sollen drei große Änderungen stehen: die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Erleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung und beim Zugang zu Integrationsmaßnahmen sowie schnellere Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder*innen und Straftäter*innen.

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht sollen gut integrierte Geduldete, die sich zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive erhalten. Sie erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglichen soll, in dieser Zeit alle Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und die Klärung der Identität. Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen sind Straftäter*innen und Gefährder*innen sowie Menschen, die durch Falschangaben oder Täuschungen über ihre Identität ihre eigene Abschiebung verhindert haben.

Von über 242.000 Menschen, die derzeit mit einer Duldung in Deutschland leben, könnten bis zu 136.000 vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Gut integrierte Geduldete haben nach dem neuen Beschluss außerdem früher Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis: bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen erhalten erwachsene Geduldete (§ 25b AufenthG) sie nun ab 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland – bislang sind 8 Jahre Aufenthalt nötig. Sofern minderjährige Kinder im Haushalt wohnen, sind 4 Jahren ausreichend – statt wie bislang 6 Jahre. Eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) ist nun schon ab 3 Jahren Aufenthalt und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich – bislang gilt: 4 Jahre Aufenthalt, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Alle Asylbewerber*innen sollen schon im laufenden Verfahren Zugang zu Integrationskursen bekommen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.

Die Fachkräftezuwanderung nach Deutschland soll attraktiver gemacht werden. So werden einerseits Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Andererseits entfallen beim Ehegattennachzug ausländischer Fachkräfte die Sprachnachweise.

Neben den neuen Möglichkeiten für gut integrierte Geduldete soll gleichzeitig aber auch eine Rückführungsoffensive auf den Weg gebracht werden. Gefährder*innen und Straftäter*innen sollen schneller abgeschoben werden können. Dafür wird die maximale Länge der Abschiebehaft bei diesen Gruppen von 3 Monaten auf 6 Monate ausgeweitet.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt und geht anschließend in die Lesungen im Bundestag.

Weitere Beschlüsse zum neuen Migrationspaket wurden für den Herbst 2022 und das Frühjahr 2023 angekündigt. Diese Gesetzesentwürfe sollen einen starken Fokus auf die Fachkräftezuwanderung mit erleichterter Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen haben. Daneben sollen auch bereits hier lebende zugewanderte Frauen zusätzliche Unterstützung erhalten, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Kurz & kompakt: Unsere Infopapiere

Unsere Infopapiere in der Übersicht

BESCHÄFTIGUNGS
DULDUNG

Ablauf der
Beantragung

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AUFENTHALT
AUSBILDUNG

Duldung
+ Aufenthaltserlaubnis

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AUFENTHALTS
ERLAUBNIS

Übergang
in die +2

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REISE
REGELUNGEN

Reisen & Arbeiten
im Ausland

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CHANCEN
AUFENTHALTSRECHT

Zielgruppe
& Voraussetzungen

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WOHNEN
& UMZIEHEN

Residenzpflicht
& Wohnsitzauflage

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TEILZEIT
AUSBILDUNG

Zielgruppe
& Berufe

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AUFENTHALTS
PAPIERE

Arbeits-
erlaubnisse

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RUND UM DIE
EINBÜRGERUNG

Infos, Zielgruppe & Voraussetzungen

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IDENTITÄTS
KLÄRUNG

Passerfüllung
& Mitwirkungspflichten

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HÄRTEFALL
VERFAHREN

Ablauf
& Voraussetzungen

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FAMILIEN
NACHZUG

Zielgruppe
& Angehörige

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ARBEITSMARKT
ZUGANG

Bei vorübergehendem
Schutz

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BLEIBERECHT FÜR „GUT INTEGRIERTE“

Aufenthaltserlaubnis §25a & §25b AufenthG

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FIKTIONSBESCHEINI-GUNG

Fiktionsbescheinigung und Fiktionswirkung

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FREIWILLIGEN-
DIENSTE

Infos und Zielgruppe

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AZUBIS AUS DRITTSTAATEN

Checkliste

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MINIJOB FÜR GEFLÜCHTETE

Beschäftigung

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28.02.2024: Neuerungen bei der Beschäftigungsduldung und die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Wir beleuchten die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen bei der Beschäftigungsduldung und bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis und analysieren Chancen für Sie und Ihre Beschäftigten mit Fluchthintergrund. Dabei gehen wir auf den neuen § 16g AufenthG – Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer ein, beleuchten die kleinen Verbesserungen bei der entfristeten Beschäftigungsduldung und gehen gemeinsam die wichtigsten Themen in den Anwendungshinweisen durch.

Die Präsentationsfolien hier herunterladen.

Hier finden Sie die…

Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr. 217, S. 1 bzw. BGBl. I 2023, Nr. 233, S. 1)

Unsere FAQs zur Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Eine gute und detaillierte Übersicht über Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung finden Sie hier.

25.04.2024: Job-Turbo und neue Job-Berufssprachkurse zur schnelleren und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Ende 2023 starteten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Job-Turbo. Das Ziel ist, einen sofortigen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen und intensive Integrationskurse anzubieten, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.  

Was bedeutet diese Iniative ganz konkret für Sie als Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen? Wie können Sie davon profitieren und Ihre vakanten Arbeitsplätze schneller und effizienter besetzen? Antworten auf diese und weitere Fragen bieten wir Ihnen in unserem Webinar. 

25.04.2024: Job-Turbo und neue Job-Berufssprachkurse

Die Präsentationsfolien hier herunterladen

29.05.2024: Aufenthaltsrechtliche Übergänge bei Geflüchteten: Wie geht es nach dem Chancenaufenthalt weiter?

Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das Ende 2022 in Kraft trat, eröffnet vielen Geduldeten eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt. Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis sollten sie die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erfüllen.

Wie sieht die Situation heute aus? Wie viele Geduldete konnten bisher vom Chancen-Aufenthalt profitieren? Inwieweit können Arbeitgeber*innen aktiv zur Unterstützung eines reibungslosen Übergangs in die Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration beitragen? Und welche unterstützenden Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle?
Antworten auf diese und weitere Fragen bieten wir Ihnen in diesem NUiFinar.

29.05.2024: 29.05.2024: Aufenthaltsrechtliche Übergänge bei Geflüchteten: Wie geht es nach dem Chancenaufenthalt weiter?

Die Präsentationsfolien hier herunterladen

Flyer: Überregionale Fachberatungsstelle NIFA Plus

Übersicht Projektlandschaft WIR

Aktualisierte Anwendungshinweise des BMI zum Chancen-Aufenthaltsrecht (Stand April 2024)

26.03.2024: Wie gehe ich mit Azubi-Bewerbungen aus dem Ausland um?

Viele Unternehmen erhalten zahlreiche Initiativbewerbungen von Bewerber*innen aus dem außereuropäischen Ausland, die sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Wir zeigen Ihnen anhand von Praxistipps, wie Sie als Betrieb damit umgehen können und im besten Fall motivierte Azubis gewinnen.

26.03.2024: Wie gehe ich mit Azubi-Bewerbungen aus dem Ausland um?

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Unsere Broschüre für ein gutes Onboarding von neuen Mitarbeitenden aus dem Ausland finden Sie hier.

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