24.10.2023: Wohnraum für Azubis – Angebote und gute Beispiele von Unternehmen

24.10.2023: Wohnraum für Azubis – Angebote und gute Beispiele von Unternehmen

Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ist für Auszubildende und deren Betriebe eine zunehmende Herausforderung. Unsere Referierenden geben Einblicke, welche Angebote es gibt und wie Unternehmen praktische Lösungen gefunden haben.

Mit dabei sind Alissa Schreiber, Geschäftsführerin von Auswärts Zuhause, einem bundesweiten Träger von Jugend- und Azubi-Wohnheimen. Außerdem berichten Markus Kowalik (creatio GmbH) und Dieter Mießen (Frisch & Faust Tiefbau GmbH), wie sie das Problem in ihren Unternehmen angehen.

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Präsentation „Wohnraum für Azubis – Angebote und gute Beispiele von Unternehmen“

Präsentation „Auswärts Zuhause – Jugend- und Azubiwohnen“

21.09.2023: Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung

21.09.2023: Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung

In Kürze wird das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz verkündet, die Regelungen treten in den nächsten Monaten in Kraft. Anerkennungspartnerschaft, Chancenkarte und Einreise mit berufspraktischer Erfahrung – mit den neuen Regelungen ändert sich einiges.

Was ändert sich konkret, was bedeutet das für Sie als Unternehmen und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus? Diese Fragen beantworten die Expert*innen Carolin Wittmann und Caroline Still vom Projekt Unternehmen Berufsanerkennung in Ihrem Impulsvortrag.

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Präsentation „Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung“

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25.06.2024: Psychologische Unterstützung für Mitarbeitende mit Fluchthintergrund

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage von Beschäftigten aufgrund psychischer Erkrankungen ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Etwa 50 Prozent aller erwachsenen Menschen sind einmal in ihrem Leben von einer entsprechenden Erkrankung betroffen. Auch viele geflüchtete Menschen stehen aufgrund ihrer Fluchterfahrung unter besonderem psychischem Druck. 

Was ist eine traumatische Belastung, welche Traumatisierung geschieht vor der Flucht, während der Flucht und nach der Flucht? Was kann im Alltag für Geflüchtete auch in Deutschland belastend sein? Wie geht man damit im Kontext Arbeitsplatz um und inwiefern wirkt Arbeit stabilisierend? 

Die Antworten auf diese Fragen gibt Laura Gärtner, Psychologin und Projektleiterin im Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH aus Berlin. 

Das Zentrum ÜBERLEBEN setzt sich national und international für Überlebende von Folter und Kriegsgewalt ein und unterstützt mehr als 600 Patient*innen und 900 Klient*innen aus rund 50 Ländern. Neben der Rehabilitation von traumatisierten Geflüchteten steht auch die Integration und berufliche Qualifizierung bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Flucht- und Migrationserfahrungen im Mittelpunkt der Arbeit.

25.06.2024: Psychologische Unterstützung für Mitarbeitende mit Fluchthintergrund

Die Präsentationsfolien hier herunterladen

30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz – Was ändert sich bei der Einbürgerung?

Am 26. Juni 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen eine schnellere Einbürgerung ermöglichen soll. Auch der Wirtschaftsstandort Deutschland soll dadurch für ausländischen Fachkräfte attraktiver werden. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Anna Frölich, Expertin im Bereich des Migrations- und Einbürgerungsrechts, erklärten wir Ihnen die Neuerungen und Voraussetzungen des Gesetzes. Im Anschluss an den Vortrag gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz Was ändert sich bei der Einbürgerung?

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Unser Infopapier mit allen wichtigen Infos zur Einbürgerung

28.08.2024: Integration und Bindung von ausländischen Fachkräften – Erfahrungen aus Dänemark und Deutschland

Was kann ich tun, damit internationale Talente langfristig bei mir im Unternehmen bleiben? Welche Faktoren sorgen dafür, dass Menschen gut im Job und im neuen Land ankommen? Diesen Fragen ist die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Rahmen des Talent Hub Projekts gemeinsam mit der European Commission’s Directorate-General for Structural Reform Support (DG Reform) und Copenhagen Capacity nachgegangen. Der Fokus lag dabei auf Dänemark, Deutschland und anderen EU-Ländern. Es erwarten Sie praktische Tipps, wie Sie als Unternehmen internationale Talente integrieren und halten können, welche Bedürfnisse die Zielgruppe hat und vor welchen Herausforderungen sie steht.

28.08.2024: Integration und Bindung von ausländischen Fachkräften – Erfahrungen aus Dänemark und Deutschland

>> Die Präsentationsfolien können Sie hier herunterladen <<

IOM Guidebook Talent Hub und weitere Informationen rund um die Studie

Vorläufige Ergebnisse der Online-Befragung (EN)

Gutes Beispiel aus Dänemark: The Confederation of Danish Industries – Best Practices Network

Gutes Beispiel aus den Niederlanden: Brainport Development – Expat Spouse Initiative

Onboarding-Broschüre des NUiF

26.03.2024: Wie gehe ich mit Azubi-Bewerbungen aus dem Ausland um?

Viele Unternehmen erhalten zahlreiche Initiativbewerbungen von Bewerber*innen aus dem außereuropäischen Ausland, die sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Wir zeigen Ihnen anhand von Praxistipps, wie Sie als Betrieb damit umgehen können und im besten Fall motivierte Azubis gewinnen.

26.03.2024: Wie gehe ich mit Azubi-Bewerbungen aus dem Ausland um?

Die Präsentationsfolien hier herunterladen

Unsere Broschüre für ein gutes Onboarding von neuen Mitarbeitenden aus dem Ausland finden Sie hier.

Was muss ich bei der Einstellung von Personen mit vorübergehendem Schutz beachten?

In unserer Checkliste finden Arbeitgeber*innen praktische Tipps und Informationen, wie die Anstellung von Geflüchtete aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, geben wir Ihnen auch Tipps an die Hand, wie Sie die neuen Mitarbeiter*innen ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützen können.

>> Hier geht’s zur Checkliste <<

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Arbeitsstelle für geflüchtete Menschen anbieten möchte?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet über den Arbeitgeberservice eine Kontaktstelle für Unternehmen. Daneben bieten auch die Willkommenslots*innen in Ihrer Region einen guten Anlaufpunkt , um Bewerber*innen aus dem Kreis der Geflüchteten kennenzulernen.

Speziell für aus der Ukraine Geflüchtete wurden Karriere-Plattformen wie UAtalents, JobAidUkraine oder workeer gegründet. Zudem sind ehrenamtliche Initiativen und Integrationsprojekte in Ihrer Region ein guter Anlaufpunkt, um mit potentiellen Bewerber*innen in Kontakt zu kommen.

Für den Bewerbungsprozess empfiehlt sich, Ihre Bewerber*innen mit einem Leitfaden für Vorstellungsgespräche zu unterstützen, damit das persönliche Kennenlernen erfolgreich abläuft. Für reglementierte Berufe sollten sich Betriebe außerdem über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen informieren und diese Broschüre bei Bedarf an Mitarbeitende weitergeben.

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben und gleichzeitig in Deutschland arbeiten?

Geflüchtete aus der Ukraine, die in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat ihren regulären rechtmäßigen Aufenthalt haben und in Deutschland arbeiten möchten, können bei der deutschen Ausländerbehörde eine sogenannte Grenzgängerkarte (§ 12 Aufenthaltsverordnung) beantragen. Diese Grenzgängerkarte gestattet den Betroffenen eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Antragsteller*innen müssen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes zum vorübergehenden Schutz erfüllen.

Wieviel dürfen Personen anrechnungsfrei zu ihren Jobcenter-Leistungen dazuverdienen?

Für Personen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten (Bürgergeld) gibt es einen Freibetrag, der nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Dieser Freibetrag liegt bei 100 Euro. Darüber hinaus bleiben folgende Anteile des Einkommens anrechnungsfrei:

  • 20% des Teils des Bruttoeinkommens bleibt anrechnungsfrei, der zwischen 101 Euro und 520 Euro liegt.
  • 30% des Teils des Bruttoeinkommens bleibt anrechnungsfrei, der zwischen 521 Euro und 1.000 Euro liegt.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Beträgen werden 10% von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt.
    Bei Leistungsberechtigten, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten außerdem folgende höhere Freibeträge:

  • Junge Menschen unter 25 Jahren behalten das Einkommen aus Schüler*innen- und Studierendenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung oder Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst -BFD-, Freiwilligen Soziales Jahr -FSJ-) bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro). Einkommen aus Schüler*innenjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
  • Das Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.

Den individuellen Freibetrag können Sie mit dem Freibetragsrechner ermitteln.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (S. 58 ff.).

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