Ukrainische Geflüchtete: EU-Vereinbarung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Über 4 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine wohnen derzeit in der EU. Mehr als 1 Million davon sind seit Beginn des Krieges nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz bis zum 04.03.2024 erhalten.

Am 28. September hat der Europäische Rat vereinbart, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

„Die EU wird die ukrainische Bevölkerung so lange wie nötig unterstützen. Die Verlängerung des Schutzstatus bedeutet Gewissheit für die mehr als 4 Millionen Flüchtlinge, die in der EU einen sicheren Zufluchtsort gefunden haben“, sagte Fernando Grande-Marlaska Gómez, amtierender spanischer Minister des Innern.

Als nächster Schritt muss der Rat den Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes förmlich annehmen. Dann erfolgt die entsprechende Verordnung vom Bundesministerium des Innern (BMI), welche die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse bundesweit ermöglicht.

Für Berlin ist es aber schon möglich, einen Online-Antrag auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Weitere Informationen
  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.

Ukrainische Geflüchtete: BMI-Verordnung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Bundesrat stimmt Ukraine-
Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Über 1 Million Flüchtlinge aus der Ukraine sind nach dem Kriegsbeginn nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz erstmal bis zum 04.03.2024 erhalten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 27. Oktober 2023 eine Rechtsverordnung in den Bundesrat eingebracht. Die Verordnung sieht vor, dass Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall fortgelten sollten. Der Bundesrat hat der Verordnung am 24. November zugestimmt.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für andere Aufenthaltstitel zum Daueraufenthalt in Deutschland ist es zu jeder Zeit möglich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

Weitere Informationen

  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.

4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Brandenburg – Jan von Donat

4 Fragen an unseren Regionalbotschafter 
aus Brandenburg

Ein Interview mit Jan von Donat der KHG GmbH & Co. KG

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im fünften Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

Für Brandenburg sprachen wir mit unserem Regionalbotschafter Jan von Donat. In der Geschäftsleitung bei der KHG GmbH & Co. KG setzt er sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Im September 2023 hat das neue Ausbildungsjahr im Tochterunternehmen Translogistik Waltersdorf Service GmbH & Co. KG mit 22 Azubis begonnen, davon hatten 2/3 keinen deutschen Hintergrund. Diese Erfahrungswerte möchte er nun weiter geben.

Ich bin Regionalbotschafter, weil

ich mit positivem Beispiel vorangehen will – die Integration von Flüchtlingen ist eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und bietet allen Beteiligten eine große Chance.  

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist,

Flüchtlinge vom ersten Tag (ohne große Sprachkenntnisse) bis hin zum/zur Facharbeiter*in entwickeln zu können. Die Freude in den Gesichtern der neuen Facharbeiter*innen zu sehen ist unbezahlbar.

Schwierig war bei uns zunächst

die Rahmenbedingungen zu schaffen, aber das konnten wir lösen, indem wir alle Mitarbeiter*innen informiert, eingebunden und den Integrationsprozess begleitet haben.

Den Betrieben in Brandenburg gebe ich mit:

Flüchtlinge haben einen besonderen Antrieb und können ein Lösungsweg auf den Fachkräftemangel in unserer Region sein. Jeder Betrieb sollte seinen möglichen Beitrag leisten.

Logo

Lust auf noch mehr Interviews?

Alle unsere Regionalbotschafter lernen Sie hier kennen.

25.01.2024: Wo und wie gewinne ich Geflüchtete als Mitarbeitende für mein Unternehmen?

Viele Unternehmen öffnen sich aus unternehmerischer Verantwortung und aufgrund des Fachkräftemangels für geflüchtete Menschen. Oft stellt sich dabei die Frage: „Wie kann ich überhaupt Kontakt zur Zielgruppe herstellen?“ 

In unserem Webinar haben wir zusammen mit Karl Liebich von Workeer, der größten Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse Deutschlands für Geflüchtete, Britta Buttler von der Agentur für Arbeit Greifswald sowie die Willkommenslotsin Anke Leufgen dieser Frage nachgehen und entsprechende Anlaufstellen und deren Angebote vorgestellt.

Die Präsentationsfolien hier herunterladen.

Hier finden Sie den Willkommenslotsen/ die Willkommenslotsin in Ihrer Nähe www.nuif.de/netzwerk/willkommenslotsen

25.04.2024: Job-Turbo und neue Job-Berufssprachkurse zur schnelleren und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Ende 2023 starteten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Job-Turbo. Das Ziel ist, einen sofortigen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen und intensive Integrationskurse anzubieten, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.  

Was bedeutet diese Iniative ganz konkret für Sie als Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen? Wie können Sie davon profitieren und Ihre vakanten Arbeitsplätze schneller und effizienter besetzen? Antworten auf diese und weitere Fragen bieten wir Ihnen in unserem Webinar. 

25.04.2024: Job-Turbo und neue Job-Berufssprachkurse

Die Präsentationsfolien hier herunterladen

Haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Anrecht auf Sprachkurse?

Geflüchtete aus der Ukraine haben umfassenden Zugang zu den Sprachkursangeboten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Fokus liegt aktuell auf Erstintegrations- und Integrationskursen, aber auch Berufssprachkurse können von Personen mit vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG besucht werden. Erstintegrations- und Integrationskurse sind kostenfrei. Mit dem BAMF-Navigator können Sie Kursträger und Standorte in Ihrer Nähe finden.

Weitere Informationen zur Sprachförderung von Geflüchteten und Infos zu den verschiedenen Kursformen finden Sie in unseren FAQ zu den Sprachkursen, sowie in unserem Sprachflyer.

E-Mail

Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.

E-Mail schreiben

Hotline

Über unsere Hotline erhalten Sie am Telefon eine persönliche Beratung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Zur Hotline

FAQ

Häufig gestellte Fragen im Überblick.

FAQ lesen

Kontakt