Grundsätzlich können Geflüchtete die Einbürgerung aus einer Aufenthaltserlaubnis oder aus einer Niederlassungserlaubnis nach dem AufenthG beantragen.
Grundsätzlich können Geflüchtete die Einbürgerung aus einer Aufenthaltserlaubnis oder aus einer Niederlassungserlaubnis nach dem AufenthG beantragen.