Kooperationsverträge zwischen
Betrieb und Berufsschule
Veröffentlicht am: 21.12.2021
Heute im Interview: Lea Hendrickx, Ausbildungsbegleiterin- und Koordinatorin bei der Münchenstift GmbH in München.
Im Pflegeunternehmen Münchenstift setzt sich Lea Hendrickx in der Ausbildungsbegleitung dafür ein, dass Geflüchtete zusätzliche Förderangebote bekommen. Sie betreut u. a. alle Themen, die nicht direkt mit der Ausbildung zu tun haben. Von der Kommunikation mit Behörden bis zu Perspektiven nach der Ausbildung fallen viele Herausforderungen und Anliegen in ihre Zuständigkeit
Frau Hendrickx, welche Herausforderungen gibt es in der Arbeit mit den Azubis?
Gerade in Pflegeberufen kann es in der Berufsorientierung zu unterschiedlichen Vorstellungen kommen, denn Pflege wird in jedem Land anders umgesetzt. Deshalb sind Praktika, Hospitations- und Berufs- orientierungstage im Vorfeld sehr wichtig, denn hier können Azubis in den Beruf / die Ausbildung hineinschnuppern.
Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Berufsschule aus?
Bei der Azubi-Findung arbeiten die Münchenstift und die Berufsschulen im Rahmen eines Kooperationsvertrags eng zusammen: Beide Seiten führen jeweils Bewerbungsgespräche und tauschen sich aus. So ist der Grundstein für die Ausbildung in guter Zusammenarbeit gelegt. Die Münchenstift bildet i. d. R. mit den Berufsschulen ganze Klassen aus. Pro Klasse gibt es für alle Beteiligten nur einen Ausbildungsplan und ein Dokumentationssystem, das die Münchenstift eigens dafür in Abstimmung mit Berufsschulen entwickelt hat.
Das ganze Interview mit mehr Infos zu Kooperationsverträgen gibt es hier als Download.
Vielen Dank für das Interview, Frau Hendrickx!
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