Neues Faktenblatt zu Afghanistan

Neues Faktenblatt zu den Hauptherkunftsländern

Heute zu Afghanistan

NUiF veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

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Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Neues Faktenblatt zur Ukraine

Neues Faktenblatt zu den Hauptherkunftsländern

Heute zur Ukraine

NUiF veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

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NEUE REIHE: Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern

NEUE REIHE: Faktenblätter zu den Hauptherkunftsländern

Heute zu Syrien

NUiF stellt eine neue Reihe von Faktenblättern zu den Hauptherkunftsländern Geflüchteter vor. Wir veröffentlichen in regelmäßigen Abständen Faktenblätter zu Ländern mit guter Bleibeperspektive.

In dieser Kurzübersicht erhalten Sie Informationen zu den Fluchtursachen, dem Bildungssystem, der Bleibeperspektive in Deutschland und vielem mehr.

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Neues Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Neu erschienen: Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wurde für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).

In dieser Kurzübersicht erläutern wir: Für wen eignet sich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab?

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30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz – Was ändert sich bei der Einbürgerung?

Am 26. Juni 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen eine schnellere Einbürgerung ermöglichen soll. Auch der Wirtschaftsstandort Deutschland soll dadurch für ausländischen Fachkräfte attraktiver werden. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Anna Frölich, Expertin im Bereich des Migrations- und Einbürgerungsrechts, erklärten wir Ihnen die Neuerungen und Voraussetzungen des Gesetzes. Im Anschluss an den Vortrag gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz Was ändert sich bei der Einbürgerung?

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Unser Infopapier mit allen wichtigen Infos zur Einbürgerung

14.05.2025: Das Härtefallverfahren als Option für abschiebebedrohte Beschäftigte

Es kommt immer wieder vor, dass Asylsuchende auch bei guter Integration und Erwerbstätigkeit keine Aussicht auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Antrag bei der Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes kann dann eine der letzten Möglichkeiten sein, doch noch zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gelangen. 

In diesem NUiFinar stellt unsere Projektleiterin Marlene Thiele das Härtefallverfahren vor: Was ist das Härtefallverfahren, unter welchen Voraussetzungen kann es angewandt werden und wie läuft es ab? Ergänzend dazu befragt sie Dr. Katrin von Horn –  Mitglied der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen und Gründungsmitglied der Refugee Law Clinic Hannover – in einem Interview, um weitere Einblicke aus der Praxis zu erhalten.

15.05.2025: Das Härtefallverfahren als Option für abschiebebedrohte Beschäftigte

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Infopapier zum Härtefallverfahren

12.12.2024: Rekrutierung im Ausland – Internationale Projekte und Programme der Bundesagentur für Arbeit

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ist für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland sowie für die Vermittlung spezifischer Berufsgruppen verantwortlich. Abdulrhman Altahleh und Franziska Mann von der ZAV berichten in diesem NUiFinar über verschiedene internationale Projekte und Programme zur Rekrutierung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland.

12.12.2024: Rekrutierung im Ausland – Internationale Projekte und Programme der BA

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Landingpage der ZAV

Flyer zu Hinweisen zu Projekten zur Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten

Übergreifender Flyer „Internationale Rekrutierung mit der BA“

NUiF: Checkliste für Betriebe – Auszubildende aus Drittstaaten

NUiF: Informationen zu Fördermöglichkeiten für Auszubildende aus Drittstaaten

Bei Interesse oder für weitere Informationen können Sie Herrn Altahleh und Frau Mann unter der folgenden Adresse erreichen: ZAV.BIPP@arbeitsagentur.de

26.02.2025: Teilqualifikationen – Schlüssel zur Fachkräftesicherung

Unternehmen berichten zunehmend von einem steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Gleichzeitig gibt es eine große Zahl erwachsener Menschen, die keinen Berufsabschluss haben. Teilqualifikationen (TQ) bieten eine Lösung: Menschen ab 25 Jahren können so schrittweise einen Beruf erlernen und ihren Berufsabschluss nachholen. In diesem NUiFinar geben wir einen Einblick in die Welt der Teilqualifikationen (TQ) – eine echte Win-Win-Situation für Unternehmen und Beschäftigte.

26.02.2025: Teilqualifikationen – Schlüssel zur Fachkräftesicherung

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TQ-Ansprechpersonen in den IHKs

30.01.2025: Update zur Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland

Der Sturz des Assad-Regimes und der damit verbundene Machtwechsel im Land sorgt auch in Deutschland für Unsicherheiten bei syrischen Geflüchteten und Arbeitgeber*innen. Im NUiFinar geben wir ein kurzes Update, was es schon jetzt rechtlich zu beachten gilt und welche Rolle Syrer*innen am deutschen Arbeitsmarkt spielen.

30.01.2025: Update zur Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland

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Wie können Menschen aus der Ukraine nach Deutschland einreisen?

Wer ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen ist, kann ohne Visum und Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen. Das gilt auch für Ukrainer*innen ohne biometrischen Reisepass. Ein legaler visumsfreier Aufenthalt ist für maximal 90 Tage ab Einreise nach Deutschland möglich. In dieser Zeit sollte ein regulärer Aufenthaltstitel beantragt werden.

Betroffene können ab sofort einen Antrag auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG bei der zuständigen Behörde stellen. In der Regel ist dies die Ausländerbehörde des gewünschten Aufenthaltsorts in Deutschland.

Am 4. März 2022 wurde auf europäischer Ebene die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ aktiviert. Vertriebenen, die wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine in die EU kommen, kann damit ohne langes Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz gewährt werden.

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