Die Tragödie im Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien hat in der gesamten Welt Erschütterung ausgelöst. Über 40.000 Opfer hat das Erdbeben bislang gefordert, die Zahl wird stetig nach oben korrigiert. 

Auf dieser Seite stellen wir einen Überblick über aktuelle Visumsänderungen, Hilfeleistungen und Anlaufstellen zur Verfügung.

Vereinfachung des Visumsverfahrens

Nach wie vor gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Die Regierung hat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumsverfahren abgestimmt. Auch einzelne Bundesländer wie etwa Berlin und Schleswig-Holstein haben angekündigt, Visaanträge aus der Region prioritär zu bearbeiten.

Für türkische Staatsangehörige gilt folgendes:

  • Visatermine werden in der Türkei in den Niederlassungen der Visa-Annahmezentren landesweit vergeben
  • Persönliche Vorsprache der Antragstellenden ist entsprechend der Terminvereinbarung erforderlich
  • Das Auswärtige Amt schätzt die aktuelle Bearbeitungszeit auf 5 Tage
  • Das Visum ist für drei Monate gültig

Die vollständige Vorlage aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine Visumserteilung:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften beider Eltern

Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie bei Handbook Germany.

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin nur an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden.

Visum zum Zweck der Familienzusammenführung

Das Visum gilt ausschließlich für Ehepartner*innen, Kinder und (im Fall von Minderjährigen) Eltern. Die Anträge für solche Visa werden zurzeit priorisiert. Für syrische Staatsangehörige werden Termine bei den Botschaften in Beirut und Istanbul aufgestockt. Für dieses Visum entfällt außerdem die Notwendigkeit der Sprachkenntnisse. Nach Ablauf des Visums kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Humanitäre Hilfslieferungen in die Türkei

Die AHK Türkei informiert umfassend über die Möglichkeiten, für die Erdbebenopfer in der Türkei zu spenden. Sie hat zahlreiche Informationen zusammengetragen, was bei den Spendenaktionen zu beachten ist.

Falls Sie selbst Hilfsspenden organisieren wollen, informiert die DIHK über Versicherungs- und zollrechtliche Formalitäten.

Sechs Transport- und Logistikpartner richteten eine Luftbrücke für Sachspenden ein, an der man sich über Paketscheine beteiligen kann.

Hilfslieferungen nach Syrien

Die politische Lage in Syrien erschwert den Zugang für internationale Hilfe. Dennoch gibt es Organisationen vor Ort, die mit Geld- und Sachspenden unterstützen. Eine Übersicht über anerkannte Einrichtungen finden Sie hier:

Psychologische Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Hier finden Sie eine Übersicht der Psychosozialen Beratungsstellen bundesweit.

In Berlin stehen darüber hinaus Behandlungsangebote zur Verfügung. Die folgenden Institutionen helfen Ihnen, so schnell wie möglich Zugang zur benötigten Behandlung zu bekommen:

Geflüchtete mit Behinderungen können notwendige Hilfsmittel und Therapien beantragen. Die zentrale Anlaufstelle ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V..