Öffnung von Sprach- und Integrationskursen
Integrationskurse
Zu den Integrationskursen haben nun grundsätzlich alle Geflüchteten mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis Zugang. Darunter fallen auch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gilt dabei, dass Sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden können.
Personen mit der neuen Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zu Integrationskursen.
Berufsbezogene Deutschsprachkurse
Zu berufsbezogenen Deutschsprachkursen haben nun unabhängig vom Aufenthaltsstatus alle Geflüchteten Zugang.
Mehr Infos
- Detaillierte Infos zu den Neuerungen finden Sie in unseren FAQs zur Sprache.
- Alles über das Chancen-Aufenthaltsrecht.
- Alles über Sprache mit Infos zur richtigen Einschätzung der Sprachkenntnisse, Sprachförderung und zur einfachen Sprache.