Neue Checkliste Vermittlungsagenturen

Azubi-Rekrutierung aus Drittstaaten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen

Zahlreiche Betriebe im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge beschäftigen auch Auszubildende aus Drittstaaten. Bei der Rekrutierung setzen sie dabei zum Teil auch auf Vermittlungsagenturen. Doch wie können Betriebe erkennen, welcher Anbieter zu ihnen passt? Und worauf sollte bei der Auswahl des Anbieters besonders geachtet werden?

Gemeinsam mit dem Goethe-Institut haben wir eine kompakte Checkliste erstellt, die Ihnen eine erste Orientierung bietet. 

Vielen Dank an die Kolleg*innen vom Goethe-Institut für das Teilen der Erfahrungen zum Thema und die gemeinsame Arbeit an der Übersicht!

Hier geht es zum Download:

Neues Infopapier Aufenthaltsverfestigung

Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der UkrainePlanungssicherheit für Betriebe 

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs haben mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland gefunden. Ende 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung  zugestimmt, die es schutzberechtigten Personen aus der Ukraine ermöglicht, ihre gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG bis zum 4. März 2026 zu verlängern. 

Ob der vorübergehende Schutz erneut verlängert wird, hängt von einem gemeinsamen Beschluss der EU-Staaten ab. 

Für eine langfristige Bleibe- und Beschäftigungsperspektive ist es deshalb ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit möglich ist. 

In diesem Infopapier erklären wir, in welche Aufenthaltstitel Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit „vorübergehendem Schutz“ wechseln können, um über ihren aktuellen Schutzstatus hinaus langfristig in Deutschland bleiben zu können. 

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Neues Erklärvideo: Ausbildungsduldung & Ausbildungsaufenthaltserlaubnis

Neues Erklärvideo zur Duldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung

Am 1. März letzten Jahres ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland.

In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Voraussetzungen für beide Modelle erfüllt sein müssen, welche Vorteile sich daraus für Unternehmen ergeben und wie die rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Optionen aussehen. Außerdem erfahren Sie, wie diese Regelungen in der Praxis funktionieren, was nach Abschluss der Ausbildung passiert und wie Sie die Integration optimal gestalten können.

Weiterführende Infos zum Thema:

Unser Infopapier zur Ausbildungsduldung und Ausbildungsaufenthaltserlaubnis

Unser Infopapier zur Ausbildungsduldung: Übergang in die +2

Neues Erklärvideo: Die Beschäftigungsduldung

Neues Erklärvideo zur Beschäftigungsduldung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete

Die Beschäftigungsduldung bietet Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende: Sie schützt vor Abschiebung und sorgt dafür, dass wertvolle Mitarbeitende weiterhin Teil Ihres Teams bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar die Familie von der Regelung profitieren.

In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt sein müssen, zeigen, wie sich Unterbrechungen oder der Abbruch der Beschäftigung auswirken können, und erläutern, wie es nach der Beschäftigungsduldung weitergehen kann.

Weiterführende Infos zum Thema:

Unser Infopapier zur Beschäftigungsduldung

Unsere Infografik zur Beschäftigungsduldung

Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

Neues Erklärvideo zur Einstiegsqualifizierung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete

Die Einstiegsqualifizierung bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, potenzielle Azubis mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund kennenzulernen und ihre Eignung für eine Ausbildung zu prüfen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wie die EQ funktioniert, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Vorteile sie sowohl für Unternehmen als auch für die Teilnehmenden bietet.

Wir stellen konkrete Praxisbeispiele vor und erklären die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit erhalten.

Update BAMF-Sprachkurse 2025

Update zum Gesamtprogramm Sprache: Fortführung der Integrations- und Berufssprachkurse 2025

Die aktuelle Situation des Bundeshaushalts wirkt sich auch auf die Integrations- und Berufssprachkurse aus. Es gelten daher vorübergehende Änderungen im Gesamtprogramm Sprache des Bundes.

Gut zu Wissen: Die Integrationskurse werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt. Bei den Berufssprachkursen (BSK)wird es allerdings temporäre Einschränkungen geben. Folgende Kurse finden weiterhin statt und können ebenso neu starten: 

  • BSK mit dem Zielniveau B2
  • Job-BSK
  • Azubi-BSK
  • Frühpädagogik-BSK
  • Anerkennungs-BSK

Weitere Infos finden Sie hier: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Infothek – Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

Neue Infografik Beschäftigungserlaubnis

Neue Infografik zur Beschäftigungserlaubnis

Personen in Duldung oder in Aufenthaltsgestattung (Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden) müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. 

Unsere neue Infografik zeigt auf einen Blick, wer eine Beschäftigungserlaubnis benötigt, welche Fristen hier beachtet werden müssen und wie die Beantragung abläuft. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt übersichtlich, was Arbeitgeber*innen und was geduldete/gestattete Personen einreichen müssen und welche Rolle Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit spielen. Zudem sind auch allgemeine Infos enthalten, z.B. wo die Informationen zur Beschäftigungserlaubnis zu finden sind und wie dies für Menschen mit vorübergehendem Schutz geregelt ist.

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Aktuelles zur Lage in Syrien

Aktuelle Situation in Syrien: Was bedeutet das für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen in Deutschland

In Syrien überschlagen sich die Ereignisse: Eine Aussage, wie sich die Lage im Land entwickeln wird, ist aktuell kaum möglich. Für geflüchtete Syrer*innen in Deutschland sind erste Auswirkungen bereits spürbar: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der unklaren Lage die Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen vorübergehend eingestellt. Laut BAMF sind rund 47.000 Anträge betroffen. Diese Personen werden sich somit länger im Asylverfahren und damit dem Status der Aufenthaltsgestattung befinden. 

Für Arbeitgeber*innen hat dies keine direkte Auswirkung: Personen im Asylverfahren, können grundsätzlich weiterbeschäftigt werden. Syrer*innen in Gestattung, die noch nicht in Beschäftigung sind, haben nach einer Wartefrist Zugang zum Arbeitsmarkt.

Syrische Schutzsuchende in Deutschland

Ende 2023 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 712.000 syrische Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten dabei Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten – also auch Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung. In den vergangenen Jahren haben Menschen aus Syrien in Deutschland mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit Schutz erhalten. Die Gesamtschutzquote lag laut BAMF 2023 bei über 88 Prozent. Der häufigste Schutzstatus, der in den letzten Jahren vergeben wurde, ist dabei der subsidiäre Schutz. Theoretisch könnte dieser Schutzstatus widerrufen oder nicht verlängert werden. Pläne dazu sind aktuell nicht absehbar. Eine Entscheidung hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Situation in Syrien langfristig und dauerhaft verändert.

Laut Bundesagentur für Arbeit (Stand Mai 2024) sind aktuell circa 222.600 Syrer*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu kommen noch einmal fast 50.000 geringfügig Beschäftigte.

Pro Asyl hat eine knappe Übersicht erstellt, die verschiedene Formen des Aufenthalts beleuchtet und mögliche nächste Schritte beschreibt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/

Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Bundesrat stimmt der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Bereits im Juni 2024 haben die EU-Staaten beschlossen, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer*innen in der EU um ein weiteres Jahr bis März 2026 zu verlängern. Dieser Beschluss musste bislang noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat nun der Verordnung zugestimmt, schutzberechtigten Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten und am 1. Februar 2025 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG sind, diese bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.


Weiterführende Links:

Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbands

Neue Infografik Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neue Infografik zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis

Am 1. März 2024 ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland.

Doch wo liegen die Unterschiede? Unsere neue Infografik nimmt beide Aufenthaltsstatus in den Fokus und zeigt auf einen Blick, welche Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen müssen, welche Unterschiede es gibt, welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bietet und wie es nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss weiter gehen kann! Hier geht es zum Download:

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