Wer kann eine Teilzeitausbildung beantragen?

Mit Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurde die Teilzeitberufsausbildung (TZA) für einen größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver gestaltet. Sie ist nun für alle Auszubildenden offen und muss vertraglich zwischen dem/der Auszubildenden und dem Betrieb vereinbart werden. Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Dauer der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit und muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.  

Welche Modelle der Teilzeitausbildung gibt es?

Grundsätzlich wird bei der Teilzeitausbildung zwischen zwei Modellen unterschieden:   

Das Modell 1 ist das Komplettmodell:   
Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit wird für die gesamte Zeit der Berufsausbildung vereinbart.  

Das Modell 2 ist das Zeitraummodell:   
Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit wird für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung vereinbart.  
 

Wie werden Vergütung und Urlaubsanspruch geregelt?

Es gibt eine Mindestausbildungsvergütung, die bei einer Teilzeitausbildung nicht unterschritten werden darf. Die prozentuale Kürzung der Vergütung darf dabei nicht höher als die prozentuale Kürzung der Arbeitszeit sein. Der Urlaubsanspruch wird entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit berechnet: Arbeitet die/der Auszubildende an weniger Tagen in der Woche, verringert sich auch die Zahl der Urlaubstage.  

Mehr Details zur Teilzeitausbildung finden Sie in unserem Infopapier.  

Welche Neuerungen sind im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, früher und einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Unter anderem gibt es folgende Vereinfachungen:

  • Mehrstaatlichkeit
  • Erleichterungen für die „Gastarbeitergeneration“
  • Kinder von Menschen mit ausländischem Pass erhalten sowohl die deutsche, als auch die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn sich der maßgebliche Elternteil seit 5 Jahren in Deutschland aufhält

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, um sich einbürgern zu lassen?

Die allgemeinen Voraussetzungen sind: 

  • 3 – 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland
  • Im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
  • Geklärte Identität & Staatsangehörigkeit
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Bekennung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Vorstrafen

Alle Voraussetzungen finden Sie detailliert in unserem Infopapier zur Einbürgerung

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