Autor: Zalla Mohmand

  • NUiFinar: Arbeitsmarktintegration Zugewanderter neu denken – Chancen und Herausforderungen durch KI

    Zunehmend wird Künstliche Intelligenz (KI) im Unternehmensalltag eingesetzt – von der Rekrutierung über das Onboarding bis hin zur Unterstützung bei täglichen Arbeitsaufgaben. Diese Entwicklungen betreffen auch die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten und eröffnen sowohl neue Chancen als auch Herausforderungen.

    Für Unternehmen wird es daher immer wichtiger, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie KI die Integration Zugewanderter in den Arbeitsmarkt unterstützen kann: Welche Tools und Anwendungen gibt es bereits? Welche neuen Arbeits- und Unterstützungswege entstehen durch KI? Und welche Risiken oder Hürden gilt es dabei zu berücksichtigen?

    Für einen fachlichen Input konnten wir die Expertise von Stefan Scheller gewinnen. Er ist Gründer von PERSOBLOGGER.DE, einer der bekanntesten deutschsprachigen HR-Websites, und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends im Recruiting und digitalem HR – insbesondere auch mit dem Einsatz von KI.

    Als wichtige Ergänzung freuen wir uns außerdem über Einblicke aus der Praxis von Markus Kowalik von der creatio GmbH. Herr Kowalik ist dort Leiter des Personal- und Integrationsmanagements und betreut unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund. Zudem bringt er bereits Erfahrung in der Nutzung von KI mit und wird uns später noch genauer darüber berichten.

    Ziel des Webinars ist es, einen praxisnahen Überblick über aktuelle Entwicklungen, Chancen und Handlungsmöglichkeiten zu geben.

    ➡️Präsentationsfolien

    ➡️Fragen und Antowrten aus dem Chat

  • NUiFinar: Arbeitsmarktchancen für geflüchtete Frauen – gemeinsam Perspektiven schaffen

    Aktuelle Studien zeigen ein deutliches Ungleichgewicht in der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen mit Fluchterfahrung. Viele geflüchtete Frauen – insbesondere jene mit geringen formalen Qualifikationen – stoßen auf strukturelle, sprachliche und organisatorische Hürden beim Einstieg in den Arbeitsmarkt.

    In diesem NUiFinar rücken wir deshalb ihre Chancen, Potenziale und konkrete Wege in nachhaltige Beschäftigung in den Mittelpunkt.

    Unsere Expertin Nadja Türke vom Projekt Sefa präsentiert zentrale Erfolgsfaktoren und innovative Modellansätze, die geflüchtete Frauen stärken und ihren beruflichen Einstieg erleichtern.

    Ein besonderes Highlight ist das inspirierende Praxisbeispiel Chickpeace – ein Social Business und Cateringservice aus Hamburg, das sichere Arbeitsplätze schafft und Frauen mit Fluchterfahrung gezielte Weiterentwicklung und Empowerment ermöglicht. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie sozialer Unternehmergeist und berufliche Teilhabe erfolgreich miteinander verbunden werden können. Manuela Maurer, Mitgründerin und Geschäftsführerin von Chickpeace, gibt in einem exklusiven Interview persönliche Einblicke in Herausforderungen, Erfolgsmomente und ihre Vision einer inklusiven Arbeitswelt. Ein wertvoller Impuls für alle, die sich für chancengerechte und nachhaltig wirksame Arbeitsmarktintegration engagieren.

    ➡️Präsentationsfolien NUiFinar

  • NUiFinar: Konflikte meistern, Kommunikation gestalten – BC4D Conflict Coach und Einblicke aus der Praxis

    Herausfordernde Gesprächssituationen begegnen uns überall – auch im beruflichen Kontext. Wie sich solche Situationen trainieren und konstruktiv lösen lassen, zeigen wir in diesem NUiFinar. Vorgestellt wird dabei der Conflict Coach – ein KI-basiertes interaktives Tool, den der Business Council for Democracy (BC4D) gemeinsam mit dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Rlvnt GmbH entwickelt hat. Er unterstützt Nutzer*innen – unabhängig vom sprachlichen Hintergrund – überzeugende Argumente für den eigenen Standpunkt zu üben und trainiert auch gezielt deeskalierende und lösungsorientierte Kommunikationsstrategien.

    Ergänzend gibt uns das Regionalbotschafterunternehmen creatio GmbH einen Einblick in die Praxis: Es zeigt, wie Unternehmen mit gezielten interkulturellen Trainings die Kommunikation in vielfältigen Belegschaften stärken und so das gegenseitige Verständnis, die Zusammenarbeit und ein inklusives Arbeitsklima nachhaltig fördern können.

    ➡️Präsentationsfolien

  • Wo kann ich ausländische Bildungsabschlüsse einstufen und anerkennen lassen?

    • Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) bietet die Anabin-Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und zur Einstufung dieser Qualifikationen ins deutsche Bildungssystem.
    • Das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ bietet Fachkräften, Beratungsstellen und Arbeitgebern berufsspezifische Informationen über Anerkennung, Ansprechpersonen und die nächsten Schritte zur Anerkennung.
    • Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ unterstützt bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und hilft Menschen mit Migrationshintergrund, eine bildungsadäquate Beschäftigung zu finden.
    • Außerdem bietet die Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ von „Make It In Germany“ weitere Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen.
  • Gibt es finanzielle Förderungen für die berufliche Anerkennung?

    Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Über Fördermöglichkeiten informieren und beraten Sie:

    • Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort, die Sie mit dem Kammerfinder finden können,
    • die Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“. Deren nächstgelegene Beratungsstelle Sie auch über den Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ finden,
    • der Foreign Skills Approval der Industrie- und Handelskammer (IHK FOSA),
    • das Portal „Anerkennung in Deutschland“ etwa zu Möglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit und weitere staatliche Stellen.

  • Wer benötigt eine berufliche Anerkennung?

    Das hängt von der Reglementierung des Berufs und dem Herkunftsland der Person ab, die Sie einstellen wollen. Ob ein Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

    -Reglementierte Berufe erfordern eine Anerkennung

    In reglementierten Berufen darf man in Deutschland nur arbeiten, wenn eine ganz bestimmte Qualifikation vorliegt. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, zum Beispiel aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

    Wenn Geflüchtete in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen sie unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer – die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel bei der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.

    -Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung

    Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt.  Geflüchtete brauchen keine Anerkennung, um in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten. Um beispielsweise als Betriebswirtin, Informatiker oder Bäckerin arbeiten zu dürfen, braucht man keine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation. Es ist aber sinnvoll auch für nicht reglementierte Berufe eine Anerkennung anzustreben. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen. Mehr Informationen finden Sie hier: www.unternehmen-berufsanerkennung.de/

    Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Zudem kann die Anerkennung hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen sein. In dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Unternehmen die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von Europäischer Union (EU), Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.

  • Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?

    Ja. Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit ab.

    Für den Antrag auf Anerkennung sind bestimmte Dokumente wie das Abschlusszeugnis notwendig. Wenn diese Dokumente fehlen, können beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachgewiesen werden. Hier sind je nach Beruf zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse, ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung möglich.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt-EU?

    Die Niederlassungserlaubnis sowie der Daueraufenthalt-EU gewähren einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Der Daueraufenthalt-EU greift zudem in der gesamten Europäischen Union (EU). Der Daueraufenthalt-EU empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie eine Arbeitsaufnahme, ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen EU-Staat planen.

    Außerdem gibt es folgende Unterschiede:

    Niederlassungserlaubnis

    • Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland
    • Ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden
    • Erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland

    Daueraufenthalt-EU

    • Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland und in der EU
    • Erlischt bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder bei 12-monatiger
      Abwesenheit aus der EU

    Voraussetzungen

    • 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
      Achtung: Die Asylverfahrenszeit wird hier angerechnet, nicht aber Zeiten in Duldung!
    • Sicherung des Lebensunterhalts
    • Gültiger Pass
    • Rentenvorsorge: Einzahlung von mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmen bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen sind möglich)
    • Beschäftigungserlaubnis
    • Deutschkenntnisse: B1 oder Schulnote 4
    • Ausreichender Wohnraum
    • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Keine Straftaten

    Nur bei der Niederlassungserlaubnis

    • Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln.
    • Ausnahmen beim Anspruch der Rentenvorsorge sind bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen möglich.
    • Hinweis: Ausnahmen bei den Voraussetzungen gibt es bei der Gruppe Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge.

    Nur beim Daueraufenthalt-EU

    • Komplett gesicherter Lebensunterhalt (durch regelmäßige und feste Einkünfte).

  • Was bedeutet „sichere Herkunftsstaaten“ und welche Länder sind betroffen?

    Geflüchteten aus sicheren Herkunftsstaaten wird in der Regel kein Asyl gewährt, sofern nicht besondere Umstände gelten. Asylsuchende aus diesen Ländern können leichter abgeschoben werden. Zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören neben den EU-Staaten auch die Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien sowie GeorgienMoldauGhana und Senegal. Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD zudem an, Algerien, Indien, Marokko und Tunesien ebenfalls in die Liste aufnehmen zu wollen.

    Arbeitsmarktzugang: Für Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, gilt während des Asylverfahrens ein Beschäftigungsverbot. Meist werden die Asylanträge zudem als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt – auch dann ist eine Beschäftigung nicht möglich.

  • Was bedeuten die einzelnen Aufenthaltstitel wie Gestattung / Duldung / Aufenthaltserlaubnis?

    Eine Aufenthaltsgestattung liegt vor, wenn eine Person mit Fluchthintergrund einen Asylantrag gestellt hat und das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das heißt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat noch nicht entschieden, ob diese Person Asyl in Deutschland bekommt oder nicht. Eine Person ist weiterhin in Aufenthaltsgestattung wenn gegen die Entscheidung des BAMF Klage eingereicht wird.

    Eine Duldung heißt offiziell Aussetzung der Abschiebung. Sie bedeutet, dass die Person Deutschland verlassen muss, aber noch Gründe gegen die Ausreise sprechen. Diese Gründe können in der Person begründet sein (etwa eine schwere Erkrankung) oder formale Gründe haben (zum Beispiel. die Nationalität der Person kann nicht festgestellt werden). Die Duldung ist kein Aufenthaltsstatus, sondern lediglich die zeitlich befristete Aussetzung einer Abschiebung bzw. Ausreise.

    Eine Aufenthaltserlaubnis wird Geflüchteten erteilt, die vom BAMF als Flüchtling in Deutschland anerkannt werden und denen Asyl in Deutschland gewährt wird. Diese Personen bekommen einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel, der sie berechtigt ohne Einschränkungen in Deutschland zu arbeiten.

    Einen Überblick über die verschiedenen Aufenthaltspapiere finden Sie in unserem Infopapier zum Thema.