Neues Infopapier zur Einbürgerung

Neues Infopapier zur Einbürgerung

Wie beeinflusst die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht die Einbürgerungsvoraussetzungen?

Ende 2022 lebten ca. 72 Millionen Menschen mit deutscher und rund 12,3 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Von ihnen wurden 2022 nur 3,1% eingebürgert. Um den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und beschleunigen, wurde das Staatsangehörigkeitsrecht Anfang 2024 modernisiert.

Welche Neuerungen und Voraussetzungen es für die Einbürgerung nun gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Welche Neuerungen sind im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, früher und einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Unter anderem gibt es folgende Vereinfachungen:

  • Mehrstaatlichkeit
  • Erleichterungen für die „Gastarbeitergeneration“
  • Kinder von Menschen mit ausländischem Pass erhalten sowohl die deutsche, als auch die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn sich der maßgebliche Elternteil seit 5 Jahren in Deutschland aufhält

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, um sich einbürgern zu lassen?

Die allgemeinen Voraussetzungen sind: 

  • 3 – 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland
  • Im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
  • Geklärte Identität & Staatsangehörigkeit
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Bekennung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Vorstrafen

Alle Voraussetzungen finden Sie detailliert in unserem Infopapier zur Einbürgerung

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