Neu erschienen: Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wurde für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).
In dieser Kurzübersicht erläutern wir: Für wen eignet sich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab?
Hier geht’s zum neuen Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht:
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Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.