Neues Erklärvideo: Die Beschäftigungsduldung

Neues Erklärvideo zur Beschäftigungsduldung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete

Die Beschäftigungsduldung bietet Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende: Sie schützt vor Abschiebung und sorgt dafür, dass wertvolle Mitarbeitende weiterhin Teil Ihres Teams bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar die Familie von der Regelung profitieren.

In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt sein müssen, zeigen, wie sich Unterbrechungen oder der Abbruch der Beschäftigung auswirken können, und erläutern, wie es nach der Beschäftigungsduldung weitergehen kann.

Weiterführende Infos zum Thema:

Unser Infopapier zur Beschäftigungsduldung

Unsere Infografik zur Beschäftigungsduldung

Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

Neues Erklärvideo zur Einstiegsqualifizierung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete

Die Einstiegsqualifizierung bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, potenzielle Azubis mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund kennenzulernen und ihre Eignung für eine Ausbildung zu prüfen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wie die EQ funktioniert, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Vorteile sie sowohl für Unternehmen als auch für die Teilnehmenden bietet.

Wir stellen konkrete Praxisbeispiele vor und erklären die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit erhalten.

Update BAMF-Sprachkurse 2025

Update zum Gesamtprogramm Sprache: Fortführung der Integrations- und Berufssprachkurse 2025

Die aktuelle Situation des Bundeshaushalts wirkt sich auch auf die Integrations- und Berufssprachkurse aus. Es gelten daher vorübergehende Änderungen im Gesamtprogramm Sprache des Bundes.

Gut zu Wissen: Die Integrationskurse werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt. Bei den Berufssprachkursen (BSK)wird es allerdings temporäre Einschränkungen geben. Folgende Kurse finden weiterhin statt und können ebenso neu starten: 

  • BSK mit dem Zielniveau B2
  • Job-BSK
  • Azubi-BSK
  • Frühpädagogik-BSK
  • Anerkennungs-BSK

Weitere Infos finden Sie hier: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Infothek – Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

Neue Infografik Beschäftigungserlaubnis

Neue Infografik zur Beschäftigungserlaubnis

Personen in Duldung oder in Aufenthaltsgestattung (Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden) müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. 

Unsere neue Infografik zeigt auf einen Blick, wer eine Beschäftigungserlaubnis benötigt, welche Fristen hier beachtet werden müssen und wie die Beantragung abläuft. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt übersichtlich, was Arbeitgeber*innen und was geduldete/gestattete Personen einreichen müssen und welche Rolle Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit spielen. Zudem sind auch allgemeine Infos enthalten, z.B. wo die Informationen zur Beschäftigungserlaubnis zu finden sind und wie dies für Menschen mit vorübergehendem Schutz geregelt ist.

Hier geht es zum Download:

Aktuelles zur Lage in Syrien

Aktuelle Situation in Syrien: Was bedeutet das für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen in Deutschland

In Syrien überschlagen sich die Ereignisse: Eine Aussage, wie sich die Lage im Land entwickeln wird, ist aktuell kaum möglich. Für geflüchtete Syrer*innen in Deutschland sind erste Auswirkungen bereits spürbar: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der unklaren Lage die Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen vorübergehend eingestellt. Laut BAMF sind rund 47.000 Anträge betroffen. Diese Personen werden sich somit länger im Asylverfahren und damit dem Status der Aufenthaltsgestattung befinden. 

Für Arbeitgeber*innen hat dies keine direkte Auswirkung: Personen im Asylverfahren, können grundsätzlich weiterbeschäftigt werden. Syrer*innen in Gestattung, die noch nicht in Beschäftigung sind, haben nach einer Wartefrist Zugang zum Arbeitsmarkt.

Syrische Schutzsuchende in Deutschland

Ende 2023 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 712.000 syrische Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten dabei Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten – also auch Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung. In den vergangenen Jahren haben Menschen aus Syrien in Deutschland mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit Schutz erhalten. Die Gesamtschutzquote lag laut BAMF 2023 bei über 88 Prozent. Der häufigste Schutzstatus, der in den letzten Jahren vergeben wurde, ist dabei der subsidiäre Schutz. Theoretisch könnte dieser Schutzstatus widerrufen oder nicht verlängert werden. Pläne dazu sind aktuell nicht absehbar. Eine Entscheidung hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Situation in Syrien langfristig und dauerhaft verändert.

Laut Bundesagentur für Arbeit (Stand Mai 2024) sind aktuell circa 222.600 Syrer*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu kommen noch einmal fast 50.000 geringfügig Beschäftigte.

Pro Asyl hat eine knappe Übersicht erstellt, die verschiedene Formen des Aufenthalts beleuchtet und mögliche nächste Schritte beschreibt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/

Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Bundesrat stimmt der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

Bereits im Juni 2024 haben die EU-Staaten beschlossen, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer*innen in der EU um ein weiteres Jahr bis März 2026 zu verlängern. Dieser Beschluss musste bislang noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat nun der Verordnung zugestimmt, schutzberechtigten Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten und am 1. Februar 2025 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG sind, diese bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.


Weiterführende Links:

Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbands

Neue Infografik Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neue Infografik zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis

Am 1. März 2024 ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland.

Doch wo liegen die Unterschiede? Unsere neue Infografik nimmt beide Aufenthaltsstatus in den Fokus und zeigt auf einen Blick, welche Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen müssen, welche Unterschiede es gibt, welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bietet und wie es nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss weiter gehen kann! Hier geht es zum Download:

NUiF ist ab 2. Januar 2025 wieder da!

Das NUiF-Team ist in den Ferien

Wir sind ab dem 2. Januar 2025 wieder erreichbar!

Das NUiF-Team verabschiedet sich in die Weihnachtsferien und wünscht allen ein besinnliches und frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ab 2. Januar 2025 sind wir wieder im Büro zu erreichen und stehen für alle Fragen und Anregungen bereit – ob per Mail oder Telefon.


Vokabelflyer Schweißen

Neu erschienen: Vokabelflyer für den Bereich Schweißen

Auf Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch und Türkisch

Schweißarbeiten stellen hohe Anforderungen an Präzision und Fachwissen. Ein genaues Verständnis von Fachbegriffen und Arbeitsanweisungen ist unverzichtbar, um Materialien optimal vorzubereiten und die Schweißtechnik sicher und effizient anzuwenden.

Für Mitarbeitende mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte, die mit einer neuen Sprache und komplexen Arbeitsprozessen konfrontiert sind, kann dies eine besondere Herausforderung darstellen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet das NETZWERK nun eine hilfreiche Unterstützung an:

In enger Zusammenarbeit mit den SLV Bildungszentren und Traforce haben wir einen praktischen und kompakten Vokalbelflyer entwickelt. Dieser Flyer enthält die wichtigsten Fachbegriffe der Schweißtechnik in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya sowie Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch. Er wurde speziell darauf ausgerichtet, den Einstieg in die Fachsprache zu erleichtern und die Verständigung am Arbeitsplatz zu verbessern.

Der Vokabelflyer ist nicht nur eine wertvolle Lernhilfe, sondern auch ein praktisches Werkzeug, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit im Team zu fördern. Ihre Mitarbeitenden können die Begriffe gezielt erlernen und somit ihre Aufgaben sicherer und effizienter ausführen.

Hier geht’s zum Vokabelflyer für den Bereich Schweißen:

Hier finden Sie die Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.

Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Bestellen Sie die gewünschte Anzahl kostenlos unter nuif.de/service/materialbestellung

Neue Checkliste Azubis aus Drittstaaten

Neue Checkliste zu Azubis aus Drittstaaten

Hinweispflichten für Betriebe

Auszubildende aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu sichern. Ist die Rekrutierung aus dem Ausland geglückt und die neuen Azubis starten in Ihrem Unternehmen, gilt es für Betriebe einiges zu beachten:

Was passiert nach Ablauf des Einreisevisums? Wen muss ich informieren, wenn mein Azubi in einen anderen Ausbildungsberuf innerhalb meines Betriebs wechseln möchte oder die Ausbildung vorzeitig abbricht? Und wie ist eine Weiterbeschäftigung nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss möglich?

Unsere neue Checkliste stellt die wichtigsten Punkte zusammen, die Unternehmen vor und während der Ausbildung, bei einem Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss beachten müssen.

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