Was brauche ich für einen Antrag auf Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis? 

Sie brauchen einen formlosen Antrag. Eine Vorlage für die Ausbildungsduldung finden Sie hier, wir stellen zeitnah eine entsprechende Vorlage für die Ausbildungsaufenthaltserlaubnis zur Verfügung. Bei dualen Ausbildungen benötigen Sie zusätzlich den Ausbildungsvertrag. Dieser muss bei der zuständigen Stelle, meistens die Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK), im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse vermerkt sein sowie durch die zuständige Stelle bestätigt worden sein (Ausnahme Pflege). Dies geht mit einem Stempel „Eingetragen“ auf dem Ausbildungsvertrag. 

Bei schulischen Berufsausbildungen (z. B. Pflege) ist der Vertrag mit oder die Aufnahmezusage/ Anmeldebestätigung der jeweiligen Bildungseinrichtung mit Bezeichnung des konkreten Ausbildungsberufes vorzulegen. Die Anmeldung allein ist nicht ausreichend. 

Was sind Versagensgründe für die Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis? 

Folgende Versagensgründe (Ausschlussgründe) werden im Gesetz genannt, die dazu führen, dass eine Ausbildungsduldung nicht erteilt werden darf:

  • Leistungsmissbrauch: Die Person darf nicht nur in Deutschland Asyl beantragt haben, um Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes zu bekommen.
  • Zum Antragszeitpunkt dürfen keine konkreten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bevorstehen, die in einem hinreichend sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Aufenthaltsbeendigung stehen. Dazu zählen:
    • Ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Reisefähigkeit
    • Antrag zur geförderten Ausreise
    • Buchung des Abschiebeflugs
    • Dublin-III-Verfahren (Bestimmung des zuständigen EU-Staats)
  • Straftaten: Die Person darf nicht zu Geldstrafen von über 50 Tagessätzen verurteilt worden sein ODER Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt sein.
  • Sicherer Herkunftsstaat: Die Person darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland gemäß §29a Asylgesetz stammen. Diese sind Stand August 2023 alle EU-Staaten, Albanien, Bosnien- und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Senegal und Serbien. Es darf keine rechtskräftige Ablehnung oder Rücknahme eines nach dem 31. August 2015 gestellten Asylantrag vorliegen. Die Rücknahme ist unschädlich, wenn diese wegen einer Rückkehrberatung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgte.
  • Terroristische Organisation: Ein Geflüchteter darf keine Bezüge zu terroristischen Organisationen haben.
  • Bei offensichtlichem Missbrauch kann die Ausbildungsduldung versagt werden.
  • Die Identität der Person muss geklärt sein. Die Ausbildungsduldung kann trotz ungeklärter Identität erteilt werden, wenn alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung ergriffen wurden.
    Wenn die Identität der Person noch nicht geklärt ist, gelten Stichtagsregelungen. Die Fristen zur Identitätsklärung gelten als gewahrt, wenn alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung ergriffen und die Identität fremdverschuldet erst nach Fristablauf festgestellt werden kann.
    • Bei Einreise bis 31.12.2016: Klärung der Identität bis zur Beantragung der Ausbildungsduldung.
    • Bei Einreise zwischen 01.01.2017 und 01.01.2020: Klärung der Identität bis zur Beantragung der Ausbildungsduldung, spätestens bis zum 30.06.2020.
    • Bei Einreise nach dem 01.01.2020: Klärung der Identität innerhalb der ersten 6 Monate nach Einreise.

Für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis muss zusätzlich der Lebensunterhalt gesichert und die Passpflicht (sofern möglich und zumutbar) erfüllt sein. 

Was bedeutet in diesem Zusammenhang Identitätsklärung und Passpflicht? Sollten/Können Geflüchtete einen Pass beantragen? 

Bereits während des Asylverfahrens ist ein Geflüchteter verpflichtet an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken, allerdings ist hier Kontakt zu den Behörden des Heimatlandes noch unzumutbar. Insbesondere nach einem negativen Bescheid sind sie aber dazu verpflichtet, bei der zuständigen Botschaft eines Passes bzw. ein Passersatzpapiers zu beantragen. Beruhigen Sie hier ihre Mitarbeitenden, durch die Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis sind sie vor Abschiebung geschützt! 

Für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sowie den Übergang aus der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis nach § 19d („+2“), ist ein Pass bzw. Passersatzpapier zwingend notwendig. Daher sollte sich bereits von Anfang an um einen Pass bzw. Passersatzpapier gekümmert werden. In unserem Webinar finden Sie hierzu viele wichtige Tipps und Hinweise. 

Worauf beziehen sich „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung“? 

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen dienen dazu die Ausreise einer ausreisepflichtigen/geduldeten Person vorzubereiten. Grundsätzlich wird jede Person, die kein Asyl bekommt, zur Ausreise aufgefordert. Werden dann tatsächliche Maßnahmen eingeleitet, wie die Buchung eines Fluges in das Herkunftsland, so sind dies aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Die Maßnahmen sind gesetzlich konkretisiert und bundesweit vereinheitlicht.  Zu den Maßnahmen zählt unter anderem wenn durch das Landesamt eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit veranlasst wurde, der Termin der Abschiebung feststeht, der Antrag zu einer geförderten Ausreise gestellt ist oder ein Verfahren zur Dublin-Überstellung läuft.   

Um die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu verhindern, beantragen Sie die Ausbildungsduldung bitte zeitnah. Wenn Sie sich bereits in Ausbildung befinden, können Sie dies direkt tun. Wenn die Aufnahme der Ausbildung noch bevorsteht, müssen Sie die Vorduldungszeit von drei Monaten beachten und können dann ab 7 Monaten vor Ausbildungsstart den entsprechenden Antrag stellen.  

Wichtig: Die Duldungspapiere für die Ausbildungsduldung unterscheiden sich auf den ersten Blick kaum von denen anderer Duldungsformen, haben aber den Vorteil, dass keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Hier ist es deshalb wichtig, in die Nebenbestimmungen zu schauen: Wird in den Duldungspapieren auf das Erlöschen einer Duldung nach Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hingewiesen, wenden Sie sich umgehend an die Ausländerbehörde und lassen Sie diesen Zusatz entfernen. Bestimmungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen dürfen bei einer Ausbildungsduldung nicht vorhanden sein.  

Was ist, wenn ein Azubi mit Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis die Ausbildung abbricht oder es für den Ausbildungsbetrieb nicht passt? 

Unabhängig warum und von wem die Ausbildung abgebrochen wird, ist einer Person mit Ausbildungsduldung einmalig für 6 Monate eine Duldung zur Suche einer neuen Ausbildungsstelle zu gewähren. Dasselbe gilt für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis, hier wird für 6 Monate einmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.  

Wird die Ausbildung nicht mehr betrieben, abgebrochen oder vorzeitig beendet, so muss die an der Ausbildung beteiligte Bildungseinrichtung (in einer dualen Ausbildung der Ausbildungsbetrieb) dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde mitteilen. Weiteres hierzu im nächsten Beitrag Was hat es mit der Mitteilungspflicht auf sich? 

Was ist, wenn ein Azubi mit Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis die Prüfung nicht besteht? 

Die Ausbildungsduldung kann bei Nicht-Bestehen für ein Lehrjahr verlängert werden. Insgesamt kann die Prüfung noch zweimal wiederholt werden (insgesamt 3 Versuche). Hierfür muss die Ausländerbehörde Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis verlängern. Melden Sie dies zeitnah bei der Ausländerbehörde an!  

Sollte sich abzeichnen, dass die/der Auszubildende auch die 3. Prüfung auf keinen Fall besteht, ist eventuell eine Beschäftigungsduldung, bis zum 31. Dezember 2025 das Chancen-Aufenthaltsrecht oder bei Alter unter 27 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a möglich. Kontaktieren Sie uns gerne! 

Was passiert nach dem +2 im Anschluss an die Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis? Müssen die Menschen dann gehen? 

Die anschließende zweijährige Aufenthaltserlaubnis nach §19 d AufenthG kann vor Ablauf verlängert werden. Dies ist wiederum um bis zu zwei Jahre möglich. Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer zeitlich begrenzt und kann erneuert werden, wenn die Begründung für die Aufenthaltserlaubnis (in diesem Fall Beschäftigung) erhalten bleibt. Spätestens nach fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. 

Den Einstieg in die Ausbildung erfolgreich meistern

Wie können Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fluchthintergrund an eine Ausbildung heranführen?

Limtronik ist ein Dienstleister für Electronic Manufacturing Services. Mit rund 150 Mitarbeitern am Standort in Limburg a. d. Lahn und weiteren 25 im Tochterunternehmen Aurora (USA) entwickelt und produziert das Unternehmen elektronische Baugruppen sowie maßgeschneiderte Systeme. Seit einigen Jahren werden die 16 Auszubildenden im Unternehmen durch vier Kollegen mit Fluchthintergrund, die eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im Unternehmen absolvieren und bereits absolviert haben, unterstützt.

Denise van Herk, Personalreferentin Human Resources, und Michael Schwertel, Leiter der Aus- und Weiterbildung bei Limtronik, halten gerade die EQ für eine gute Möglichkeit, Geflüchtete an eine Ausbildung heranzuführen.

Was ist Ihre Motivation für die Integration von Geflüchteten in Ihren Betrieb?

Wir sehen es als unsere unternehmerische Verantwortung, die Menschen zu unterstützen. Eine erfolgreiche Integration geht dabei immer auch über den Weg in Arbeit. In den geflüchteten Menschen sehen wir außerdem auch die Auszubildenden und Mitarbeiter von morgen, die eine Antwort auf den Fachkräftemangel in unserer Branche sein können. Dieses Potenzial wollen wir nicht ungenutzt lassen.

Wie haben Sie von der Einstiegsqualifizierung erfahren?

Wir nutzen die EQ bereits seit Längerem erfolgreich, um Jugendliche vorzubereiten, die noch nicht in vollem Maße über die Ausbildungsreife verfügen. Gerade bei Mitarbeitern mit Fluchthintergrund kann die EQ neben der Vorbereitung auf eine Ausbildung die praktischen Sprachkenntnisse verbessern, also fachlich und sprachlich an eine Ausbildung heranführen.

Was sind aus Ihrer Sicht die größten Vorteile einer EQ?

Ein wesentlicher Vorteil ist, dass man als Unternehmen nicht alleine in der Verantwortung steht. Die Integrationsarbeit in den Job verteilt sich auf mehrere Schultern. Gerade kleinere Betriebe profitieren davon enorm. Außerdem hat man als Unternehmen die Möglichkeit, EQ-Teilnehmer über einen vergleichsweise langen Zeitraum bei der täglichen Arbeit kennenzulernen. Gleichzeitig können die Teilnehmer die Berufsschule besuchen und in Sprachkursen ihre Deutschkenntnisse verbessern. Der Einstieg in die Ausbildung gelingt dann viel unkomplizierter. Ein tolles Beispiel ist unser Mitarbeiter Herr Ganesalingam. Er hat seine Abschlussprüfung zum Industrieelektriker für Geräte und Systeme als Landesbester in Hessen abgeschlossen und auch die Anschlussausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme mit guten Leistungen abgelegt.

Wie Sie neue Mitarbeiter suchen & finden

Sie haben sich entschieden, eine Stelle mit einem/einer Geflüchteten zu besetzen? Sie wissen aber nicht, wie Sie eine geeignete Person kennenlernen können?

Die Bayerische Blumen Zentrale ist ein Großhandel für Blumen, Pflanzen und Floristenbedarf. Die 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 13 verschiedenen Nationen stehen für die offene und interkulturelle Arbeitskultur des Unternehmens aus Parsdorf. Mittlerweile erweitern auch vier Geflüchtete das Team.

Sonja Ziegltrum-Teubner, Geschäftsführerin der Blumen Zentrale, hat ihre neuen Mitarbeiter über eine ehrenamtliche Initiative der Flüchtlingshilfe gefunden.

Wie haben Sie die Geflüchteten gefunden und eingestellt?

Die Ausbildungssituation im Großraum München ist schon seit längerer Zeit angespannt. Es wird immer schwieriger, die Stellen zu besetzen. Ende 2015 kam dann über eine Freundin, die ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig ist, die Idee, offene Stellen mit Geflüchteten zu besetzen. Der konkrete Kontakt zu unseren geflüchteten Mitarbeitern ist dann auch über diese Initiative bei uns vor Ort entstanden.

Das heißt, man braucht bei Integrationsfragen die Kooperation mit anderen?

Auf jeden Fall. Ich habe beispielsweise auch monatelang mit der Arbeitsagentur nach einem Mitarbeiter für unsere Werkstatt gesucht. Über den Helferkreis Vaterstetten-Grasbrunn habe ich dann ganz unkompliziert einen passenden Kandidaten gefunden. Zudem haben die Ehrenamtlichen bei allen bürokratischen und auch praktischen Fragestellungen unterstützt – z. B., wie der neue Mitarbeiter an seinem ersten Arbeitstag in den Betrieb findet.

Und Ihre Empfehlung an andere Unternehmen zur Kontaktaufnahme mit Geflüchteten?

Gehen Sie auf ehrenamtliche Helfer bei sich vor Ort zu. Diese kennen die Flüchtlinge gut und können anhand Ihrer Jobbeschreibung häufig am schnellsten und besten den passenden Kandidaten für Sie finden.

Der Start ins Unternehmen: Wer darf wann arbeiten?

Sie wollen eine Stelle in Ihrem Unternehmen mit einem oder einer Geflüchteten besetzen? Wie kommen Sie mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten in Kontakt, welche Informationen brauchen Sie und welche Formalia müssen Sie vorab klären?

Die Firma GRUNSKE Metall-Recycling GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen des führenden Umweltdienstleisters und Rohstoffversorgers ALBA Group, ist Spezialist für Stahl- und Metallrecycling sowie Entsorgungslogistik. Das Unternehmen beschäftigt derzeit vier Geflüchtete – zwei Auszubildende zum Berufskraftfahrer und zwei Festangestellte als Lader im Fuhrpark.

Jörg Rauschenbach, Geschäftsführer der Firma GRUNSKE, sieht Geflüchtete als echte Chance für das Unternehmen.

Was war Ihre Motivation, Flüchtlinge bei sich im Unternehmen zu beschäftigen?

In unserer Branche gibt es schon seit Längerem einen Fachkräftemangel. Wir sind daher immer auf der Suche nach motivierten Auszubildenden und sehen die Geflüchteten in Deutschland als eine echte Chance für unser Unternehmen.

Welche Punkte halten Sie vor der Einstellung eines Geflüchteten in den Betrieb für besonders relevant?

Der arbeitsrechtliche Status der potenziellen Mitarbeiter muss geklärt sein. Bei der Einstellung muss eine ganze Reihe an Formalitäten beachtet werden, die je nach Aufenthaltstitel des Flüchtlings variieren. Dies ist für uns als Unternehmen besonders relevant, um Planungssicherheit zu haben, denn wir streben immer eine längerfristige Zusammenarbeit an. Außerdem ist es auch sehr wichtig, vorab abzuklären, ob ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind, und sich über mögliche kulturelle Unterschiede und den Umgang mit diesen zu informieren.

Und was sind Ihre Tipps zur Einstellung von Geflüchteten für andere Unternehmen?

Es ist wichtig, dass man als Unternehmen auf Ausbildungsmessen und Jobbörsen und auch gegenüber ehrenamtlichen Initiativen immer wieder betont, dass man an der Beschäftigung von Geflüchteten interessiert ist. So kommt man am ehesten mit diesen in Kontakt. Und man braucht Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft, die diese Entscheidung mittragen´ und den neuen Kollegen von der ersten Minute an zur Seite stehen.

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