FAQ - Häufig gestellte Fragen im Überblick

Fördermöglichkeiten für Betriebe nutzen!

Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen!

Die Angebote der Bundesagentur für Arbeit sind vielfältig; Neben der Vermittlung von Fach- und Arbeitskräften, können Betriebe auch (finanzielle) Unterstützung bei der Einarbeitung oder Weiterbildung von Menschen mit Fluchterfahrung beantragen.

Vermittlung von Auszubildenden und Fachkräften

Sie sind auf der Suche nach Fach- und Arbeitskräften? Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unterstützungsmöglichleiten, die Betrieben kostenfrei zur Verfügung stehen an.

Bei der Vermittlung von Arbeits- oder Ausbildungsstellen, führen VermittlerInnen der Bundesagentur für Arbeit Vorgespräche, ob eine potenzielle Fachkraft zu den betrieblichen Anforderungen passt. Melden Sie sich dafür online beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Betriebe, die daran interessiert sind, Geflüchtete für offene (Ausbildungs-) Stellen zu besetzen, können sich ebenfalls beim Arbeitgeber-Service melden. Ob eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine offene Stelle in Frage kommt und dem Anforderungsprofil entspricht, können Betriebe zum Beispiel durch ein Praktikum feststellen. 

Finanzielle Hilfen und Unterstützung

Wenn Betriebe absehen können, dass die Einarbeitungszeit mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt, kann man sich diesen Mehraufwand entsprechend bezuschussen lassen. Auch bei der Ausbildung von Menschen mit Fluchtgeschichte, können entsprechende Förderinstrumente beantragt werden, die ggf. beim Spracherwerb und der Prüfungsvorbereitung unterstützen. Wenden Sie sich gerne an die Experten der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Unternehmen MitarbeiterInnen mit Fluchtgeschichte weiter qualifizieren oder zur Fachkraft ausbilden wollen, gibt es Qualifizierungsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.

Das Angebot des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge: Mit unserem Klickpfaden leiten wir Sie, mit nur wenigen Klicks, durch die Zugangsregularien der einzelnen Fördermöglichkeiten für Ihre Auszubildenden oder Angestellten mit Fluchterfahrung:

In unserer Broschüre "Förderangebote richtig nutzen" haben wir verschiedene Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst und geben Ihnen Tipps für die erfolgreiche Beantragung.

Zur neuen Maßnahme AsA Flex haben wir hier den Informationsflyer der Bundesagentur der Arbeit.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in der Ausbildung bietet zudem das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) oder direkt als Download hier.

Geflüchtete haben grundsätzlich die Möglichkeit, dieselben Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, die auch Deutschen zur Verfügung stehen, die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt oder während einer Ausbildung haben. Hier geht es um Regelförderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder auch um die Berufssprachkurse des BAMFs für Personen, die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt oder während einer Ausbildung haben.

Zudem nutzen viele Mitgliedsunternehmen die sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) - eine Fördermaßnahme, in der ein sechs- bis zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Vollzeitpraktikum im Unternehmen absolviert werden kann. Die EQ hat sich bei unseren Mitgliedsunternehmen als eine gute Möglichkeit etabliert, um Geflüchtete kennenzulernen und mit eigenen Mitteln die Kompetenzen festzustellen. Darüber hinaus kann in der EQ bereits auf die Ausbildung hingearbeitet werden.

Auch mit der Assistierten Ausbildung (AsA) lässt sich vielfältige Unterstützung organisieren. Sie wird 2021 mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt und nun häufig unter dem Titel "AsA flex" geführt. Im Rahmen dieses Förderinstruments können beispielsweise Sprachunterricht oder fachtheoretischer Nachhilfeunterricht stattfinden, aber auch sozialpädagogische Betreuung oder Unterstützung für den Ausbildungsbetrieb beim Erstellen von Qualifizierungsplänen sind möglich. Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen, es ist auch eine Vorphase vor der Ausbildung möglich und die AsA kann mit einer EQ kombiniert werden.

Neben der AsA kann zur finanziellen Unterstützung des Auszubildenden die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Diese staatliche Förderung für Auszubildende ist ein Zuschuss, der den Lebensunterhalt sichern soll.

Weiter können Unternehmen den Eingliederungszuschuss (EGZ) für maximal 12 Monate erhalten, wenn die volle Arbeitsleistung erst nach einer längeren oder aufwendigeren Einarbeitung erbracht werden kann.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen können Sie in unser Broschüre "Fördermöglichkeiten richtig nutzen" nachlesen oder unserer Grafik entnehmen:

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