Neues Infopapier zur Einbürgerung

Neues Infopapier zur Einbürgerung

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft

Heute tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen die Einbürgerung ermöglichen soll.

Ende 2023 lebten in Deutschland etwa 72 Millionen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 13 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet aufhielten. Von ihnen wurden 2022 nur 3,1% eingebürgert. Um den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und beschleunigen, wurde nun das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert.

Welche Neuerungen und Voraussetzungen es für die Einbürgerung nun gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

Welche Neuerungen sind im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, früher und einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Unter anderem gibt es folgende Vereinfachungen:

  • Mehrstaatlichkeit
  • Erleichterungen für die „Gastarbeitergeneration“
  • Kinder von Menschen mit ausländischem Pass erhalten sowohl die deutsche, als auch die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn sich der maßgebliche Elternteil seit 5 Jahren in Deutschland aufhält

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, um sich einbürgern zu lassen?

Die allgemeinen Voraussetzungen sind: 

  • 3 – 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland
  • Im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
  • Geklärte Identität & Staatsangehörigkeit
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Bekennung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Vorstrafen

Alle Voraussetzungen finden Sie detailliert in unserem Infopapier zur Einbürgerung

30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz – Was ändert sich bei der Einbürgerung?

Am 26. Juni 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen eine schnellere Einbürgerung ermöglichen soll. Auch der Wirtschaftsstandort Deutschland soll dadurch für ausländischen Fachkräfte attraktiver werden. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Anna Frölich, Expertin im Bereich des Migrations- und Einbürgerungsrechts, erklärten wir Ihnen die Neuerungen und Voraussetzungen des Gesetzes. Im Anschluss an den Vortrag gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz Was ändert sich bei der Einbürgerung?

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Unser Infopapier mit allen wichtigen Infos zur Einbürgerung

12.12.2024: Rekrutierung im Ausland – Internationale Projekte und Programme der Bundesagentur für Arbeit

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ist für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland sowie für die Vermittlung spezifischer Berufsgruppen verantwortlich. Abdulrhman Altahleh und Franziska Mann von der ZAV berichten in diesem NUiFinar über verschiedene internationale Projekte und Programme zur Rekrutierung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland.

12.12.2024: Rekrutierung im Ausland – Internationale Projekte und Programme der BA

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Landingpage der ZAV

Flyer zu Hinweisen zu Projekten zur Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten

Übergreifender Flyer „Internationale Rekrutierung mit der BA“

NUiF: Checkliste für Betriebe – Auszubildende aus Drittstaaten

NUiF: Informationen zu Fördermöglichkeiten für Auszubildende aus Drittstaaten

Bei Interesse oder für weitere Informationen können Sie Herrn Altahleh und Frau Mann unter der folgenden Adresse erreichen: ZAV.BIPP@arbeitsagentur.de

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