Die allgemeinen Voraussetzungen sind: 

  • 3 – 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland
  • Im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
  • Geklärte Identität & Staatsangehörigkeit
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Bekennung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Vorstrafen

Alle Voraussetzungen finden Sie detailliert in unserem Infopapier zur Einbürgerung