Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?

Ja. Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit ab.

Für den Antrag auf Anerkennung sind jedoch bestimmte Dokumente notwendig, z.B. das Abschlusszeugnis. Wenn diese Dokumente fehlen, können beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachgewiesen werden.

Wer benötigt eine berufliche Anerkennung?

Das hängt von der Reglementierung des Berufs und dem Herkunftsland der Person ab, die Sie einstellen wollen. Ob ein Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

-Reglementierte Berufe erfordern eine Anerkennung

In reglementierten Berufen darf man in Deutschland nur arbeiten, wenn eine ganz bestimmte Qualifikation vorliegt. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Wenn Geflüchtete in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer – die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens über die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.

-Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt.  Geflüchtete brauchen keine Anerkennung, um in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten. Um beispielsweise als Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker arbeiten zu dürfen, braucht man keine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation. Es ist aber sinnvoll auch für nicht reglementierte Berufe eine Anerkennung anzustreben. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen. Mehr Informationen finden Sie hier: www.unternehmen-berufsanerkennung.de/

Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Zudem kann die Anerkennung hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen sein. Denn in dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Unternehmen die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz.

Wo kann der Antrag auf berufliche Anerkennung gestellt werden?

Der Antrag auf Anerkennung muss bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingereicht werden. Die zuständige Stelle finden Sie im „Anerkennungs-Finder“ auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Gibt es finanzielle Förderungen für die berufliche Anerkennung?

Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Welche Fördermöglichkeiten im Einzelfall genutzt werden können, dazu berät Sie Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort sowie die Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“. Über weitere Fördermöglichkeiten informiert z.B. auch die IHK FOSA.

Wo kann ich mich zur beruflichen Anerkennung beraten lassen?

Bei Fragen zum Thema Berufsanerkennung unterstützt und berät Sie Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Ihre Handwerkskammer (HWK) vor Ort.

Zudem gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie über die Beratungssuche auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“. Dort finden Sie auch eine Übersicht über alle Beratungsangebote. Als Arbeitgeber*in können Sie Bewerber*innen oder Mitarbeitende in diesem Prozess unterstützen.

Wo kann ich ausländische Bildungsabschlüsse einstufen und anerkennen lassen?

  • Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) bietet die Anabin-Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und zur Einstufung dieser Qualifikationen ins deutsche Bildungssystem.
  • Das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ bietet Fachkräften, Beratungsstellen und Arbeitgebern berufsspezifische Informationen über Anerkennung, Ansprechpartner und weiteres Vorgehen.
  • Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ unterstützt bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und hilft Menschen mit Migrationshintergrund, eine bildungsadäquate Beschäftigung zu finden.
  • Außerdem bietet die Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ von Make It In Germany weitere Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen.

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