Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht: Änderung des Zugangs zu den Berufssprach- & Integrationskursen

Öffnung von Sprach- und Integrationskursen

Integrationskurse

Zu den Integrationskursen haben nun grundsätzlich alle Geflüchteten mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis Zugang. Darunter fallen auch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gilt dabei, dass Sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden können.

Personen mit der neuen Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zu Integrationskursen.

Berufsbezogene Deutschsprachkurse

Zu berufsbezogenen Deutschsprachkursen haben nun unabhängig vom Aufenthaltsstatus alle Geflüchteten Zugang.

Mehr Infos

  • Detaillierte Infos zu den Neuerungen finden Sie in unseren FAQs zur Sprache.
  • Alles über das Chancen-Aufenthaltsrecht.
  • Alles über Sprache mit Infos zur richtigen Einschätzung der Sprachkenntnisse, Sprachförderung und zur einfachen Sprache.

Sprachkursangebote des BAMF stehen Geflüchteten aus der Ukraine umfänglich zur Verfügung

Sie suchen nach Sprachkursen für (potenzielle) Mitarbeitende aus der Ukraine?

Geflüchtete aus der Ukraine haben umfassend Zugang zu den Sprachkursangeboten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Fokus liegt aktuell auf Erstintegrations- und Integrationskursen, aber auch Berufssprachkurse können von Personen mit vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG besucht werden. Erstintegrations- und Integrationskurse sind dabei kostenfrei. Via BAMF-Navigator können Sie Kursträger und Standorte in Ihrer Nähe finden.

Bisher haben rund 100.000 von ca. 800.000 aus der Ukraine geflohenen Personen durch das BAMF erteilte Teilnahmeberechtigungen zum Integrationskurszugang erhalten. 22.000 Teilnehmende haben den Kurs bereits begonnen. Aktuell kommen etwa 5.000 neue Teilnehmende pro Woche hinzu. Aufgrund der erhöhten Nachfrage wurde das Kursangebot kurzfristig für die nächsten Monate auf über 60.000 verdoppelt. Über 70% der geplanten Plätze sind noch frei.

Weitere Informationen zur Sprachförderung von Geflüchteten und Infos zu den verschiedenen Kursformen finden Sie in unseren FAQs zu den Sprachkursen, sowie auf unserer Website.

Afghanistan wird beim BMAS Land mit guter Bleibeperspektive

Asylsuchende aus Afghanistan erhalten Zugang zu Berufssprachkursen

Wenn Menschen aus einem Herkunftsland kommen, das in den letzten sechs Monaten eine Schutzquote von mindestens 50% hat, erfüllen sie die Erwartung eines „rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts“, also einer sogenannten guten Bleibeperspektive. Zu diesen Herkunftsländern gehörten Eritrea, Syrien und Somalia. Die gute Bleibeperspektive gilt nur bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, also für Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die „Gute Bleibeperspektive“ für Asylbewerbende aus Afghanistan festgestellt. Asylsuchende aus Afghanistan erhalten somit Zugang zur Berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DEUFöV) und zu frühzeitigen Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration gem. § 39a SGB III (z. B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Aktivierung und berufliche Eingliederung durch die Arbeitsagentur) ab dem ersten Tag der Einreise. Dies gilt zunächst befristet bis zum 20. August 2022.

Mehr Infos zum Beschluss des BMAS finden Sie hier. Näheres zur guten Bleibeperspektive finden Sie auf den Seiten des BAMF.

Azubi-Berufssprachkurse des BAMF

Neu erschienen: Azubi-Berufssprachkurse des BAMF

Sprachunterstützung für Ihre Azubis gesucht?

Sprache ist die zentrale Herausforderung für das Bestehen der Ausbildung. Gerade in der Berufsschule und in Prüfungen tun sich Auszubildende mit Migrationsgeschichte häufig schwer. Durch eine frühzeitige Sprachförderung im Rahmen der Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Auszubildende lassen sich diese Hürden überwinden.

Ein großer Vorteil für Sie als Betrieb: Das Angebot ist kostenfrei und wird sehr häufig direkt am Lernort Berufsschule angeboten.

Hier geht’s zur Übersicht über die Azubi-Berufssprachkurse des BAMF:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster für die Branchen Pflege, Logistik, Handel, Gastronomie und weitere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Unternehmen können Deutschkurse steuerlich absetzen

Unternehmen können Deutschkurse steuerlich absetzen

Sprachkurse führen nicht zu Arbeitslohn

7. Juli 2017. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 4. Juli 2017 klargestellt, dass Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen nicht zu Arbeitslohn führen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Sprachkurs folglich nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen für den Sprachkurs, wie andere Fortbildungskosten auch, steuerfrei.

 

Die Voraussetzung für den Steuervorteil ist, dass der Sprachkurs im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Der Arbeitgeber muss also die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangen. Die Regel gilt nicht nur für Geflüchtete, sondern für alle Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Der Deutschkurs gilt nur dann als geldwerter Vorteil, wenn der Sprachkurs einen Belohnungscharakter hat.

 

 

Bild: Quelle: BMF/Hendel

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