Aktuelles zum vorübergehenden Schutz

Vorübergehender Schutz bis März 2027 verlängert

Die EU-Innenminister haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2027 zu verlängern.

Dieser befristete Aufenthaltstitel bietet einen sofortigen Schutzstatus und ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und medizinischer Versorgung.

Für Personen, die sich in den letzten Jahren bereits gut in ihre Aufnahmeländer durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit integriert haben, soll zudem der Übergang aus dem vorübergehenden Schutz in andere langfristige Aufenthaltstitel gefördert werden.

Zudem diskutierten die EU-Staaten eine Empfehlung der Kommission, den Weg für eine freiwillige Rückkehr und Reintegration in die Ukraine vorzubereiten, um eine schrittweise Rückkehr nach Ende des vorübergehende Schutzes zu ermöglichen.

Die formelle Verabschiedung des Beschlusses durch den Europäischen Rat ist für eine der nächsten Sitzungen geplant.

Weiterführende Informationen:

Ukraine: EU verlängert Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge bis März 2027 – DER SPIEGEL

Weitere Infos zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission finden Sie hier: Commission proposes predictable and common European way forward for Ukrainian refugees in the EU | EEAS

Mehr Informationen zu Titelwechsel und Aufenthaltsverfestigung für Ukrainer*innen finden Sie in unserem Infopapier für Betriebe.

Neues Erklärvideo

Neues Erklärvideo: Berufssprachkurse

Berufssprachkurse vermitteln berufsrelevante Sprachkenntnisse und richten sich an Azubis oder Beschäftigte in verschiedenen Branchen.

Im Erklärvideo stellen wir Ihnen die verschiedenen Kursarten vor – von den Basiskursen bis hin zu den Spezialkursen. Sie erfahren außerdem, wer Zugang zu den Berufssprachkursen hat, welche Kosten für die unterschiedlichen Berufssprachkurse anfallen und wie die Anmeldung erfolgt.

Weiterführende Infos zum Thema Berufssprachkurse:

NUiF- Sprachbroschüre

Berufssprachkurse des BAMF:

Berufssprachkurse des BAMF für Azubis

Neues Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten

Neues Erklärvideo zur Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten

Azubis aus Drittstaaten werden für Unternehmen immer wichtiger, um offene Ausbildungsstellenbesetzen besetzen zu können. Wenn der passende Kandidat oder die passende Kandidatin für eine Ausbildung gefunden ist, gilt es den Visumsprozess zu starten. Doch wie erfolgt die Visumsbeantragung im Heimatland und welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt werden?

In unseren neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um Azubis aus Drittstaaten in Ihr Unternehmen zu holen – von der Visumsbeantragung bis zur Umwandlung in eine #Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG in Deutschland. Erfahren Sie außerdem, was Sie als Unternehmen beachten sollten, um den Einstellungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Weiterführende Infos zum Thema Azubis aus Drittstaaten:

Checkliste Hinweispflichten für Betriebe

Checkliste Rekrutierung von Azubis aus Drittstatten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen

Herzlich Willkommen im NETZWERK!

Die Kümmel Fahrzeugteile GmbH und Co. KG ist 4.444stes Mitglied im NETZWERK

Wir freuen uns sehr die Kümmel Fahrzeugteile GmbH und Co. KG als unser 4.444stes Unternehmen im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge begrüßen zu dürfen! Der Betrieb aus Nottertal-Heilinger Höhen in Thüringen beschäftigt seit 2017 Menschen mit Fluchthintergrund, aktuell haben 16 der 70 Mitarbeitenden Fluchterfahrung. Mit Geschäftsführer Christian Kümmel sprachen wir über seine Erfahrungen, Herausforderungen und Werte:

1. Seit wann engagiert sich die Kümmel Fahrzeugteile GmbH & Co. KG für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten?

Unseren ersten Geflüchteten haben wir im September 2017 eingestellt. Es war keine bewusste Entscheidung, etwas für die Integration zu tun, sondern eine Selbstverständlichkeit. Menschen die Arbeit suchen, haben bei mir die gleichen Chancen – egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft, Ethnie oder sonstiger gedanklicher Kategorisierung. Da wir im Nachbarort eine große Gemeinschaftsunterkunft haben, gibt es hier auch viele Geflüchtete, die Arbeit suchen.

Anfangs haben wir allerdings gemerkt, dass die Politik und die Bürokratie noch ein mittleres Hindernis darstellten, wenn jemand wirklich arbeiten wollte, allerdings nicht den richtigen Status hatte. Hier hatte ich wirklich Verständnisprobleme, weil die Alternative darin bestand, dass sehr viele Menschen ohne sinnvolle Beschäftigung auf engem Raum wohnten, während wir Mitarbeitende suchten. Inzwischen haben wir einen guten Modus gefunden. 

2. Welche Erfahrungen haben Sie in der Zusammenarbeit mit Geflüchteten gemacht?

Im Grunde sind es die gleichen Erfahrungen, die wir mit allen Mitarbeitenden machen. Bisher habe ich viele der Geflüchteten als fleißige und dankbare Menschen erlebt.

Und natürlich sind wir alle Individuen. Jeder und jede von uns hat Eigenheiten, Stärken und Schwächen. Verständlicherweise ist die Sprache anfangs oft eine Hürde. Ich fand es besonders schön zu erleben, dass sich unsere langjährigen Mitarbeitenden von selbst mit Übersetzungsprogrammen auf dem Smartphone um die Kommunikation bemüht haben. 

3. Gibt es etwas, dass Sie anderen Betrieben mit auf den Weg geben würden?

Eine der größten Schwierigkeiten bei uns bestand in der emotionalen Akzeptanz einiger unserer Mitarbeitenden, als die ersten Geflüchteten eingestellt wurden. Wir haben hier in Thüringen unter dem Aspekt generell nicht die besten Voraussetzungen für Integration. Wenn es um die Haltung, Meinung und Ängste geht, können wir noch viel lernen. Für mich ist wichtig, dass jeder Mensch im Unternehmen den gleichen Wert und die gleichen Chancen hat. Das sollte meiner Meinung nach jedes Unternehmen klar kommunizieren und leben. Gleichzeitig finde ich es extrem wichtig, dass man offen und ehrlich auf Sorgen und Ängste eingeht, diese ernst nimmt und niemanden damit allein lässt. 

4. Was wünschen Sie sich für Ihre Mitgliedschaft im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge?

Mir war das Netzwerk vollkommen unbekannt und ich war überrascht, wie viele Unternehmen hier schon Mitglied sind. Ich finde die Angebote und die Unterstützung sehr interessant. Wichtiger ist mir, dass sichtbar wird, wie viele Firmen sich für eine echte Integration einsetzen. Die Gesellschaft braucht diese Transparenz und einen positiven Gegenpol zu den vielen überzeichneten und negativen Bildern im Zusammenhang mit Migration. 

Weitere Informationen und Links

Blick in den Koalitionsvertrag

Blick in den Koalitionsvertrag

Vorhaben rund um den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten

Am 9. April 2025 wurde der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD veröffentlicht. Auch rund um den Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Fluchtgeschichte sind erste Ansätze enthalten. Die tatsächliche Ausgestaltung der aufgeführten Themen ist noch nicht absehbar, auch ein Umsetzungsplan für die nächsten vier Jahre liegt bisher nicht vor. 

Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick. Details zum Nachlesen gibt es hier: Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

  • Berufssprachkurse: Wir wollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufssprachkursen auf Dauer absichern und in der Fläche ausbauen. 
  • Beschäftigungsverbote abbauen: Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. 
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.
  • Integrationsvereinbarung: Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration (insbesondere Aufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. Dafür sollen sie sich auch an den bestehenden und gegebenenfalls neu zu schaffenden Instrumenten des SGB II orientieren.
  • Neuer Aufenthaltstitel: Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft. 
  • Familiennachzug aussetzen: Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist.
  • Staatsangehörigkeitsrecht: Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest
  • Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern: Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. 
  • Westbalkanregelung: Reguläre Migration nach Deutschland im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung werden wir auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.
  • Vorübergehender Schutz: Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche  Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund wird die hierdurch bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.

Ergebnisse Mitgliederbefragung 2024

Wohnraummangel ist große Herausforderung für Unternehmen, die Geflüchtete und Azubis aus Drittstaaten beschäftigen

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und stellt in vielen Regionen Deutschlands eine kritische Hürde für Unternehmen dar, die offene Stellen besetzen möchten. Diese Entwicklung beschäftigt auch die Betriebe im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

In der Mitgliederbefragung 2024 (nicht repräsentativ) wurde daher erstmals der Wohnraummangel als Kriterium bei der Frage nach den Herausforderungen in der Beschäftigung von Geflüchteten und Auszubildenden aus Drittstaaten aufgenommen. Auf Anhieb stuften ihn die befragten Unternehmen als größte Hürde ein: 43 Prozent der Betriebe, die Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen, bewerteten den Wohnraummangel als eine besonders schwierige oder sogar unüberwindbare Herausforderung.

Bei Unternehmen, die Azubis aus Drittstaaten ausbilden, fällt diese Einschätzung noch deutlicher aus: 52 Prozent sehen im Wohnraummangel eine erhebliche bis unüberwindbare Herausforderung. Das kann vor allem damit zusammenhängen, dass die einreisewilligen Auszubildenden bereits aus dem Ausland heraus eine Wohnung finden müssen. Deshalb versuchen auch häufig die einstellenden Betriebe die Wohnungssuche zu übernehmen, denn zum Teil verlangen Botschaften bereits einen Mietvertrag als Voraussetzung für das Visum.

Auch wenn dies nicht immer gelingt, versuchen Unternehmen aktiv Lösungen zu finden, um Ihren Mitarbeitenden mit Fluchthintergrund oder Azubis aus Drittstaaten, die zum Zweck einer Ausbildung nach Deutschland kommen, bei diesem Thema zu unterstützen. Dies geschieht etwa, in dem Unternehmen selbst Wohnraum anmieten und günstig weitervermieten oder Wohnungen selbst bauen lassen. Für viele kleinere und mittlere Unternehmen ist dies allerdings oft keine Option, hier sind bspw. regionale Wohnheime für Auszubildende eine wichtige Unterstützung. Zudem kann es hilfreich sein, wenn sich kleinere Unternehmen einer Region zusammentun und leerstehende Wohnungen/Häuser anmieten und als Wohngemeinschaften für die Mitarbeitenden anbieten.

Neue Checkliste Vermittlungsagenturen

Azubi-Rekrutierung aus Drittstaaten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen

Zahlreiche Betriebe im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge beschäftigen auch Auszubildende aus Drittstaaten. Bei der Rekrutierung setzen sie dabei zum Teil auch auf Vermittlungsagenturen. Doch wie können Betriebe erkennen, welcher Anbieter zu ihnen passt? Und worauf sollte bei der Auswahl des Anbieters besonders geachtet werden?

Gemeinsam mit dem Goethe-Institut haben wir eine kompakte Checkliste erstellt, die Ihnen eine erste Orientierung bietet. 

Vielen Dank an die Kolleg*innen vom Goethe-Institut für das Teilen der Erfahrungen zum Thema und die gemeinsame Arbeit an der Übersicht!

Hier geht es zum Download:

Neues Infopapier Aufenthaltsverfestigung

Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der UkrainePlanungssicherheit für Betriebe 

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs haben mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland gefunden. Ende 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung  zugestimmt, die es schutzberechtigten Personen aus der Ukraine ermöglicht, ihre gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG bis zum 4. März 2026 zu verlängern. 

Ob der vorübergehende Schutz erneut verlängert wird, hängt von einem gemeinsamen Beschluss der EU-Staaten ab. 

Für eine langfristige Bleibe- und Beschäftigungsperspektive ist es deshalb ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit möglich ist. 

In diesem Infopapier erklären wir, in welche Aufenthaltstitel Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit „vorübergehendem Schutz“ wechseln können, um über ihren aktuellen Schutzstatus hinaus langfristig in Deutschland bleiben zu können. 

Hier geht es zum Download:

Neues Erklärvideo: Ausbildungsduldung & Ausbildungsaufenthaltserlaubnis

Neues Erklärvideo zur Duldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung

Am 1. März letzten Jahres ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland.

In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Voraussetzungen für beide Modelle erfüllt sein müssen, welche Vorteile sich daraus für Unternehmen ergeben und wie die rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Optionen aussehen. Außerdem erfahren Sie, wie diese Regelungen in der Praxis funktionieren, was nach Abschluss der Ausbildung passiert und wie Sie die Integration optimal gestalten können.

Weiterführende Infos zum Thema:

Unser Infopapier zur Ausbildungsduldung und Ausbildungsaufenthaltserlaubnis

Unser Infopapier zur Ausbildungsduldung: Übergang in die +2

Neues Erklärvideo: Die Beschäftigungsduldung

Neues Erklärvideo zur Beschäftigungsduldung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete

Die Beschäftigungsduldung bietet Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende: Sie schützt vor Abschiebung und sorgt dafür, dass wertvolle Mitarbeitende weiterhin Teil Ihres Teams bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar die Familie von der Regelung profitieren.

In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt sein müssen, zeigen, wie sich Unterbrechungen oder der Abbruch der Beschäftigung auswirken können, und erläutern, wie es nach der Beschäftigungsduldung weitergehen kann.

Weiterführende Infos zum Thema:

Unser Infopapier zur Beschäftigungsduldung

Unsere Infografik zur Beschäftigungsduldung

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