Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde coronabedingt geschlossen hat?

Mittlerweile haben einige Ausländerbehörden für registrierte Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Termin wieder eingeschränkt geöffnet. Dies unterscheidet sich aber von Behörde zu Behörde. Informieren Sie sich deshalb gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin / Ihrem Mitarbeiter auf der Website Ihrer zuständigen Behörde und Ihres zuständigen Rathauses und folgen Sie den dortigen Anweisungen.

ACHTUNG: Auch wenn Sie vor der Schließung der Ausländerbehörde einen Termin vereinbart haben, ist dieser höchstwahrscheinlich nicht mehr gültig. Sie erhalten in diesem Fall entweder automatisch einen neuen oder müssten erneut eine Terminanfrage stellen. Dies gilt beispielsweise für Berlin und München.

Inhaber/-innen von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen, oder sonstigen aufenthaltsrechtlichen Dokumenten (mit Ausnahme von Schengen-Visa), deren Gültigkeit in Kürze abläuft, können sich in der Regel formlos per Telefon, Post oder E-Mail melden und erhalten eine Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz) über den Fortbestand der Rechtmäßigkeit per Post. Dies gilt auch bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder dem Wechsel des Arbeitnehmers. Gleichzeitig wird mit dieser Bescheinigung ein Vorsprachetermin in einigen Wochen mitgeteilt.
Sollten die Ausländerbehörden es auf Grund der momentanen Situation nicht rechtzeitig, also vor Ablauf des bisherigen Titels, schaffen eine Entscheidung über die Verlängerung zu treffen, bleibt der bisherige Titel bis zur Entscheidung gültig. In diesem Fall erhalten die Betroffenen eine Fiktionsbescheinigung, die ggf. formlos per Post oder (in Notfällen) per E-Mail ausgestellt wird.

Wenn Ausländerbehörden aufgrund mangelnder Kapazitäten keine Fiktionsbescheinigung ausstellen, reicht eine formlose Bestätigung aus. Selbst wenn diese nicht ausgestellt wird, entsteht eine Fiktionswirkung, wenn der Antrag auf Verlängerung fristgerecht gestellt wird. Diese Wirkung gewährleistet weiterhin die Erwerbstätigkeit und den Anspruch auf Leistungen.

Sitzen Geflüchtete aufgrund gestrichener Flugverbindungen etc. im Ausland fest, gewähren die Ausländerbehörden bezüglich der Rückreisefrist in der Regel eine großzügige Fristverlängerung. Dazu sollte ein Antrag auf Fristverlängerung bei der entsprechenden Ausländerbehörde gestellt werden.

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14.06.2022: Psychologische Unterstützung für geflüchtete MitarbeiterInnen

Über 16 Prozent aller Krankentage in Deutschland sind auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Etwa 50 Prozent aller erwachsenen Menschen sind einmal in ihrem Leben von einer entsprechenden Erkrankung betroffen. Zusätzlich zeigen Umfragen, dass die Corona-Zeit gerade auch für Geflüchtete eine zusätzliche mentale Belastung war.

Gleichzeitig kann eine Arbeitsstelle ein wichtiger Baustein für die psychische Gesundheit sein. Sie ermöglicht soziale Kontakte, sichert den Aufenthalt und ermöglicht es, Wirksamkeit zu erfahren und Selbstvertrauen und Status aufzubauen. Faktoren wie Entscheidungsspielraum, mitarbeiterorientierte Führung, Kollegialität sowie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung wirken sich nachweisbar positiv aus.

In unserem gemeinsamen NUiFinar gaben Frau Prof. Silvia Schneider, Herr Prof. Gensichen und Herr Dr. Rösgen einen Überblick und Praxistipps im Umgang mit Mitarbeitenden, die von traumatisierenden und lang-nachwirkenden Flucht- oder Kriegserfahrungen betroffen sein könnten.

Als Beispiel für ein gelungenes Hilfsangebot stellten wir anschließend IMPROVE – Mental Health vor. Das bundesweite Projekt richtet sich speziell an Geflüchtete mit Kindern unter 6 Jahren, mit Verdacht auf Angststörung, Depressionen oder Belastungsstörung. In einer Therapieintervention werden die Eltern von geschulten Hausärzt*innen behandelt und erhalten zusätzlich Telefonate mit psychologischen Experten sowie Online-Trainings.

Melden Sie sich gerne bei

Dr. med. David Rösgen
Ludwigs-Maximilian-Universität Institut für Allgemeinmedizin
E-Mail: david.roesgen@med.uni-muenchen.de
Tel.: +49 (0) 89 / 4400 53779

Einen ganz herzlichen Dank an unsere Referent*innen für die vielen Infos!

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Weitere Informationen:

Überblick: Welche psychosoziale Hilfe gibt es?

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Hessen – Nicole v. Alvensleben

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin 
aus Hessen

Ein Interview mit Nicole v. Alvensleben von Stitch by Stitch e.V.

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im fünften Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

Für Hessen sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Nicole v. Alvensleben. Bei Stitch by Stitch ist sie als Geschäftsführerin für das Business Management & Development, das Marketing und die Kommunikation zuständig. Stitch by Stitch denkt als Sozialunternehmen die Integration und Förderung geflüchteter Frauen von Anfang an mit. Die gewonnenen Erfahrungswerte möchte sie nun weitergeben.

Ich bin Regionalbotschafterin, weil

ich Menschen zusammenbringen möchte, die sich gemeinsam für ihre berufliche Zukunft stärken können: Unternehmen gewinnen langfristig Fachkräfte, Menschen mit Migrationsgeschichte erhalten wegen ihrer mitgebrachten Fähigkeiten eine echte Perspektive.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist

die Motivation und Loyalität unserer Schneiderinnen zu sehen, weil sie die Chance bekommen ihren Beruf auszuüben und sich darüber eine Existenz in Deutschland aufbauen können.

Schwierig war bei uns zunächst

Schwierig war bei uns zunächst die Flut der bürokratischen Briefe die unsere Mitarbeiterinnen bekamen, aber das konnten wir lösen, indem wir persönlich und Schritt für Schritt den Kontakt zu den Behörden gesucht haben, um Fragen im direkten Austausch gemeinsam zu klären.

Den Betrieben in Hessen gebe ich mit:

die riesige Chance zu erkennen, ihre Fachkräfte zu sichern, indem sie die Menschen in eine Ausbildung bringen. Damit bauen sie sich nicht nur ihr eigenes, loyales Team auf, sondern positionieren sich im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte auf Jahrzehnte hin. Dabei haben Sie mit NUIF ein Experten-Team rundum um die berufliche, rechtliche und gesellschaftliche Integration an ihrer Seite – priceless!

Beispiele aus dem Stitch by Stitch-Netzwerk:

Logo

Lust auf noch mehr Interviews?

Alle unsere Regionalbotschafter lernen Sie hier kennen.

Weitere Informationen zu Stitch by Stitch gibt es hier.

23.11.2023: Geflüchtete Venezolaner in Deutschland – Eine unbekannte Minderheit

23.11.2023: Geflüchtete Venezolaner in Deutschland – Eine unbekannte Minderheit

Seit dem ersten Halbjahr 2015 mussten in Folge von politischen, ökonomischen und humanitären Problemen über 7 Millionen Venezolaner und Venezolanerinnen ihre Heimat verlassen. Die Ernährungs- und Gesundheitsversorgung in Venezuela gilt seit Jahren als nicht sichergestellt. Die meisten sind in angrenzende Aufnahmeländer, wie bspw. Brasilien oder Kolumbien geflohen.

Aber auch nach Deutschland sind Venezolanerinnen und Venezolaner geflüchtet. Im vergangenen Jahr wurden laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 1.822 Asylanträge von Venezolanern gestellt – davon wohnen 1.686 in Sachsen. Grund genug, sich näher mit dieser Minderheit zu beschäftigen:

Was sind die Fluchtgründe, wie werden die Geflüchteten in den angrenzenden Ländern aufgenommen, wie funktioniert dort die Arbeitsmarktintegration und wie geht es den Geflüchteten hier in Deutschland? Diese Fragen beantwortet Frau Maria Gabriela Trompetero Vicent, Doktorandin und Forscherin an der Universität Bielefeld. Frau Trompetero Vicent ist nicht nur eine renommierte Forscherin mit dem Schwerpunkt Flucht und Migration, sie ist auch selbst gebürtige Venezolanerin, die zu diesem Thema u. a. von der BBC interviewt wurde.

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Präsentation der Veranstaltung

Kontaktdaten der Organisation „Venezolanos en Sajonia“

Kontaktdaten der Organisation „Einheit für Venezuela“

MDR Artikel vom 20. Mai 2023 Wie Geflüchtete aus Venezuela sich ein neues Leben in Sachsen aufbauen

07.12.2021: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Wie kann der Arbeitgeber unterstützen?

07.12.2021: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Wie kann der Arbeitgeber unterstützen?

15 Prozent aller Krankentage in Deutschland sind auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Etwa 50 Prozent aller erwachsenen Menschen sind einmal in ihrem Leben von einer entsprechenden Erkrankung betroffen. Zusätzlich zeigen Umfragen, dass die Corona-Zeit gerade auch für Geflüchtete eine zusätzliche Belastung war. Auch SchülerInnen mit Fluchtgeschichte sind besonders betroffen.

Gleichzeitig kann eine Arbeitsstelle ein wichtiger Baustein für die psychische Gesundheit sein. Sie ermöglicht soziale Kontakte, sichert den Aufenthalt und ermöglicht es, Wirksamkeit zu erfahren und Selbstvertrauen und Status aufzubauen.

In diesem NUiFinar zeigen Frau Abdallah-Steinkopff von Refugio München e.V. und Frau Felske von der Schulpsychologischen Beratungsstelle Singen, welche Alarmsignale ArbeitergeberInnen von Geflüchteten darauf hinweisen, dass es ihren MitarbeiterInnen gerade nicht so gut geht (z.B. Traumata, Depressionen oder Angststörungen). Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Methoden die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Berufsschule zu stärken, zu verbessern und mit Belastungen umzugehen. Zusätzlich werden Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt.

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Weitere Informationen:

Das Interview mit Frau Felske im Rahmen unserer Reihe „Frag die Lehrkraft“

Übersicht der Schulpsychologischen Beratungsstellen bundesweit

Übersicht der Psychosozialen Beratungsstellen bundesweit

Angebote für Geflüchtete in Berlin:

https://www.albatros-direkt.de/de/angebote/beratung-fuer-gefluechtete

https://www.xenion.org/informationen-fuer-gefluechtete/

https://www.pinel.de/angebote/psychosoziale-versorgung-von-gefluechteten/

https://www.ueberleben.org/unsere-arbeit/migrationsdienste/

https://kommrum.de/de/hilfen-fuer-gefluechtete/

Gegen Stigmatisierung:

Das Video der FU Berlin Was ist eigentlich eine Psychotherapie? in verschiedenen Sprachen

Der Verein Irrsinnig Menschlich veranstaltet bundesweit in Schulen, Betrieben und Universitäten Tage für die psy. Gesundheit

Die Broschüre Was ist schon normal? der Universitätsklinik Ulm

Für Kinder ein Trauma Bilderbuch in vielen Sprachen

Digitale Angebote:

https://de.deprexis.com/

https://www.selfapy.com/

Die Berufssprachkurse des BAMF

Sprache ist eine der größten Herausforderungen, wenn es um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft geht. Sicherheit am Arbeitsplatz, Berufsschule, sich mit den Kollegen verständigen – all das steht und fällt mit der Sprache. Nicht selten ist insbesondere das fachbezogene Deutsch eine besondere Herausforderung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deswegen berufsbezogene Sprachförderprogramme ins Leben gerufen. Unser Referent Herr Martin Eckermann (BAMF) wird erläuterte, wer Zugang zu den Sprachkursen hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und für welche Berufsgruppen es bereits Kurse gibt.

Leider steht aus technischen Gründen für diesen Termin keine Aufzeichnung zur Verfügung. Daher finden Sie unten die Präsentation und nützliche Links sowie die Aufzeichnungen unserer Veranstaltungen von 2020.

Die Präsentation vom 06.12.2024 und direkte Kontaktmöglichkeiten zur BAMF-Ansprechpartner*in für Ihrer Region.

Hier finden Sie unsere Vokabelflyer zu zahlreichen Berufssparten und unsere Broschüre „Deutsch im Berufsalltag“.

Unser Flyer zu den Berufssprachkursen.

Mehr Informationen zu den Berufssprachkursen auf der Website des BAMF und im offiziellen Flyer.

Sie suchen einen Sprachkurs in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit oder kontaktieren einen zertifizierten Träger in Ihrer Nähe.

28.02.2024: Neuerungen bei der Beschäftigungsduldung und die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Wir beleuchten die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen bei der Beschäftigungsduldung und bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis und analysieren Chancen für Sie und Ihre Beschäftigten mit Fluchthintergrund. Dabei gehen wir auf den neuen § 16g AufenthG – Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer ein, beleuchten die kleinen Verbesserungen bei der entfristeten Beschäftigungsduldung und gehen gemeinsam die wichtigsten Themen in den Anwendungshinweisen durch.

Die Präsentationsfolien hier herunterladen.

Hier finden Sie die…

Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr. 217, S. 1 bzw. BGBl. I 2023, Nr. 233, S. 1)

Unsere FAQs zur Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Eine gute und detaillierte Übersicht über Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung finden Sie hier.

Ich habe in meinem Heimatland bereits im Ausbildungsberuf gearbeitet oder eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Ist damit eine Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis abgeschlossen? 

Nicht grundsätzlich: Sogenannte Zweitausbildungen, die eine berufliche Qualifikation außerhalb des bisherigen Ausbildungsbereichs oder über die bisherige berufliche Tätigkeit hinaus vermitteln, sind kein Indiz für einen offensichtlichen Missbrauch. Wenn Sie nachweisen können, dass die berufliche Qualifikation außerhalb des bisherigen Ausbildungsbereichs liegt oder über die bisherige berufliche Tätigkeit hinaus Wissen vermittelt, haben Sie dennoch gute Chancen auf eine Ausbildungsduldung. Erläutern Sie dies auch in Ihrem Antrag. 

Wenn die Ausländerbehörde davon ausgehen muss, dass Sie die Ausbildung nur für den Zweck der Duldung und nicht aufgrund des Erwerbs von beruflichen Fähigkeiten ergriffen haben, kann dies einen offensichtlichen Missbrauch nach § 60 c Absatz 1 Satz 2 bzw. § 16g Absatz 1 Satz 2 darstellen. In den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern finden Sie weitere Informationen. 

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