Ja, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Berufssprachkurse an. Diese vermitteln Azubis und Beschäftigten Sprachkenntnisse, die sie für ihren beruflichen Alltag benötigen. Die Kurse können auch berufsbegleitend und in Teilzeit besucht werden. BASISKURSE enden mit einer Zertifikatsprüfung und haben eine Laufzeit von 4 Monaten bis ca. ein Jahr (je 400-500 Unterrichtseinheiten): Allgemeine berufsbezogene Module von B1 nach B2, B2 nach C1. Diese Basismodule können auch mit einer berufsfachlichen Ausrichtung kombiniert werden. Hier lohnt sich eine Rücksprache mit Ihrem Kursträger. FACHSPEZIFISCHE SPEZIALKURSE müssen nicht zwangsläufig mit einer Sprachprüfung enden und können bereits ab einer Teilnehmerzahl von 7 Personen angeboten werden. Es gibt sie aktuelle mit Schwerpunkt Handel (300 Unterrichtseinheiten) sowie Gewerbe/Technik (300 Unterrichteeinheiten).
Um einen passenden Sprachkurse für Ihre MitarbeiterInnen zu finden, wenden Sie sich am besten an regionale Kursträger, auch Volkshochschulen bieten häufig Kurse an.
Das BAMF hat für alle Bundesländer einen regionalen Ansprechpartner für die Sprachkurse eingerichtet. Diesen können Sie mit Ihrem Wunsch nach einem (berufsbezogenen) Sprachkurs oder aber auch bei allgemeinen Fragen jederzeit ansprechen. Die Ansprechpartner finden Sie hier.
Grundsätzlich hängt es vom Status der oder des Geflüchteten ab, sowie von der Frage, ob die Person eventuell schon in Beschäftigung oder Ausbildung ist. Anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen (Personen mit der neuen Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zum Integrationskurs). Personen mit einer Aufenthaltsgestattung können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden. Geduldete müssen sich für den Zugang in der Regel in einer Ausbildung- oder Beschäftigungsduldung befinden. Der Zugang zu Berufssprachkursen gilt für alle Geflüchteten – unabhängig von Status und Aufenthaltsdauer.
Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis haben Zugang zum Integrationskurs. Asylbewerberinnen und Asylbewerber können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden. Geduldete müssen sich für den Zugang in der Regel in einer Ausbildung- oder Beschäftigungsduldung befinden.
Die unterschiedlichen Sprachniveaus richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Was die einzelnen Klassifikationen bedeuten und wie Sie daran erkennen, wie gut jemand Deutsch (oder auch eine andere Sprach spricht) können Sie dieser Übersicht entnehmen: GER-Grafik.