Blick in den Koalitionsvertrag

Blick in den Koalitionsvertrag

Vorhaben rund um den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten

Am 9. April 2025 wurde der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD veröffentlicht. Auch rund um den Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Fluchtgeschichte sind erste Ansätze enthalten. Die tatsächliche Ausgestaltung der aufgeführten Themen ist noch nicht absehbar, auch ein Umsetzungsplan für die nächsten vier Jahre liegt bisher nicht vor. 

Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick. Details zum Nachlesen gibt es hier: Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

  • Berufssprachkurse: Wir wollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufssprachkursen auf Dauer absichern und in der Fläche ausbauen. 
  • Beschäftigungsverbote abbauen: Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. 
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.
  • Integrationsvereinbarung: Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration (insbesondere Aufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. Dafür sollen sie sich auch an den bestehenden und gegebenenfalls neu zu schaffenden Instrumenten des SGB II orientieren.
  • Neuer Aufenthaltstitel: Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft. 
  • Familiennachzug aussetzen: Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist.
  • Staatsangehörigkeitsrecht: Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest
  • Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern: Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. 
  • Westbalkanregelung: Reguläre Migration nach Deutschland im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung werden wir auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.
  • Vorübergehender Schutz: Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche  Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund wird die hierdurch bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.

25.06.2024: Psychologische Unterstützung für Mitarbeitende mit Fluchthintergrund

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage von Beschäftigten aufgrund psychischer Erkrankungen ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Etwa 50 Prozent aller erwachsenen Menschen sind einmal in ihrem Leben von einer entsprechenden Erkrankung betroffen. Auch viele geflüchtete Menschen stehen aufgrund ihrer Fluchterfahrung unter besonderem psychischem Druck. 

Was ist eine traumatische Belastung, welche Traumatisierung geschieht vor der Flucht, während der Flucht und nach der Flucht? Was kann im Alltag für Geflüchtete auch in Deutschland belastend sein? Wie geht man damit im Kontext Arbeitsplatz um und inwiefern wirkt Arbeit stabilisierend? 

Die Antworten auf diese Fragen gibt Laura Gärtner, Psychologin und Projektleiterin im Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH aus Berlin. 

Das Zentrum ÜBERLEBEN setzt sich national und international für Überlebende von Folter und Kriegsgewalt ein und unterstützt mehr als 600 Patient*innen und 900 Klient*innen aus rund 50 Ländern. Neben der Rehabilitation von traumatisierten Geflüchteten steht auch die Integration und berufliche Qualifizierung bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Flucht- und Migrationserfahrungen im Mittelpunkt der Arbeit.

25.06.2024: Psychologische Unterstützung für Mitarbeitende mit Fluchthintergrund

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30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz – Was ändert sich bei der Einbürgerung?

Am 26. Juni 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen eine schnellere Einbürgerung ermöglichen soll. Auch der Wirtschaftsstandort Deutschland soll dadurch für ausländischen Fachkräfte attraktiver werden. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Anna Frölich, Expertin im Bereich des Migrations- und Einbürgerungsrechts, erklärten wir Ihnen die Neuerungen und Voraussetzungen des Gesetzes. Im Anschluss an den Vortrag gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

30.07.2024: Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz Was ändert sich bei der Einbürgerung?

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Unser Infopapier mit allen wichtigen Infos zur Einbürgerung

14.05.2025: Das Härtefallverfahren als Option für abschiebebedrohte Beschäftigte

Es kommt immer wieder vor, dass Asylsuchende auch bei guter Integration und Erwerbstätigkeit keine Aussicht auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Antrag bei der Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes kann dann eine der letzten Möglichkeiten sein, doch noch zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gelangen. 

In diesem NUiFinar stellt unsere Projektleiterin Marlene Thiele das Härtefallverfahren vor: Was ist das Härtefallverfahren, unter welchen Voraussetzungen kann es angewandt werden und wie läuft es ab? Ergänzend dazu befragt sie Dr. Katrin von Horn –  Mitglied der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen und Gründungsmitglied der Refugee Law Clinic Hannover – in einem Interview, um weitere Einblicke aus der Praxis zu erhalten.

15.05.2025: Das Härtefallverfahren als Option für abschiebebedrohte Beschäftigte

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Infopapier zum Härtefallverfahren

12.12.2024: Rekrutierung im Ausland – Internationale Projekte und Programme der Bundesagentur für Arbeit

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ist für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland sowie für die Vermittlung spezifischer Berufsgruppen verantwortlich. Abdulrhman Altahleh und Franziska Mann von der ZAV berichten in diesem NUiFinar über verschiedene internationale Projekte und Programme zur Rekrutierung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland.

12.12.2024: Rekrutierung im Ausland – Internationale Projekte und Programme der BA

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Landingpage der ZAV

Flyer zu Hinweisen zu Projekten zur Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten

Übergreifender Flyer „Internationale Rekrutierung mit der BA“

NUiF: Checkliste für Betriebe – Auszubildende aus Drittstaaten

NUiF: Informationen zu Fördermöglichkeiten für Auszubildende aus Drittstaaten

Bei Interesse oder für weitere Informationen können Sie Herrn Altahleh und Frau Mann unter der folgenden Adresse erreichen: ZAV.BIPP@arbeitsagentur.de

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