Autor: Marlene Thiele
Dürfen Betroffene entscheiden, in welchem EU-Land sie bleiben möchten?
Ja. Betroffene, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, können ihr Fluchtziel innerhalb der Europäischen Union (EU) selbst wählen.
Ja. Betroffene, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, können ihr Fluchtziel innerhalb der Europäischen Union (EU) selbst wählen.