FAQ - Häufig gestellte Fragen im Überblick

Ja, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Berufssprachkurse an. Diese vermitteln Azubis und Beschäftigten Sprachkenntnisse, die sie für ihren beruflichen Alltag benötigen. Die Kurse können auch berufsbegleitend und in Teilzeit besucht werden.
Basiskurse enden mit einer Zertifikatsprüfung und dauern vier Monaten bis ungefähr ein Jahr (je 400-500 Unterrichtseinheiten). Allgemeine berufsbezogene Module führen zum nächsthöheren Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER): von B1 nach B2, B2 nach C1 und C1 nach C2. Diese Basismodule können auch mit einer berufsfachlichen Ausrichtung kombiniert werden. Hier lohnt sich eine Rücksprache mit Ihrem Kursträger.
Fachspezifische Spezialkurse müssen nicht zwangsläufig mit einer Sprachprüfung enden und können bereits ab 7 Teilnehmenden angeboten werden. Es gibt sie aktuell mit Schwerpunkt Einzelhandel (300 Unterrichtseinheiten), Gewerbe/Technik (300 Unterrichteeinheiten) und für Personen im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen.

Neu 2024: In Kürze werden auch Job-Berufssprachkurse angeboten in denen Geflüchtete ihre Deutschkenntnisse berufsbegleitend und auf ihren Arbeitsplatz bezogen verbessern können. Der Umfang eines Kurses soll etwa 100-150 Unterrichtseinheiten (eine Einheit umfasst 45 Minuten) betragen, die auch in Teilzeit absolviert werden können. Die Sprachbedarfe werden eng mit den Arbeitgebenden abgestimmt. Pro Kurs sollen in der Regel mindestens sieben Teilnehmende ähnlicher Berufsgruppen teilnehmen, der Start ist allerdings auch bereits mit drei Teilnehmenden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier, die direkten Ansprechpersonen beim BAMF hier.

Stand: 14.02.2024

Sprache ist eine der größten Herausforderungen, wenn es um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft geht. Sicherheit am Arbeitsplatz, Berufsschule, sich mit den Kollegen verständigen – all das steht und fällt mit der Sprache. Nicht selten ist insbesondere das fachbezogene Deutsch eine besondere Herausforderung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deswegen berufsbezogene Sprachförderprogramme ins Leben gerufen. Unser Referent Herr Martin Eckermann (BAMF) wird erläuterte, wer Zugang zu den Sprachkursen hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und für welche Berufsgruppen es bereits Kurse gibt.

Leider steht aus technischen Gründen für diesen Termin keine Aufzeichnung zur Verfügung. Daher finden Sie unten die Präsentation und nützliche Links sowie die Aufzeichnungen unserer Veranstaltungen von 2020.

Die Präsentation vom 06.12.2024 und direkte Kontaktmöglichkeiten zur BAMF-Ansprechpartner*in für Ihrer Region

Hier finden Sie unsere Vokabelflyer zu zahlreichen Berufssparten und unsere Broschüre "Deutsch im Berufsalltag".

Mehr Informationen zu den Berufssprachkursen auf der Website des BAMF und im offiziellen Flyer.

Sie suchen einen Sprachkurs in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit oder kontaktieren einen zertifizierten Träger in Ihrer Nähe.

Stand: 20.03.2024

Um passende Sprachkurse für Ihre Mitarbeitenden zu finden, wenden Sie sich am besten an regionale Kursträger. Auch Volkshochschulen bieten häufig Kurse an. Sie können Kurse über die Suche der Agentur für Arbeit finden oder Sie wenden sich direkt an die Ansprechpersonen des BAMF.
Anerkannte Träger von Integrationskursen listet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hier.

Stand: 20.03.2024

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für alle Bundesländer eine regionale Ansprechperson für die Sprachkurse eingerichtet. Diese können Sie mit Ihrem Wunsch nach einem (berufsbezogenen) Sprachkurs oder aber auch bei allgemeinen Fragen ansprechen: die Ansprechpersonen des BAMF. Sie können aktuelle Kurse auch über die Suche der Agentur für Arbeit finden.

Stand: 14.02.2024

Ob eine Geflüchtete ein Anrecht auf einen Sprachkurs hat, ist grundsätzlich abhängig vom Status und ob die Person schon in Beschäftigung oder Ausbildung ist.

  • Anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen, dies gilt natürlich auch für Schutzsuchende aus der Ukraine.
  • Personen mit einem Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zum Integrationskurs.
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung können an Integrationskursen teilnehmen.
  • Geduldete müssen sich für den Zugang in der Regel in einer Ausbildung- oder Beschäftigungsduldung befinden, um an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre*n Berater*in.
Wenn Sie bereits arbeiten, oder in einer Ausbildung oder in einem Anerkennungsverfahren sind UND keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, wenden Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ansprechpersonen finden Sie hier.

Stand: 14.02.2024

Zugang zum Integrationskurs haben

  • Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Schutzsuchende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
  • Asylbewerber*innen (Personen mit einer Aufenthaltsgestattung)
  • Menschen mit einer Duldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG)
  • Menschen mit einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung

Stand: 14.02.2024

Die unterschiedlichen Sprachniveaus richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Was die einzelnen Klassifikationen bedeuten und wie Sie daran erkennen, wie gut jemand Deutsch oder eine andere Sprache spricht, sehen Sie in dieser Übersicht: GER-Grafik.

Stand: 26.07.2023

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