Wer ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen ist, kann ohne Visum und Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen. Das gilt auch für UkrainerInnen ohne biometrischen Reisepass. Diese vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt bis zum 31. Mai 2023. Ein legaler visumsfreier Aufenthalt ist für maximal 3 Monate ab Einreise nach Deutschland möglich. In dieser Zeit sollte ein regulärer Aufenthaltstitel beantragt werden.
Betroffene können ab sofort einen Antrag auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG bei der zuständigen Behörde stellen (in der Regel die Ausländerbehörde des gewünschten Aufenthaltsorts in Deutschland).
Am 3. März hatte die Europäische Union beschlossen, erstmals die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ anzuwenden. Vertriebenen, die wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine in die EU kommen, kann damit ohne langes Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz gewährt werden.