EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Veröffentlicht am: 29.09.2023

Über 4 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine wohnen derzeit in der EU. Mehr als 1 Million davon sind seit Beginn des Krieges nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz bis zum 04.03.2024 erhalten.

Am 28. September hat der Europäische Rat vereinbart, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

„Die EU wird die ukrainische Bevölkerung so lange wie nötig unterstützen. Die Verlängerung des Schutzstatus bedeutet Gewissheit für die mehr als 4 Millionen Flüchtlinge, die in der EU einen sicheren Zufluchtsort gefunden haben“, sagte Fernando Grande-Marlaska Gómez, amtierender spanischer Minister des Innern.

Als nächster Schritt muss der Rat den Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes förmlich annehmen. Dann erfolgt die entsprechende Verordnung vom Bundesministerium des Innern (BMI), welche die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse bundesweit ermöglicht.

Für Berlin ist es aber schon möglich, einen Online-Antrag auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Weitere Informationen
  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.