Bundesrat stimmt Ukraine-
Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Veröffentlicht am: 01.11.2023

Über 1 Million Flüchtlinge aus der Ukraine sind nach dem Kriegsbeginn nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz erstmal bis zum 04.03.2024 erhalten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 27. Oktober 2023 eine Rechtsverordnung in den Bundesrat eingebracht. Die Verordnung sieht vor, dass Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall fortgelten sollten. Der Bundesrat hat der Verordnung am 24. November zugestimmt.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für andere Aufenthaltstitel zum Daueraufenthalt in Deutschland ist es zu jeder Zeit möglich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

Weitere Informationen

  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.