Update bei den Mitwirkungspflichen für eritreische Geflüchtete

Update zu den Mitwirkungspflichten für eritreische Geflüchtete

Reueerklärung ist bei Passbeschaffung unzumutbar

Eritreische Flüchtlinge wurden für u.a. die Passbeschaffung bisher dazu angehalten, sich an die eritreische Auslandsvertretung zu wenden. Dort waren sie verpflichtet eine Erklärung abzugeben, die aussagt, dass sie ihre Flucht aus Eritrea bereuen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abgabe einer solchen Erklärung unzumutbar ist. Mit einer Grundsatzentscheidung vom 11.10.22 urteilte es, dass Geflüchteten die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht abverlangt werden kann, wenn die betroffene Person plausibel darlegt, dass sie die Erklärung nicht abgeben will.

Die deutschen Behörden dürfen dann die Passbeschaffung bei der eritreischen Auslandsvertretung nicht verlangen und müssen selbst einen Reiseausweis ausstellen.

Weitere Informationen gibt es bei ProAsyl.

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