Neue Broschüre ist online

Tipps und Ideen für Betriebe, die ihr Onboarding vielfaltsbewusster gestalten möchten

Die Entscheidung, länger bei einem Unternehmen zu bleiben oder es schnell wieder zu verlassen, wird häufig schon in den ersten Tagen eines neuen Arbeitsverhältnisses getroffen. Gerade für Beschäftigte mit Zuwanderungs- und Fluchterfahrung können das neue Arbeitsumfeld und sprachliche Barrieren eine besondere Herausforderung sein. Um neue Teammitglieder schneller in die Belegschaft zu integrieren und den Grundstein für eine nachhaltige und erfolgreiche Zusammenarbeit zu legen, sollte die Einarbeitungsphase daher gut überlegt und strukturiert sein.

Wir möchten Ihnen mit bewährten Strategien und praktischen Tipps helfen, ein vielfaltsbewusstes Onboarding und damit von Anfang an eine inklusive Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden zu etablieren.

Die Fachgruppe Diversity & Inclusion des Bundesverbands der Personalmanager und das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge haben daher den Erfahrungsschatz ihrer Mitglieder in einer Broschüre gebündelt.

Laden Sie die Broschüre barrierefrei runter.

Übrigens: NUiF verschickt alle Broschüren auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Der 5. Regionalbotschafter*innen-Jahrgang startet ins Amt

Am 4. Juli war der Regionalbotschafter*innen-Tag in Stuttgart

Erstmalig wurden alle Regionalbotschafter*innen des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge zum Regionalbotschafter*innen-Tag nach Stuttgart eingeladen.

Das Ziel des NETZWERKs ist es, so viele Betriebe wie möglich rund um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu informieren. Um auch regionale Besonderheiten und Angebote einfließen zu lassen und sich hier noch stärker zu vernetzen, hat das NETZWERK Mitte 2019 erstmals Unternehmensvertreter*innen aus den jeweiligen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen.

Mittlerweile ist das Netzwerk auf über 75 engagierte Unternehmensvertreter*innen angewachsen, die bundesweit die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten vorantreiben. Rund die Hälfte der bisher ernannten Regionalbotschafter*innen ist der Einladung nach Stuttgart ins Hotel Mercure gefolgt.

Staffelstabübergabe: Wie funktioniert Arbeitsmarktintegration in der Betriebspraxis?

Das „Herzstück“ des Vormittags war die Staffelstabübergabe vom amtierenden an den neuen Jahrgang. Dabei hatten die neuen Regionalbotschafter*innen die Möglichkeit, sich vorzustellen und ein gelungenes Beispiel der Arbeitsmarktintegration in ihrem Betrieb zu benennen.

Beispielsweise hat sich Gastgeber und neuer Regionalbotschafter für Baden-Württemberg, Gürkan Gür, als Sprachmentor ausbilden lassen, um Nicht-Muttersprachler*innen das Ankommen im Betrieb zu vereinfachen.

Durch ein Zertifizierungsprogramm der Pädagogischen Hochschule in Weingarten durchlief Gürkan Gür, General Manager des Mercure Hotels in Stuttgart, die Ausbildung als Sprachmentor. Im Fokus stehen dabei videogestützte Lernarrangements um Betriebsabläufe zu verinnerlichen.

Von Erfahrungen lernen: Was tut ein/e Regionalbotschafter*in?

Der neue Jahrgang nutzte die Gunst der Stunde und fühlte auf den Zahn: Was waren eure Aufgaben als Regionalbotschafter*in? Was kann man in dem Jahr als Regionalbotschafter*in bewirken?

Das Alumninetzwerk gab gerne Antworten:

Virginia Scharkowsky ist in der Personalentwicklung der Berliner Stadtreinigung tätig und war Regionalbotschafterin für Berlin 2019.

Gebt Gas! Das Jahr als Regionalbotschafter*in ist rasend schnell vorbei und die Gelegenheiten, die man bekommt, um zu betonen, wie wichtig Arbeitsmarktintegration für die Gesellschaft ist, sollte man nutzen.“





„Macht euch wichtig! Nutzt den Titel als Regionalbotschafter*in, um Anliegen der Arbeitsmarktintegration bei euren Abgeordneten im Wahlkreis vorzustellen. Bündelt regionale Interessen und arbeitet zusammen!“

Johannes Martin Jeutter ist Inhaber des Gärtnerhofs Jeutter in Göppingen und war Regionalbotschafter für Baden-Württemberg, 2019.
David Strobel war stellvertretend für die Pflegeeinrichtung Münchenstift dabei.
Das Unternehmen war 2021 Regionalbotschafter für Bayern.


„Bei Schwierigkeiten mit Behörden braucht man oft einen langen Atem. Wir haben dabei den Fokus auf „kill them with kindness“ gesetzt. Auch wenn Prozesse länger gehen, hat es uns immer mehr geholfen positiv zu den Menschen zu sein und sie so weiter zu motivieren. Dies gilt auch für Mitarbeitende und Azubis mit Zuwanderungsgeschichte.“

Keynote: „Wer in Ungewissheit lebt, macht keine Zukunftspläne“

Die Autorin Mehrnousch Zaeri-Esfahani ermöglichte via Storytelling einen Perspektivwechsel zum Zeitverständnis. Während unser westliches Zeitsystem auf kognitive, analytische Denkweisen ausgelegt ist, gilt in Kulturen, die in Naturzeit leben, eher Kreativität als Erfolgsgarant. Diese Diskrepanz führt häufig zu Missverständnissen. Wer geflüchtet ist, könnte dieses lineare Zeitverständnis erstmal nicht verinnerlichen, da es auf der Flucht keine Vorstellung von Zukunft gäbe, so Zaeri-Esfahani.

Mehrnousch Zaeri-Esfahan floh mit 10 Jahren mit ihrer Familie aus dem Iran nach Deutschland.

Bar Camp: „Wir brauchen mehr als Pflasterlösungen“

In der Bar Camp Session konnten sich die Regionalbotschafter*innen mit Betrieben aus der Region Stuttgart intensiver austauschen. Dabei konnten die Teilnehmenden selbst bestimmen, welche Themen sie besprechen möchten. In zwei 40-minütigen Austauschrunden wurden Ideen zu Wohnraum für geflüchtete Azubis in Ballungszentren, einfache Sprache in Prüfungen, Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, Onboarding und Rekrutierung von Azubis, rechtliche Rahmenbedingungen und das Ankommen von Geflüchteten im Betrieb besprochen.

Impressionen des Tages

Bildcredits: NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge / Max Kovalenko

Hier finden Sie eine Übersicht der Regionalbotschafter*innen des Jahrgangs 2022/23

Hier finden Sie eine Übersicht der Regionalbotschafter*innen des Jahrgangs 2021/22

Hier finden Sie eine Übersicht der Regionalbotschafter*innen des Jahrgangs 2020/21

Hier finden Sie eine Übersicht der Regionalbotschafter*innen des Jahrgangs 2019/20

Welche Fördermöglichkeiten bietet die Bundesagentur für Arbeit?

Fördermöglichkeiten für Betriebe nutzen!

Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen!

Die Angebote der Bundesagentur für Arbeit sind vielfältig. Neben der Vermittlung von Fach- und Arbeitskräften können Betriebe auch (finanzielle) Unterstützung bei der Einarbeitung oder Weiterbildung von Menschen mit Fluchterfahrung beantragen.

Vermittlung von Auszubildenden und Fachkräften

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützen Betriebe kostenfrei bei der Suche nach Fach- und Arbeitskräften.

Der Arbeitgeberservice informiert Sie, wie Sie geflüchtete Menschen einstellen können und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Bewerber*innen. Bei der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen führen Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit Vorgespräche und klären, ob eine potenzielle Fachkraft zu den betrieblichen Anforderungen passt.

Finanzielle Hilfen und Unterstützung

Wenn Betriebe absehen können, dass die Einarbeitungszeit mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt, können Sie sich diesen Mehraufwand bezuschussen lassen. Auch bei der Ausbildung von Menschen mit Fluchtgeschichte können entsprechende Förderinstrumente beantragt werden, die gegebenenfalls beim Spracherwerb und der Prüfungsvorbereitung unterstützen. Wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit, um die für Sie passenden Förderinstrumente zu identifizieren.

Wenn Unternehmen Mitarbeitende mit Fluchtgeschichte weiter qualifizieren oder zur Fachkraft ausbilden wollen, können Sie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Eine Übersicht von staatlichen Förderangeboten für die berufliche Weiterbildung bietet das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA).

Das Angebot des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge: Mit unserem Klickpfaden leiten wir Sie, mit nur wenigen Klicks, durch die Zugangsregularien der einzelnen Fördermöglichkeiten für Ihre Auszubildenden oder Angestellten mit Fluchterfahrung:

In unserer Broschüre „Förderangebote richtig nutzen“ haben wir verschiedene Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst und geben Ihnen Tipps für die erfolgreiche Beantragung.

Argumente gegen diskriminierende Aussagen


Argumente für Verständnis

Wurden Sie im beruflichen oder privaten Kontext mit Vorurteilen gegenüber Geflüchteten konfrontiert und konnten spontan keine schlagkräftige Antwort entgegen? Dieser Leitfaden soll Ihnen Impulse geben, um verbreiteten Vorurteilen entgegnen zu können. Er kann auch dabei unterstützen, Sorgen Ihrer Belegschaft oder Partner im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Geflüchteten zu entkräften.

Entstanden ist er in der „Interessensgruppe Flüchtlinge“ – einem Zusammenschluss von Berliner Unternehmen, die sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter engagieren.

Er kann dazu dienen, Ihre Beschäftigten präventiv zu sensibilisieren und auf Kollegen und Kolleginnen mit Fluchthintergrund vorzubereiten, damit Vorurteile gar nicht erst entstehen.

Der Leitfaden

Sie können sich den Leitfaden online downloaden:

Hier können Sie den Flyer herunterladen.
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Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bieten, im Land zu bleiben. Sie erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglichen soll, in dieser Zeit alle Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.

Ziel ist es, die sogenannte Kettenduldung zu beenden und eine langfristige Bleibeperspektive zu gewährleisten.

Für wen soll das Chancen-Aufenthaltsrecht gelten?

Menschen mit einer Duldung, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach §104c erhalten. Von über 242.000 Menschen, die zum 31. Dezember 2021 mit einer Duldung in Deutschland lebten, könnten bis zu 136.000 vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Die Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährigen, ledigen Kinder, die mit einem/einer Begünstigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sollen auch dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn diese sich am 31. Oktober 2022 noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Das Gleiche gilt für das volljährige ledige Kind, wenn es bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war.

Ausgeschlossen sind Personen, die wegen Straftaten zu über 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) verurteilt wurden oder die ihre Abschiebung wiederholt vorsätzlich durch Falschangaben oder Täuschung verhindert haben.

Kann man die 18-monatige (Chancen-) Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Eine Möglichkeit der Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach den eineinhalb Jahren Chancenaufenthalt soll nur der Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG entfalten. Fiktionswirkung meint die Rechtsfolge, dass bei der rechtzeitigen Beantragung auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitel das vorläufige Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiterhin besteht.

Ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel ist aber möglich. In diesem Fall würde man für die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag in eine Duldung fallen.

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