Update Infopapier Chancen-Aufenthaltsrecht

Update des Infopapiers zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) ist jetzt seit fast drei Monaten in der Praxis, einige Bundesländer haben inzwischen auch Erlasse zur Umsetzung veröffentlicht.

Deshalb gibt es nun eine ausführlichere Neuauflage des Infopapiers mit Informationen zur Wohnsitzauflage und Links zu Antragsmustern.

In dieser Kurzübersicht erläutern wir außerdem: Für wen eignet sich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab?

Hier geht’s zur neuen Auflage des Infopapiers zum Chancen-Aufenthaltsrecht:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infopapiere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Update bei den Mitwirkungspflichen für eritreische Geflüchtete

Update zu den Mitwirkungspflichten für eritreische Geflüchtete

Reueerklärung ist bei Passbeschaffung unzumutbar

Eritreische Flüchtlinge wurden für u.a. die Passbeschaffung bisher dazu angehalten, sich an die eritreische Auslandsvertretung zu wenden. Dort waren sie verpflichtet eine Erklärung abzugeben, die aussagt, dass sie ihre Flucht aus Eritrea bereuen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abgabe einer solchen Erklärung unzumutbar ist. Mit einer Grundsatzentscheidung vom 11.10.22 urteilte es, dass Geflüchteten die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht abverlangt werden kann, wenn die betroffene Person plausibel darlegt, dass sie die Erklärung nicht abgeben will.

Die deutschen Behörden dürfen dann die Passbeschaffung bei der eritreischen Auslandsvertretung nicht verlangen und müssen selbst einen Reiseausweis ausstellen.

Weitere Informationen gibt es bei ProAsyl.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“

Bundesregierung bringt das erste Migrationspaket auf den Weg

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in einer Pressekonferenz am 6. Juli 2022 den Kabinettsbeschluss zum ersten Teil eines neuen Migrationspakets bekannt gegeben. In dessen Fokus sollen drei große Änderungen stehen: die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Erleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung und beim Zugang zu Integrationsmaßnahmen sowie schnellere Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder*innen und Straftäter*innen.

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht sollen gut integrierte Geduldete, die sich zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive erhalten. Sie erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglichen soll, in dieser Zeit alle Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und die Klärung der Identität. Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen sind Straftäter*innen und Gefährder*innen sowie Menschen, die durch Falschangaben oder Täuschungen über ihre Identität ihre eigene Abschiebung verhindert haben.

Von über 242.000 Menschen, die derzeit mit einer Duldung in Deutschland leben, könnten bis zu 136.000 vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Gut integrierte Geduldete haben nach dem neuen Beschluss außerdem früher Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis: bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen erhalten erwachsene Geduldete (§ 25b AufenthG) sie nun ab 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland – bislang sind 8 Jahre Aufenthalt nötig. Sofern minderjährige Kinder im Haushalt wohnen, sind 4 Jahren ausreichend – statt wie bislang 6 Jahre. Eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) ist nun schon ab 3 Jahren Aufenthalt und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich – bislang gilt: 4 Jahre Aufenthalt, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Alle Asylbewerber*innen sollen schon im laufenden Verfahren Zugang zu Integrationskursen bekommen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.

Die Fachkräftezuwanderung nach Deutschland soll attraktiver gemacht werden. So werden einerseits Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Andererseits entfallen beim Ehegattennachzug ausländischer Fachkräfte die Sprachnachweise.

Neben den neuen Möglichkeiten für gut integrierte Geduldete soll gleichzeitig aber auch eine Rückführungsoffensive auf den Weg gebracht werden. Gefährder*innen und Straftäter*innen sollen schneller abgeschoben werden können. Dafür wird die maximale Länge der Abschiebehaft bei diesen Gruppen von 3 Monaten auf 6 Monate ausgeweitet.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt und geht anschließend in die Lesungen im Bundestag.

Weitere Beschlüsse zum neuen Migrationspaket wurden für den Herbst 2022 und das Frühjahr 2023 angekündigt. Diese Gesetzesentwürfe sollen einen starken Fokus auf die Fachkräftezuwanderung mit erleichterter Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen haben. Daneben sollen auch bereits hier lebende zugewanderte Frauen zusätzliche Unterstützung erhalten, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Neu erschienen: Sprachflyer für Logistik und Produktion

Neu erschienen: Sprachflyer für Logistik und Produktion

BASISWISSEN ARBEITSSCHUTZ: WARN– UND HINWEISSCHILDER

Über eine Million Geflüchtete aus der Ukraine sind wegen des Angriffskrieges nach Deutschland gekommen. Um für sie den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, haben wir jetzt unsere Warn- und Hinweisschilder für Beschäftigte in Logistik und Produktion ins Ukrainische, Russische und Türkische übersetzt.

Hier geht’s zu den Warn- und Hinweisschildern für Mitarbeiter*innen im Bereich Logistik und Produktion:

Hier finden Sie die Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.

Übrigens: Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de an.

Update Langfristige Bleibeperspektiven

Update der Infografiken zur langfristigen Bleibeperspektive

Beim positiven und negativen Asylbescheid

Bis zum Asylbescheid ist für alle Geflüchteten in Deutschland der Weg ähnlich. Nach der endgültigen Entscheidung kann es dann aber in verschiedene Richtungen gehen. Wenn Sie nicht genau wissen, welche Möglichkeiten und Alternativen es für Ihre/n Beschäftigte/n nach dem Asylbescheid gibt, haben wir für den jeweils positiven sowie negativen Ausgang eine Infografik entwickelt.

In der Grafik der endgültigen Ablehnung beleuchten wir die Perspektive Ihrer Beschäftigten nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung bis hin zur Aufenthaltserlaubnis. 

In der Grafik des positiven Asylbescheids gehen wir auf alle Asyl- und Flüchtlingstitel ein.

Außerdem zeigen wir Ihnen alle Optionen, die in einen unbefristeten Aufenthalt in Form einer Niederlassungserlaubnis und der anschließenden endgültigen Einbürgerung führen können. 

Hier geht es zu den neuen Auflagen der Infografiken zur langfristigen Bleibeperspektive:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infografiken.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an

Herzlich Willkommen, Aleppo Olivenöl Seife!

Wir begrüßen unser 3.333stes Mitglied

Herzlich Willkommen, Aleppo-Olivenöl-Seife!

Es gibt Grund zu feiern, denn NUiF begrüßt heute sein 3.333stes Mitgliedsunternehmen! 🎉

Das Unternehmen Die Aleppo-Olivenöl-Seife🧼 produziert und verkauft Aleppo Seife, die schon seit 500 Jahren auf traditionelle Weise in Aleppo hergestellt wird. Mit den Einnahmen werden die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter vor Ort unterstützt.

Der Unternehmer Mahmoud Faour ist selbst 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet. Mit dem Vertrieb der traditionellen Seife möchte Herr Faour ein Stück seiner alten Heimat nach Deutschland bringen und damit die Arbeit und den Lebensunterhalt der Mitarbeitenden vor Ort in Syrien sichern.

Herr Faour gehört damit zu den rund 68.000 Personen mit Fluchthintergrund, die in Deutschland selbstständig tätig sind (FES, 2021).

➡️ Zum Thema Gründungspotenzial von Geflüchteten, welche Hindernisse die Selbstständigkeit erschweren, und was getan werden kann, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken, berichtet eine 2021 veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Berufsschulkooperation – Berufseinstieg in Betrieb und Berufsschule

Berufseinstieg in Betrieb und Berufsschule

Heute im Interview: Ulrich Temps, geschäftsführender Gesellschafter der temps Malereibetriebe in Neustadt.

Ulrich Temps ist geschäftsführender Gesellschafter der temps GmbH Malereibetriebe. Rund 450 MitarbeiterInnen aus über 30 Ländern sind der Motor des Unternehmens und tragen maßgeblich zum Erfolg der Unternehmensgruppe temps bei. Im hauseigenen Ausbildungszentrum haben dieses Jahr 27 neue Auszubildende ihre Ausbildung begonnen.

Herr Temps, welche Herausforderungen gibt es in der Arbeit mit den Azubis?

Die sprachliche Barriere, vor der die jungen Geflüchteten standen, war am Anfang eine Herausforderung. Es gab bei einigen auch Defizite in den Fächern Mathe, Politik und in der Fachtheorie. Aber hier fanden wir gemeinsame Lösungen, denn auch wenn die Ausbildung von Geflüchteten mit einem Mehraufwand verbunden ist, überwiegt der Nutzen den Aufwand bei Weitem.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Berufsschule aus?

Ich stehe in halbjähriger Abstimmung mit der Schulleitung. Durch den engen Kontakt erfuhren wir von dem Projekt SPRINT, bei dem wir mit einer 12-köpfigen Schulklasse mitwirkten. Dabei verbrachten die SchülerInnen ein Jahr lang zwei Tage pro Woche in der Schule und, begleitet von einem Gesellen, drei Tage pro Woche im Betrieb. Im zweiten Jahr absolvierten sie mit SPRINT-dual vier Tage im Betrieb, wobei es in den letzten zwei Monaten auf die Baustelle ging. Viele SchülerInnen konnten wir anschließend in eine Ausbildung übernehmen. Für uns war das Projekt ein voller Erfolg.

Das ganze Interview mit mehr Infos zur Berufseinstiegsschule gibt es hier als Download.

Vielen Dank für das Interview, Herr Temps!

Noch nicht genug? Weitere Interviews mit Lehrkräften und AusbilderInnen gibt es hier.

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Sie erreichen uns per Mail: zein.yasmin@dihk.de oder telefonisch: 030-20308-6554.

Berufsschulkooperation – Ausbildungsmanagement in der Berufsschule

Ausbildungsmanagement in der Berufsschule

Heute im Interview: Hannah Fink, Ausbildungsmanagerin an der Schule für Farbe und Gestaltung in Stuttgart.

Seit 2019 ist Hannah Fink als Ausbildungsmanagerin bei der Stadt Stuttgart tätig und an der Berufsschule für Farbe und Gestaltung im Einsatz. Sie unterstützt geflüchtete Auszubildende bei Themen wie Sprachförderung, Nachhilfeangeboten, schulischen Problemen oder Schwierigkeiten im Betrieb. Dafür ist sie im Umfeld der Berufsschule gut vernetzt.

Frau Fink, welche Herausforderungen gibt es in der Arbeit mit den Azubis?

Die Azubis bringen oft andere Bildungserfahrungen mit, die eine Teilnahme am Unterricht erschweren. Und da der Unterricht immer nur blockweise erfolgt, ist es schwer, das schulische Lernen zu verbessern. Außerdem wird dem schulischen Teil der Ausbildung aufgrund von Sozialisationsunterschieden oft weniger Bedeutung geschenkt. Das führt dazu, dass manche Azubis im Betrieb sehr gut arbeiten, aber in der Berufsschule nur schwache Leistungen zeigen.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Betrieben aus?

Wichtig ist die Kommunikation mit der Berufsschule. Wenn es dann Probleme in der Schule oder im Betrieb gibt, können sie gemeinsam besprochen werden. Darüber hinaus ist es hilfreich, mit allen Beteiligten ins offene Gespräch zu gehen und sie für interkulturelle Unterschiede zu sensibilisieren. Als Ausbildungsmanagerin versuche ich da zu vermitteln und alle Akteure an einen Tisch zu bringen.

Das ganze Interview mit mehr Infos zum Ausbildungsmanagement gibt es hier als Download.

Vielen Dank für das Interview, Frau Fink!

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Berufsschulkooperation – Kooperationsverträge zwischen Betrieb und Berufsschule

Kooperationsverträge zwischen
Betrieb und Berufsschule

Heute im Interview: Lea Hendrickx, Ausbildungsbegleiterin- und Koordinatorin bei der Münchenstift GmbH in München.

Im Pflegeunternehmen Münchenstift setzt sich Lea Hendrickx in der Ausbildungsbegleitung dafür ein, dass Geflüchtete zusätzliche Förderangebote bekommen. Sie betreut u. a. alle Themen, die nicht direkt mit der Ausbildung zu tun haben. Von der Kommunikation mit Behörden bis zu Perspektiven nach der Ausbildung fallen viele Herausforderungen und Anliegen in ihre Zuständigkeit

Frau Hendrickx, welche Herausforderungen gibt es in der Arbeit mit den Azubis?

Gerade in Pflegeberufen kann es in der Berufsorientierung zu unterschiedlichen Vorstellungen kommen, denn Pflege wird in jedem Land anders umgesetzt. Deshalb sind Praktika, Hospitations- und Berufs- orientierungstage im Vorfeld sehr wichtig, denn hier können Azubis in den Beruf / die Ausbildung hineinschnuppern.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Berufsschule aus?

Bei der Azubi-Findung arbeiten die Münchenstift und die Berufsschulen im Rahmen eines Kooperationsvertrags eng zusammen: Beide Seiten führen jeweils Bewerbungsgespräche und tauschen sich aus. So ist der Grundstein für die Ausbildung in guter Zusammenarbeit gelegt. Die Münchenstift bildet i. d. R. mit den Berufsschulen ganze Klassen aus. Pro Klasse gibt es für alle Beteiligten nur einen Ausbildungsplan und ein Dokumentationssystem, das die Münchenstift eigens dafür in Abstimmung mit Berufsschulen entwickelt hat.

Das ganze Interview mit mehr Infos zu Kooperationsverträgen gibt es hier als Download.

Vielen Dank für das Interview, Frau Hendrickx!

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Berufsschulkooperation – Willkommens- und Alphabetisierungsklassen am Oberstufenzentrum

Nach dem Ankommen und vor der Ausbildung

Willkommens- und Alphabetisierungsklassen am Oberstufenzentrum

Heute im Interview: Ronald Rahmig, Schulleiter des Oberstufenzentrums Kfz-Technik in Berlin

Ronald Rahmig ist Schulleiter des Oberstufenzentrums (OSZ) Kraftfahrzeugtechnik in Berlin und betreut seit einigen Jahren Willkommensklassen. In diesen werden die WillkommensschülerInnen nicht nur sprachlich betreut, sondern, wenn möglich, gleich in Ausbildung vermittelt. Mittlerweile bietet die Schule auch Alphabetisierungsklassen an.

Herr Rahmig, welche Herausforderungen gibt es in der Arbeit mit den Azubis?

Definitiv das Sprachverständnis. Sinn- und texterfassendes Lesen ist auch ohne Fluchthintergrund oft ein Problem. Hier tun sich viele schwer, man braucht eben Spracherfahrung. Die Verbalisierung von Sachverhalten wird vor allem in der Ausbildung vorausgesetzt. Wenn man von etwas weiter hinten startet, wird es doppelt so schwer. Im Handwerk ist eine abgeschlossene A2 und bei Abschluss B1 gefragt.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Betrieben aus?

Der direkte Draht ist wichtig. Eine Lehrkraft und ein/e Verantwortliche/r im Betrieb sollten im direkten Austausch über Herausforderungen und Erfolge der Azubis stehen. Jedem muss klar sein, dass ein Mensch mit Fluchthintergrund Entwicklungsbedarf hat. Der Betrieb sollte Sprachförderung in den Arbeits- und Ausbildungsalltag integrieren. Für Menschen mit besonderem Sprachförderbedarf braucht man ein Mentorensystem mit einer festen Lehrkraft, die dafür verantwortlich ist.

Das ganze Interview mit mehr Infos zu den Willkommens- und Alphabetisierungsklassen gibt es hier als Download.

Vielen Dank für das Interview, Herr Rahmig!

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