Menschen mit einer Duldung, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach §104c erhalten. Von über 242.000 Menschen, die zum 31. Dezember 2021 mit einer Duldung in Deutschland lebten, könnten bis zu 136.000 vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Die Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährigen, ledigen Kinder, die mit einem/einer Begünstigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sollen auch dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn diese sich am 31. Oktober 2022 noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Das Gleiche gilt für das volljährige ledige Kind, wenn es bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war.

Ausgeschlossen sind Personen, die wegen Straftaten zu über 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) verurteilt wurden oder die ihre Abschiebung wiederholt vorsätzlich durch Falschangaben oder Täuschung verhindert haben.