Die allgemeinen Voraussetzungen sind:
- 3 – 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland
- Im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
- Geklärte Identität & Staatsangehörigkeit
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Bekennung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Keine Vorstrafen
Alle Voraussetzungen finden Sie detailliert in unserem Infopapier zur Einbürgerung.