Ja. Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit ab.

Für den Antrag auf Anerkennung sind bestimmte Dokumente wie das Abschlusszeugnis notwendig. Wenn diese Dokumente fehlen, können beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachgewiesen werden. Hier sind je nach Beruf zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse, ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung möglich.