Drittstaatsangehörige aus der Ukraine sind alldiejenigen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie bräuchten eigentlich ein Visum (oder einen anderweitigen Aufenthaltstitel), um sich legal in Deutschland aufzuhalten.
Mit einer Übergangsregelung durften zunächst auch Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, ohne Visum nach Deutschland einreisen und aufhalten. Diese Übergangsregelung galt für Drittstaatsangehörige bis Ende August 2022. Seitdem können sie sich für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Diese Regelung gilt bis Juni 2024.
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) befinden sich etwa 39.100 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft in Deutschland (Stand 31. Dezember 2023). 38.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die eine nicht-ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Viele von ihnen sind internationale Studierende.