Für Personen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten (Arbeitslosengeld II) gibt es einen Freibetrag, der nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Dieser Freibetrag liegt bei 100 Euro. Darüber hinaus bleiben 20% des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt. Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen werden 10% von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (S. 58 ff.).

Den individuellen Freibetrag können Sie mit dem Freibetragsrechner ermitteln.