Geflüchtete haben grundsätzlich die Möglichkeit, dieselben Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, die auch Deutschen zur Verfügung stehen, die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt oder während einer Ausbildung haben. Hier geht es um Regelförderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder auch um die Berufssprachkurse des BAMFs für Personen, die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt oder während einer Ausbildung haben.
Zudem nutzen viele Mitgliedsunternehmen die sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) – eine Fördermaßnahme, in der ein sechs- bis zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Vollzeitpraktikum im Unternehmen absolviert werden kann. Die EQ hat sich bei unseren Mitgliedsunternehmen als eine gute Möglichkeit etabliert, um Geflüchtete kennenzulernen und mit eigenen Mitteln die Kompetenzen festzustellen. Darüber hinaus kann in der EQ bereits auf die Ausbildung hingearbeitet werden.
Auch die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bieten als Förderinstrument mit drei bis acht Stunden die Woche eine gezielte Unterstützung beispielsweise beim Deutschlernen, in der Fachtheorie oder bei der Prüfungsvorbereitung.
Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist mit vier bis neun Stunden in der Woche (i. d. R. außerhalb der Arbeitszeit) ein bisschen umfangreicher. Außerdem beinhaltet sie parallel eine sozialpädagogische Betreuung und unterstützt auch das Unternehmen, beispielsweise bei der Verwaltung.
Neben der AsA kann zur finanziellen Unterstützung des Auszubildenden die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Diese staatliche Förderung für Auszubildende ist ein Zuschuss, der den Lebensunterhalt sichern soll.
Weiter können Unternehmen den Eingliederungszuschuss (EGZ) für maximal 12 Monate erhalten, wenn die volle Arbeitsleistung erst nach einer längeren oder aufwendigeren Einarbeitung erbracht werden kann.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen können Sie in unser Broschüre „Fördermöglichkeiten richtig nutzen“ nachlesen oder unserer Grafik entnehmen:
