Neue Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“: Beschäftigungsverbote können greifen
03.08.2026
Was müssen Betriebe wissen?
Seit dem 29. Juli 2026 gelten neue Regelungen für den Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Duldung aus weiteren sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Die Änderungen setzen Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) um. Zusätzlich zum bereits geltenden Arbeitsverbot für die bisherigen sicheren Herkunftsländer (die Länder des Westbalkan sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal) sind nun auch Menschen mit Duldung aus den Ländern Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und der Türkei von einem Arbeitsverbot betroffen.
Für Unternehmen wichtig:
Der Gesetzgeber hat zugleich eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach sind Personen von den neuen Arbeitsverboten ausgenommen, wenn sie bereits am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland lebten oder am 11. Juni 2026 im Besitz einer Beschäftigungserlaubnis waren. In diesen Fällen greift das Beschäftigungsverbot nicht. Das bedeutet, dass Beschäftigte, die schon vor Juni dieses Jahres in Ihrem Betrieb in Beschäftigung waren, nicht mit dem Entzug der Beschäftigungserlaubnis rechnen müssen.
Sollten Sie Personen aus den genannten Herkunftsländern beschäftigen, empfiehlt sich, im ersten Schritt den Aufenthaltsstatus und die Anwendbarkeit der Übergangsregelung zu prüfen. Mit Fragen können sie sich gern beim NETZWERK-Team melden!
Weitere Informationen: Eine ausführliche Fachinformation zum Thema hat Der Paritätische veröffentlicht.
















