Autor: Katharina Reiche

  • 1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

    1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

    Herzlich Willkommen Hotel Deimann!


    22.01.2026

    Unser NUiF-Jahr startet mit einem besonders schönen Meilenstein! Wir freuen uns sehr, das 5-Sterne-Superior Hotel Deimann als 1000. Mitglied in NRW begrüßen zu dürfen.

    Das familiengeführte Hotel Deimann im Sauerland engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte. Aktuell beschäftigt das Hotel rund 250 Mitarbeitende aus über 20 Nationen.

    Im Interview mit Eva Deimann, Mitglied der Inhaberfamilie Deimann und Mitarbeiterin des Hotels, sprachen wir über gute Erfahrungen, Tipps und warum sie Mitglied im NETZWERK geworden sind:

    Seit wann beschäftigen Sie Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?

    Wir beschäftigen seit vielen Jahren Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in unserem Haus. Inzwischen arbeiten bei uns Mitarbeitende aus weit über 20 Nationen in ganz unterschiedlichen Berufen. Diese Entwicklung ist über die Jahre gewachsen und heute ein selbstverständlicher Teil unseres Arbeitsalltags.

    Was ist Ihre beste Erfahrung in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?

    Unsere beste Erfahrung ist die große Motivation, Lernbereitschaft und Dankbarkeit, die viele dieser Mitarbeitenden mitbringen. Wenn sie sich verstanden fühlen und klare Orientierung bekommen, entwickeln sie eine hohe Bindung an den Betrieb und an das Team. Besonders wertvoll ist für uns, dass wir mit Frau Maharani-Schneider eine feste Integrationsbeauftragte haben. Sie ist ausschließlich Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Migrationshintergrund sowie für Kultur- und Verständigungsfragen und gibt Deutschunterricht. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und klare Strukturen – für beide Seiten.

    Gibt es einen Tipp, den Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben würden?

    Mein wichtigster Tipp ist: Integration braucht Zeit, klare Zuständigkeiten und gegenseitiges Verständnis. Es ist wichtig, Kultur zu vermitteln – denn in Deutschland zu leben und zu arbeiten bedeutet auch Anpassung an Regeln, Abläufe und Werte. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, dass Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe des Teams verstehen lernen. Nur wenn beide Seiten offen sind, entsteht echtes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit.

    Warum sind Sie Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge geworden und was würden Sie sich für Ihre Mitgliedschaft wünschen?

    Wir sind Mitglied geworden, weil wir den Austausch und die Praxisnähe des Netzwerks schätzen. Integration bringt immer auch Fragen und Herausforderungen mit sich, bei denen der Blick von außen und die Erfahrungen anderer Unternehmen sehr hilfreich sind. Für unsere Mitgliedschaft wünschen wir uns weiterhin konkrete Unterstützung, ehrlichen Erfahrungsaustausch und Impulse, wie Integration im betrieblichen Alltag nachhaltig und realistisch gelingen kann.

    Foto: Hotel Deimann / Eva Deimann und Ulla Maharani-Schneider (Integrationsbeauftragte)

  • Neue Informationspflicht ab Januar 2026

    Neue Informationspflicht ab Januar 2026

    Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland


    Veröffentlicht am: 19.12.2025

    Ab dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht, bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen in Ausbildung und Beschäftigung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen. Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem BMAS gilt die Informationspflicht sowohl für die Ausbildung als auch für die Beschäftigung.

    Folgendes ist bei der Informationspflicht zu beachten:
    – Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
    – Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.

    Folgende Infos müssen enthalten sein:
    − Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
    − die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.

    Informationen zum Beratungsangebot „Faire Integration“
    Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.

    Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier: www.faire-integration.de/beratungsstellen

    Weitere Informationsmaterialien vom BMAS:

  • Neues Erklärvideo: Wechsel aus vorübergehendem Schutz

    Neues Erklärvideo: Wechsel aus vorübergehendem Schutz

    Wechsel aus dem vorübergehenden Schutz: Möglichkeiten für andere Aufenthaltstitel


    Veröffentlicht am: 15.12.2025

    Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind über eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet und haben hier vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten.

    Aktuell gilt der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2027. Um darüber hinaus auch langfristig in Deutschland wohnen und arbeiten zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Wechseloptionen in andere Aufenthaltstitel zu informieren und die Voraussetzungen zu prüfen.

    Unser neues Erklärvideo zeigt, welche Aufenthaltstitel für ukrainischen Azubis und Mitarbeitenden infrage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem wird erklärt, wie Betriebe ihre Mitarbeitenden direkt unterstützen können.

    Hier geht es zum Erklärvideo: Wechsel aus dem vorübergehenden Schutz: Möglichkeiten für andere Aufenthaltstitel

    Weiterführende Infos:

    1. Infopapier „Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine“ (deutsch):

    NUiF-INFOPAPIER Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine: Planungssicherheit für Betriebe

    2. Infopapier „Перспективи довгострокового перебування для біженців з України“:

    NUiF-INFOPAPIER Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine: Planungssicherheit für Betriebe

  • Preisverleihung

    Preisverleihung

    Wettbewerb „Zusammen wachsen – Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“


    Veröffentlicht am: 09.12.2025

    Am 3. Dezember fand die feierliche Preisverleihung des Wettbewerbs „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ in Berlin statt.

    Wir freuen uns sehr über diese wertschätzende Auszeichnung in der Kategorie „Einbindung im Berufsleben“! Zugleich möchten wir unseren aktuell 4742 Mitgliedsunternehmen ganz herzlich danken, denen diese Auszeichnung eigentlich gebührt. Denn sie beweisen Tag für Tag, wie Integration am Arbeitsplatz durch pragmatische Lösungen und echtes Engagement gelingt! 

    Insgesamt wurden 50 Projekte aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den Handlungsfeldern „Einbindung im Berufsleben“, „Bildungschancen“, „Öffentlicher Diskurs“, „Alltag und Ankommen“ sowie „Brücken bauen“ gewürdigt.

    Der Abend hat gezeigt, Integration am Arbeitsplatz kann nur gemeinsam gelingen. Dafür braucht es Austausch, Vernetzung und Kooperationen.

    Vielen Dank an Deutschland – Land der Ideen für die Auszeichnung und die tolle Veranstaltung!

    “Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt” ist eine Initiative von Deutschland – Land der Ideen. Der Wettbewerb wird von der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator sowie dem Bundesverband der Deutschen
    Industrie (BDI) ermöglicht.

    Fotos: Deutschland – Land der Ideen / Bernd Brundert

  • Neues Erklärvideo: Unbefristete Aufenthaltstitel

    Neues Erklärvideo: Unbefristete Aufenthaltstitel

    Unbefristete Aufenthaltstitel – Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU


    Veröffentlicht am: 01.12.2025

    Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt-EU sind zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis greift der Daueraufenthalt-EU zudem in der gesamten Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Irland und Dänemark.

    Unser neues Erklärvideo bietet einen guten Überblick, wer diese Aufenthaltstitel beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem wird erklärt, wann es sinnvoll ist, einen Daueraufenthalt-EU und wann eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und was es bei längeren Auslandaufenthalten und Reisen ins Herkunftsland zu beachten gilt.

    Hier geht es zum Erklärvideo: Unbefristete Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt EU

    Weiterführende Infos:

    1. Infopapier: NUiF-INFOPAPIER Unbefristeter Aufenthaltstitel – Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU

    2. Infos zum Thema Lebensunterhaltssicherung: Rechtliche Rahmenbedingungen – FAQ – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

  • Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel

    Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel

    Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel –
    Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU


    Veröffentlicht am: 25.11.2025

    Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt-EU sind zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis greift der Daueraufenthalt-EU zudem in der gesamten Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Irland und Dänemark.

    In unserem neuen Infopapier erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, einen Daueraufenthalt-EU und wann eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Zudem bietet es einen guten Überblick, wer diese Aufenthaltstitel beantragen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was es sonst zu beachten gilt.

    Hier geht es zum Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel –
    Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU

    Weiterführende Infos:

    Infopapier Einbürgerung

  • Neue Checkliste: Sprachkompetenzen einordnen

    Neue Checkliste: Sprachkompetenzen einordnen

    Neue Checkliste: Sprachkompetenzen einordnen


    Veröffentlicht am: 25.11.2025

    Welche Deutschkenntnisse können Betriebe bei einem Sprachniveau von B1 oder B2 in der Praxis erwarten? Decken sich diese mit den Kompetenzen und Fertigkeiten, die ein Azubi/eine Fachkraft im Unternehmen benötigt?

    Unsere neue Checkliste, die wir gemeinsamen mit dem Goethe-Institut und dem Projekt „Hand in Hand for International Talents“ erstellt haben, gibt einen Überblick, worauf Betriebe achten sollten, wenn sie die Sprachkompetenzen neuer Mitarbeitender einordnen wollen.

    Außerdem geben wir Tipps, wie Unternehmen mit Sprachnachweisen, die Ihnen vorgelegt werden, umgehen können.

    Hier geht es zur Checkliste: Checkliste – Deutschkenntnisse ausländischer Azubis und Fachkräfte in der Praxis: Empfehlungen für Betriebe

    Weiterführende Infos:

    1. Checkliste mit dem Goethe-Institut: Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten: Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen

    2. Checkliste: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe

    3. Broschüre: Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden

  • Neues Erklärvideo: Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten

    Neues Erklärvideo: Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten

    Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund – was muss beachtet werden?


    Veröffentlicht am: 24.11.2025

    Sie möchten eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Ihrem Unternehmen beschäftigen, sind aber unsicher, worauf Sie achten müssen?

    In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, was Sie vor der Einstellung von Geflüchteten und Zugewanderten rechtlich beachten müssen, wo Sie die Info finden, ob eine Beschäftigung überhaupt erlaubt ist und was bei Personen zu beachten ist, die sich aktuell noch im Ausland befinden.

    Hier geht es zum Erklärvideo: Einstellung von Zugewanderten: Worauf muss geachtet werden? – YouTube

    Weiterführende Infos:

    1. Infopapier: Infopapier: Aufenthaltspapiere

    2. Infografik: Beschäftigung von Geflüchteten – wer darf arbeiten?

  • Neues Erklärvideo

    Neues Erklärvideo

    Der Minijob – Die wichtigsten Infos für Arbeitnehmende und Arbeitgebende


    Veröffentlicht am: 17.11.2025

    Ein Minijob bietet geflüchteten Menschen eine Möglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten, berufliche Erfahrungen zu sammeln, die Deutschkenntnisse zu verbessern und Geld zu verdienen. Zudem stellt er für Unternehmen eine Möglichkeit dar, potenzielle Arbeitskräfte besser kennenzulernen.

    Aber was ist eigentlich ein „Minijob“, wer kann ihn ausüben und was müssen Betriebe bei der Einstellung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund als Minijobber beachten?

    In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wie der Minijob rechtlich funktioniert, welche Vorteile er bietet, welche Abgaben Arbeitgebende übernehmen und wie die Einkünfte angerechnet werden, wenn Geflüchtete Sozialleistungen beziehen?

    Hier geht es zum Erklärvideo: Der Minijob: Was müssen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wissen?

    Weiterführende Infos:

    1. Zur Minijobzentrale: www.minijob-zentrale.de

    2. Infopapier: Kurzübersicht: Minijobs für geflüchtete Menschen

  • Neues Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe

    Neues Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe


    Veröffentlicht am: 10.11.2025

    Immer mehr Unternehmen rekrutieren gezielt Azubis aus Drittstaaten, um ihren eigenen Fachkräftenachwuchs langfristig zu sichern.

    Dabei gibt es einige Punkte, die Sie als Betrieb rechtlich beachten müssen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Hinweispflichten gelten, wenn Sie Auszubildende zum Zwecke der Berufsausbildung nach § 16a AufenthG in Ihrem Unternehmen beschäftigen: von der Prüfpflicht des Aufenthaltstitels über Hinweispflichten bei Wechsel oder Abbruch der Ausbildung in Ihrem Betrieb.

    Wir zeigen Ihnen, wie dieser Prozess funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Tipps Ihnen bei einem beschleunigten Verfahren helfen können.

    Hier geht es zum Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten: Hinweispflichten für Betriebe erklärt

    Weiterführende Infos:

    1. Checkliste „Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe“

    2. Checkliste „Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen“

    3. Broschüre „Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden“